Technikerin/Techniker Geoinformationswesen, Euskirchen in Euskirchen bei Bundeswehr
Technikerin/Techniker (m/w/d) Geoinformationswesen, Euskirchen in Euskirchen bei Bundeswehr
Die Bundeswehr garantiert Sicherheit, Souveränität und außenpolitische Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland. Darüber hinaus schützt sie die Bürgerinnen und Bürger, unterstützt Verbündete und leistet Amtshilfe bei Naturkatastrophen und schweren Unglücksfällen im Inland. Hierbei unterliegt sie den Entscheidungen des Bundestages, dem deutschen Grundgesetz und dem Völkerrecht.
BESCHÄFTIGUNGSDIENSTSTELLE
Zentrum für Geoinformationswesen der Bundeswehr in Euskirchen
- Sie erfassen topographische Punkt-, Linien- und Flächenobjekte unterschiedlicher Auflösung aus Fernerkundungsdaten und anderen Quellen sowie Attribute und Attributwerte und ordnen diese zu.
- Sie führen Qualitätssicherungsschritte durch und dokumentieren Arbeitsschritte.
- Sie verwalten digitale und analoge Quellunterlagen und weisen diese nach.
- Die Teilnahme an regelmäßigen und weiterführenden Aus- und Fortbildungen wird vorausgesetzt.
- Die ausgeschriebene Stelle ist ab dem 01.01.2024 zu besetzen.
WAS FÜR SIE ZÄHLT
- Sie werden in ein Beamtenverhältnis oder mit dem Ziel der Verbeamtung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Vollzeit eingestellt.
- Sie erwartet ein attraktives Gehalt, bemessen nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) bzw. Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD).
- Die ausgeschriebene Stelle ist mit der Besoldungsgruppe A6m bis A8 BBesG bewertet.
- Eine Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe E8 TVöD.
- Sie profitieren von einer gezielten Personalentwicklung und einem umfangreichen Fort- und Ausbildungsangebot.
- Sie arbeiten bei einem anerkannten und familienfreundlichen Arbeitgeber in sicheren wirtschaftlichen Verhältnissen.
- Die Bundeswehr fördert die Vereinbarung von Familie, Pflege und Beruf beispielsweise durch die Beschäftigung in Form von mobilem Arbeiten oder in Teilzeit;
- die ausgeschriebene Stelle ist teilzeitfähig.
- Mobiles Arbeiten bzw. Arbeiten im Home Office ist im Falle der ausgeschriebenen Stelle nicht möglich.
- Sie haben die Möglichkeit, an Angeboten der betrieblichen Gesundheitsförderung teilzunehmen.
WAS FÜR UNS ZÄHLT
- Sie verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung der Fachrichtung Vermessungswesen, Geoinformatik, Geomatik, Kartographie oder einen vergleichbaren im Geoinformationsdienst der Bundeswehr angewendeten Berufsabschluss.
- Für die Einstellung in ein Beamtenverhältnis sowie für eine spätere Übernahme in ein Beamtenverhältnis ist es u.a. notwendig im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft zu sein.
- Sie treten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes ein.
- Sie stimmen zu, an einer gesundheitlichen Eignungsfeststellung teilzunehmen.
- Für die Einstellung gibt es keine Altersgrenze, aber im Hinblick auf eine mögliche Verbeamtung dürfen Sie zum Zeitpunkt der Ernennung grundsätzlich das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Andernfalls können Sie ggf. in ein Arbeitsverhältnis eingestellt werden.
ERWÜNSCHT
- Sie besitzen Fremdsprachenkenntnisse in Englisch. Sie sind bereit, diese durch Fortbildungen auszubauen.
- Sie haben Kenntnisse und Erfahrungen in der Nutzung von geographischen Informationssystemen (GIS) zum Beispiel Intergraph - ESRI ArcGIS (Pro) und in der Arbeit mit Geo-Datenbanken.
- Sie verfügen über Kenntnisse im Bereich der Photogrammetrie und Erfahrung in der Interpretation von Fernerkundungsdaten .
- Bei dem genannten geplanten Besetzungsdatum bzw. dem genannten Datum zum "Beginn der Tätigkeit" handelt es sich um einen Termin, der sich bedingt durch den Ablauf des Ausschreibungsverfahrens ggf. ändern kann.
- Die Einstellung bzw. Übernahme in ein Beamtenverhältnis erfolgt grundsätzlich im Eingangsamt der Laufbahn des mittleren naturwissenschaftlichen Dienstes oder des mittleren technischen Verwaltungsdienstes. Die Einstellung in einem höheren Amt ist abhängig von der Erfüllung laufbahnrechtlicher Voraussetzungen und Ihren beruflichen Erfahrungszeiten.
- Die Eingruppierung erfolgt unter Beachtung des §12 TVöD im Hinblick auf die tatsächlich nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten und die Erfüllung der persönlichen bzw. tariflichen Anforderungen.
- Die Bundeswehr fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern und begrüßt deshalb besonders Bewerbungen von Frauen.
- Nach Maßgabe des Sozialgesetzbuchs IX und des Behindertengleichstellungsgesetzes begrüßen wir ausdrücklich Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen; hinsichtlich der Erfüllung der Ausschreibungsvoraussetzungen erfolgt eine individuelle Betrachtung.
- Die Bundeswehr unterstützt die Ziele des Nationalen Integrationsplans und begrüßt