Geheimschutzbeauftragte / Geheimschutzbeauftragen für den BLB NRW in Düsseldorf bei Bau und Liegenschaftsbetrieb NRW
Geheimschutzbeauftragte / Geheimschutzbeauftragen (w/m/d) für den BLB NRW in Düsseldorf bei Bau und Liegenschaftsbetrieb NRW
Die Zentrale des Bau- und Liegenschaftsbetriebes des Landes Nordrhein Westfalen (BLB NRW) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ist Eigentümer und Vermieter fast aller Immobilien des Landes Nordrhein-Westfalen. Mit rund 4.100 Gebäuden, einer Mietfläche von etwa 10,3 Millionen Quadratmetern und jährlichen Mieterlösen von rund 1,5 Milliarden Euro bewirtschaften wir eines der größten und anspruchsvollsten Immobilienportfolios Europas. Wir entwickeln, planen, bauen und modernisieren technisch und architektonisch hoch komplexe Immobilien für Hochschulen, Justiz und Landesverwaltung – auch im Auftrag des Bundes. Der BLB NRW nimmt beim Bau und Betrieb von Gebäuden landesweit eine Vorbildfunktion bei Maßnahmen zur CO2-Reduktion ein. Damit arbeitet er aktiv am Ziel der bilanziell Klimaneutralen Landesverwaltung bis 2030 mit. Wirken Sie mit! Gestalten auch Sie mit uns zusammen das klimaneutrale Immobilienportfolio des Landes NRW! Mehr als 2.700 Beschäftigte arbeiten in der Zentrale in Düsseldorf und den sieben Niederlassungen. Mehr Informationen über den BLB NRW und die jeweiligen Standorte finden Sie auf unserer Internetseite http://www.blb.nrw.de/
"Der Geheimschutzbeauftragte (GSB) wird von der Geschäftsführung bestellt. Dieser sorgt BLB-weit für die Durchführung der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums des Landes NRW zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (Verschlusssachen-Anweisung, kurz: VSA)“ und der sie ergänzenden VS-Kontrollrichtlinie (VSKR) und VS-Sicherungsrichtlinie (VSSR) und berät die Geschäftsführung in allen Fragen des Geheimschutzes. Diese Aufgaben führt er in Zusammenarbeit mit der Landesbehörde für Verfassungsschutz (gem. § 60 Verschlusssachenanweisung - VSA) durch." (Auszug aus dem Organisationshandbuch)
- Sie verantworten die Durchführung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (SÜG NRW) und der dazu ergangenen Regelungen
- Sie sind die zuständige Stelle für die Sicherheitsüberprüfung von BLB Personal
- Sie arbeiten eng mit dem Verfassungsschutz beim Innenministerium NRW zusammen
- Sie wirken bei Entscheidung über Sicherheitsrisiken mit
- Sie berichten an den Geheimschutzbeauftragten der Aufsichtsbehörde
- Sie sind verantwortliche Ansprechperson für die sicherheitsmäßige Betreuung des ermächtigten BLB Personals und unterrichten und beraten hinsichtlich geheimschutzrechtlicher Pflichten
- Sie sensibilisieren und schulen die BLB-Beschäftigten zum Geheim- und Sabotageschutz
- Sie arbeiten eng mit dem IT-Sicherheitsbeauftragten zusammen
Die Aufgaben des/der Geheimschutzbeauftragten kann erst dann übertragen werden, wenn nach erfolgter Sicherheitsüberprüfung Ü3 nach dem SÜG NRW keine Sicherheitsbedenken bestehen. In dieser Überprüfung muss eine evtl. Partnerin bzw. evtl. Partner mit einbezogen werden. Es ist damit zu rechnen, dass die Überprüfung bis zu 6 Monate dauert.