Die Berliner Verwaltung ist die größte Arbeitgeberin in der Region. Rund 120.000 Beschäftigte der unmittelbaren Landesverwaltung sorgen täglich dafür, dass Berlin als pulsierende Metropole und als Zuhause für 3,7 Millionen Menschen funktioniert.
Das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin ist ein Teil der Berliner Verwaltung und erbringt als kommunaler Dienstleister mit seinen Dienstkräften eine Vielzahl von unterschiedlichen bürgernahen Leistungen, insbesondere für die Reinickendorfer Einwohnerinnen und Einwohner. Der Bezirk Reinickendorf begeistert durch seinen großen Facettenreichtum. Jeder der 11 Ortsteile ist individuell und unvergleichlich. Beschaulicher Dorfcharakter in Lübars trifft auf urbanes Leben im Märkischen Viertel. Ebenso spannend und vielseitig ist die Arbeit im Bezirksamt Reinickendorf von Berlin. Seien auch Sie ein wichtiger Teil und bewerben sich jetzt!
Als Arbeitgeber und Dienstherr bieten wir einen zukunftssicheren Arbeitsplatz, gute Arbeitsbedingungen, flexible Arbeitszeitregelungen und zusätzliche Leistungen wie z.B. das Jobticket. Nähere Informationen dazu finden Sie auf unseren Karriereseiten.
Das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin; Abteilung Ordnungsangelegenheiten sucht ab sofort, unbefristet, eine/einen
die Mitarbeit im Allgemeinen Ordnungsdienst (AOD). Sie werden als Außendienst für die Überwachung der Ordnung und Sicherheit (inkl. Gefahrenabwehr) im öffentlichen Raum einschließlich der Überwachung des ruhenden Verkehrs und des fließenden Verkehrs auf Gehwegen und in Fußgängerzonen eingesetzt. Zur Sicherstellung der Ordnung und Sicherheit im öffentlichen Raum gehören insbesondere:
- Kontrolle der Sondernutzungen und der Sauberkeit auf öffentlichem Straßenland und in öffentlichen Grünanlagen;
- Überwachung der Räum- und Streupflicht (Winterdienst), ggf. Mitteilung an die zuständige Stelle zwecks Veranlassung einer Ersatzvornahme im Rahmen der Gefahrenabwehr;
- Mitteilung über illegale Ablagerungen im öffentlichen Raum an die zuständigen Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen (ZAB) und Weitergabe von Hinweisen über mögliche Verursacher/innen an den Innendienst;
- Kontrolle der Einhaltung der Regelungen zur Benutzung öffentlicher Grün- und Erholungsanlagen nach dem Grünanlagengesetz sowie der städtischen Friedhöfe nach dem Friedhofsgesetz;
- Feststellung von Sachverhalten im öffentlichen Raum bei Gefahren, die von Tieren ausgehen;
- Feststellung von Gefahren sowie Durchführung notwendiger Abwehrmaßnahmen im Bereich des Jugendschutzes und Kontrolle der Einhaltung von Jugendschutzvorschriften;
- Kontrolle der Einhaltung von Nichtraucherschutzvorschriften;
- Kontrolle in Gaststätten, soweit es nicht in die Aufgabenzuständigkeit des Landeskriminalamtes und anderer Dienststellen fällt;
- Einleiten von Maßnahmen bei Haus- und Nachbarschaftslärm;
- Überwachung des ruhenden Verkehrs;
- Überwachung des fließenden Verkehrs auf Gehwegen und in Fußgängerzonen;
- Kontrolle der richtigen Lagerung und der altersbeschränkten Abgabe von Pyrotechnik im Silvesterverkauf;
- Kontrolle der Einhaltung des Ladenöffnungsgesetzes und der Sonn- und FeiertagsschutzVO;
- Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften der Preisangabenverordnung;
- Überwachung der Verpackungsverordnung;
- Entgegennahme von Beschwerden vor Ort, sowie (außerhalb der Telefonzeiten der ZAB) auch telefonisch zu Störungen der öffentlichen Ordnung und Weiterleitung der Informationen an die zuständigen Stellen zwecks weiterer Veranlassung;
- Aussprechen von Platzverweisen;
- Feststellung von Verstößen und deren Beseitigung durch Einleitung geeigneter Sofortmaßnahmen sowie Ahndungen der Verstöße durch Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren;
- Verfassen schriftlicher notwendiger Arbeiten;
- Führen von Dienstfahrzeugen und bei Bedarf von Dienstfahrrädern;
- Erstellen von Berichten und Anzeigen zur Einleitung von Verwarnungs- und Bußgeldverfahren.
Weitere Einzelheiten können dem Anforderungsprofil entnommen werden, das unter „