Neuss, den 16.08.2023
Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss
als Kreispolizeibehörde
ZA 2.1.26.04.13
Stellenausschreibung für Tarifbeschäftigte
Direktion Kriminalität/Kriminalinspektion 1/Kriminalkommissariat 13 und Kriminalkommissariat Kriminalprävention/Opferschutz
In der Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Direktion Kriminalität die Aufgabenrate
„Wahrnehmung von Geschäftszimmeraufgaben“
zu besetzen.
Der Rhein-Kreis Neuss besteht aus sieben Städten und einer Gemeinde. Hier leben circa 450.000 Einwohner auf 576 Quadratkilometern. Die KPB Rhein-Kreis Neuss ist eine Kreispolizeibehörde mit ca. 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Abteilung Polizei ist aufgegliedert in vier Direktionen: Gefahrenabwehr / Einsatz (GE), Kriminalität (K), Verkehr (V) und Zentrale Aufgaben (ZA).
- Ein-/Austragen von Vorgängen in den polizeilichen Vorgangssystemen
- Führen der Ablage (elektronische Zweitakten/Sachakten)
- Bearbeiten der Ein-/Ausgangspost
- Führen der Gleitzeitkonten
- Erteilen von Auskünften gegenüber internen und externen Kommunikationspartnern
- Fertigen von Anzeigen
- Führen von Listen (Stärke, Urlaub, Fortbildung etc.)
- Kontrollieren des Materialbestandes
- Fertigen von Beschaffungsaufträgen
- Erledigen von Meldeterminen nach Weisung der Kommissariatsleitung
- Kontrolle eingehender/ausgehender Asservate
- Vertretung innerhalb des gemeinsamen Geschäftszimmers
Erfassen von Vorgängen mit Datenpflege in ViVA
Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in den Berufsfeldern Verwaltungsfachangestellte (Kommunal oder Land), Rechtsanwaltsfachangestellte oder Justizfachangestellte
Wenn Sie über eine schnelle Auffassungsgabe und Verantwortungsbewusstsein verfügen und Zuverlässigkeit sowie Eigeninitiative zu Ihren Eigenschaften zählen, dann sollten Sie uns als Ihren zukünftigen Arbeitgeber in Betracht ziehen.
Sie ergänzen diese Eigenschaften mit guten Kenntnissen im Bereich der MS-Office- Anwendungen Excel, Word und Outlook. Auch können Sie erste Berufserfahrungen im Bereich Büroorganisation vorweisen.
Sie sind bereit in und mit einem Team zu arbeiten. Sie verfügen über ein hohes Maß an Empathie, um mit den Kolleginnen und Kollegen zusammenzuarbeiten. Innerhalb des Teams sind Sie in der Lage, personen- und anlassbezogen zu kommunizieren.
- eine interessante, abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit, die Raum zum selbständigen Handeln lässt
- einen modernen Arbeitsplatz mit flexibler Arbeitszeit
der zentrale Einsatzort ist Neuss.
Dann sollten Sie die Möglichkeit nutzen und sich unter www.polizei.nrw grundsätzlich über die Polizei NRW und auch über die Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss zu informieren.
Dann wenden Sie sich an den Leiter des Kriminalkommissariats 13, EKHK Wilfried Heinen, Tel. 02131/300-25300 , oder an die Leiterin des Kriminalkommissariats Kriminalprävention/Opferschutz, KHKin Stephanie Pampel, Tel. 02131/300-25500 .
Bei Fragen zum Auswahlverfahren oder zum Arbeits- und Tarifrecht wenden Sie sich an Jasmin Müller unter, Tel. 02131/300-12211 .
Die Eingruppierung erfolgt gemäß TV-L unter Berücksichtigung eventueller Berufserfahrung in Entgeltgruppe 6 TV-L.
Die wöchentliche Arbeitszeit in Vollzeit beträgt 39 Stunden 50 Minuten. Die Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss verfügt über ein zeitgemäßes Konzept zur flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit. Das behördliche Gesundheitsmanagement mit unterschiedlichen Angeboten zur Sport- und Gesundheitsförderung ergänzt die tariflichen Rahmenbedingungen.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen und verfolgt das Ziel, den Frauenanteil zu erhöhen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Frauen werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern des Landes NRW, wenn in der entsprechenden Entgeltgruppe Frauen unterrepräsentiert sind, bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land Nordrhein-Westfalen ist bestrebt, die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu fördern. Bewerbungen von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB