Wegen der Unterpräsentanz von Frauen in der Observationsgruppe werden weibliche Bedienstete ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
Das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen (LfV Sachsen) in Dresden ist Teil des Verfassungsschutzverbundes in Deutschland, der sich als „Frühwarnsystem“ der freiheitlichen demokratischen Grundordnung versteht. Die Aufgabe des LfV Sachsen ist es, verfassungsfeindliche und sicherheitsgefährdende Bestrebungen zu beobachten und die politisch Verantwortlichen, die zuständigen Stellen sowie die Öffentlichkeit über Entwicklungen und drohende Gefahren zu unterrichten. Entsprechend dem föderativen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland unterhalten der Bund und die 16 Länder jeweils eigene Verfassungsschutzbehörden, die eng zusammenarbeiten.
Sie sind verantwortlich für:
- verdecktes Beobachten von nachrichtendienstlich relevanten Personen, Objekten und Ereignissen im Rahmen von mobilen oder stationären Observationseinsätzen
- Dokumentation mit technischen Arbeitsmitteln (insbesondere Foto-, Video- und Audiotechnik)
- schriftliche Berichterstattung zu den gewonnenen Informationen nach Auswertung der eingesetzten Arbeitsmittel
Sie sollten sich bewerben, wenn Sie (zwingende Voraussetzung, bitte Nachweis beifügen):
- die Laufbahnbefähigung für die zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 in der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung, Schwerpunkt allgemeiner Verwaltungsdienst oder Verfassungsschutzdienst oder
- die Laufbahnbefähigung für die zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 in der Fachrichtung Polizei, Schwerpunkt Polizeivollzugsdienst und eine beendete Probezeit in dieser Laufbahn oder
- die Laufbahnbefähigung für die zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 in der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung, Schwerpunkt Vollzugsdienst in Abschiebungshaft- und Ausreisegewahrsamseinrichtungen und eine beendete Probezeit in dieser Laufbahn oder
- die Laufbahnbefähigung für die zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 in der Fachrichtung Justiz, Schwerpunkt Justizvollzugsdienst und eine beendete Probezeit in dieser Laufbahn oder
- einen Berufsabschluss als Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter oder Fachangestellte/Fachangestellter für Bürokommunikation oder, sofern die Ausbildung im Bereich des öffentlichen Dienstes erfolgt ist, als Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement
besitzen und - die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 2 StVO erfüllen und
- im Besitz des Führerscheins der Klasse B sind.
Im Rahmen Ihrer Tätigkeit wird derDienst überwiegend im Außendienst, auch zu unregelmäßigen Arbeitszeiten (nachts, an Wochenenden und Feiertagen), stattfinden. Das Führen von Kraftfahrzeugen, ein hohes Maß an Teamfähigkeit, Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und Verantwortungsbewusstsein, ein technisches Interesse (z. B. für Funk, Foto, Video, GPS) aufgrund der Arbeitsaufgaben und die Bereitschaft zur Teilnahme an Selbstschutzausbildungen wird erwartet.
Die Bereitschaft zur fachlichen Fortbildung und zur Teilnahme an mehrwöchigen Fortbildungen sowie am Dienstsport wird vorausgesetzt.
Geeignete Bewerber (m/w/d) müssen bereit sein, sich einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü 3) nach dem Sächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz zu unterziehen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bediensteten des LfV Sachsen eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben und daher Reisebeschränkungen bei Reisen in und durch Staaten, für die besondere Sicherheitsregelungen gelten, unterliegen.
Wir bieten Ihnen: - einen Dienstposten, welcher nach Besoldungsgruppe A 8 bewertet ist bzw. der bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen die Übernahme in ein Beamtenverhältnis zunächst auf Probe in der Besoldungsgruppe A 6 mit Aufstiegschancen bis Besoldungsgruppe A 8 ermöglicht,
- ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis mit einer Vergütung nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) in Entgeltgruppe 6, wobei sich die Zuordnung der Erfahrungsstufe nach den Berufserfahrungen der Bewerber (m/w/d) richtet,
- eine Verfassungsschutz- bzw. Sicherheitszulage in Höhe von monatlich 153,39 Euro (brutto),