Tarifbeschäftigte verfügen über ein abgeschlossenes einschlägiges (Fach)Hochschulstudium (Bachelor oder gleichwertig) in einem Studiengang mit überwiegend verwaltungswissenschaftlichen, politikwissenschaftlichen, rechtswissenschaftlichen, sozialwissenschaftlichen oder wirtschaftswissenschaftlichen Inhalten
oder abgeschlossener Verwaltungslehrgang II
Das detaillierte Anforderungsprofil kann über den Button
„weitere Informationen“ abgerufen werden. Es wird empfohlen, das Anforderungsprofil zu speichern, da es nach dem Ende der Bewerbungsfrist auf dem Karriereportal nicht mehr einsehbar ist.
- eine interessante, abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit, in der Sie wichtige Lebensbereiche der Stadt Berlin mitgestalten können
- die Möglichkeit, Ihre persönlichen Kompetenzen weiterzuentwickeln, indem Sie unsere vielfältigen Angebote der fachlichen und außerfachlichen Fort- und Weiterbildung nutzen und so Karrierechancen für sich eröffnen
- die Möglichkeit, Beruf und Familie zu vereinbaren, indem Sie flexibel in Teilzeit und auch mobil arbeiten können (Die Senatskanzlei wurde am 07.12.2023 mit dem Gütesiegel "familienfreundlicher Arbeitgeber Land Berlin (GfA)" ausgezeichnet.)
- vielfältige Gesundheitsangebote, bei denen Sie an verschiedenen sportlichen Aktivitäten und am Chor teilnehmen können sowie die Nutzung einer kostenfreien externen Sozialberatung
- ein kollegiales Arbeitsklima in einer vielfältigen, toleranten und weltoffenen Verwaltung, in der wir uns für Chancengerechtigkeit einsetzen
Ansprechperson für Ihre Fragen: Frau Falk, +49 30 9026 2156
Erforderliche Bewerbungsunterlagen: - Bewerbungsanschreiben
- tabellarischer Lebenslauf
- Nachweise der Studien- bzw. Berufsabschlüsse (bei ausländischen Bildungsabschlüssen wird um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss gebeten; weitere Informationen erhalten Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen)
- aktuelle dienstliche Beurteilungen/Arbeitszeugnisse (sollte keine aktuelle dienstliche Beurteilung bzw. kein aktuelles Zwischen- oder Arbeitszeugnis vorliegen, bitten wir Sie, die Erstellung einzuleiten)
- die Übersendung ei