Beamtin / Beamter mittlerer nichttechnischer Verwaltungsdienst – Bereich Nord: HH, NS, HB in Deutschland bei Bundeswehr
Beamtin / Beamter mittlerer nichttechnischer Verwaltungsdienst (m/w/d) – Bereich Nord: HH, NS, HB in Deutschland bei Bundeswehr
Bundeswehr – Mach, was wirklich zählt.
BESCHÄFTIGUNGSORTE
In Niedersachsen und Hamburg bestehen derzeit Einstellungsmöglichkeiten vornehmlich im Großraum Hamburg, Hannover und Wilhelmshaven , aber auch in Munster.
Als Bürosachbearbeiterin / Bürosachbearbeiter im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst der Bundeswehr sind Sie für die Versorgung der Streitkräfte mit Material, Personal und Dienstleistungen verantwortlich. Sie arbeiten dabei in den Dienststellen der Bundeswehrverwaltung oder in militärischen Dienststellen.
- Ihr konkreter Aufgabenbereich bestimmt sich danach, auf welchem Dienstposten – in welcher Dienststelle – Sie eingestellt werden: Sie werden hauptsächlich in Dienststellen der Bundeswehrverwaltung tätig, zum Beispiel in einem Bundeswehr-Dienstleistungszentrum (BwDLZ), einem Karrierecenter der Bundeswehr (KarrCBw), dem Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) oder im Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw).
- Ihre Verwendung könnte hier beispielweise in den Aufgabenbereichen Beschaffung, Haushalt, Personal, Objektmanagement oder Travelmanagement erfolgen.
- Im Allgemeinen erwarten Sie regelmäßig folgende Aufgaben:
- Sie bearbeiten Anträge.
- Sie sind zuständig für die Eingabe und Pflege von Daten (insb. SAP).
- Sie arbeiten bei der Erstellung von Bescheiden und Verträgen zu.
- Sie arbeiten bei der Erstellung von Vorlagen, Berichten und Stellungnahmen zu.
- Sie führen Akten.
- Sie kontrollieren Fristen und Termine und steuern den Schriftverkehr.
Bei dem oben genannten geplanten Einstellungsdatum (01.05.2025) handelt es sich grundsätzlich um den (vom Ausschreibungsschluss gerechnet) nächstmöglichen Termin. Eine Einstellung ist flexibel ganzjährig möglich.
WAS FÜR SIE ZÄHLT
- Sie werden zunächst in ein Beamtenverhältnis auf Probe berufen.
- Nach erfolgreichem Absolvieren einer abhängig von Ihren Vorerfahrungen ein- bis dreijährigen Probezeit wird Ihnen die Eigenschaft einer Beamtin oder eines Beamten auf Lebenszeit verliehen.
- Sofern eine sofortige Übernahme in ein Beamtenverhältnis nicht möglich ist, können Sie möglicherweise mit dem Ziel der Verbeamtung in ein Arbeitsverhältnis eingestellt werden.
- Ihre Einstellung erfolgt grundsätzlich im Eingangsamt der Laufbahn des mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes auf einem gebündelten Dienstposten der Besoldungsgruppe A6 bis A8 der Bundesbesoldungsordnung A. Die Einstellung in einem höheren Amt ist abhängig von der Erfüllung laufbahnrechtlicher Voraussetzungen und Ihrer beruflichen Erfahrung. Sofern Sie in ein Beschäftigtenverhältnis eingestellt werden, erfolgt die Eingruppierung unter Beachtung des § 12 TVöD (regelmäßig Entgeltgruppe E6).
- Sie arbeiten bei einem Arbeitgeber in sicheren wirtschaftlichen Verhältnissen, der eine ausgeglichene Work-Life-Balance durch flexible Arbeitszeiten, Teilzeitmodelle und Homeoffice fördert.
- Sie profitieren im Rahmen der Weiterentwicklung von vielseitigen Karriereperspektiven sowie einer Vielzahl spannender Aufgabengebiete.
- Sie haben die Möglichkeit, in einem festgelegten Rahmen an Sport- und Gesundheitsprogrammen während der Arbeitszeit teilzunehmen.
WAS FÜR UNS ZÄHLT
- Sie haben das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet, wenn Sie zur Beamtin oder zum Beamten ernannt werden.
- Sie verfügen über
- die Mittlere Reife oder
- einen Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung.
- Sie verfügen über
- die Laufbahnbefähigung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst oder
- eine abgeschlossene Ausbildung zur oder zum Verwaltungsfachangestellten des Bundes oder
- eine abgeschlossene förderliche Berufsausbildung aus dem Bereich Verwaltungs-, Steuerfach- und Rechtswesen (beispielsweise als Steuerfachangestellte / Steuerfachangestellter (m/w/d), Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter (m/w/d) oder Kauffrau / Kaufmann für Büromanagement (m/w/d)) und können grundsätzlich eine dem mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst gleichartige und gleichwertige hauptberufliche Tätigkeit von mindestens 18 Monaten nachweisen. - Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Sie bekennen sich durch Ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes, treten für deren Einhaltung ein und können sich in die Strukturen der Bundeswehr integrieren.
- Sie stimmen zu, an einer ärztlichen Einstellungsuntersuchung und ggf. einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung teilzunehmen.