Berlin engagiert sich für die Gleichstellung von Frauen und Männern in verschiedenen Bereichen wie Recht, Arbeit, Bildung und Gewaltschutz. Ziel ist es, gleiche Chancen in zu fördern und die Vielfalt weiblicher Lebensentwürfe von Frauen zu berücksichtigen.
Gleichstellung - Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist zentrales politisches Anliegen des Berliner Senates.
Keine Gewalt - Gewalt gegen Frauen ist eine Menschenrechtsverletzung und wird als eine Form der Diskriminierung der Frau anerkannt. Die Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Recht - Die Gleichheit vor dem Gesetz und der Schutz aller Menschen vor Diskriminierungen ist ein Menschenrecht, das insbesondere in Artikel 3 des Grundgesetzes festgeschrieben ist.
Bildung - Gleichstellung im Bildungsbereich Bildung bedeutet Zukunftssicherung sowohl auf der individuellen als auch der gesellschaftlichen Ebene.
Arbeit - Frauen und Männer sollten gleichermaßen für sich selber sorgen können und gleichermaßen Zeit für Familie und Privatleben haben.
Gesundheit -Die Notwendigkeit zur geschlechterdifferenzierten Auseinandersetzung ergibt sich aus unterschiedlichen Lebensentwürfen, Gesundheitsbewusstsein und Krankheitsverläufen.
Vielfalt - Berlin hat viele Gesichter. Für die Offenheit und Toleranz ist Berlin weltweit bekannt. Menschen aus 190 Staaten leben in Berlin.
Öffentlichkeit - Frauen ziehen in immer weitere Bereiche der Berufswelt ein, übernehmen politische Ämter, sowie Funktionen in Religion, Kultur und Sport – die Öffentlichkeit wandelt sich und ist nicht mehr allein Sache der Männer.
Ab sofort ist folgendes Aufgabengebiet unbefristet zu besetzen:
Frauenpolitische Grundsatz- und Einzelangelegenheiten im Politikbereich Anti-Gewalt-Arbeit; fachliche und inhaltliche Begleitung der Anti-Gewalt-Projekte sowie Beratung von Trägern; Weiterentwicklung, Projekteinzelangelegenheiten, Qualitätsentwicklung, Controlling; Statistik, Berichterstattung
Aufgabenschwerpunkte:
- Grundsatz- und Einzelangelegenheiten im Politikbereich der Anti-Gewalt-Arbeit; fachliche und inhaltliche Begleitung der Projekte im Rahmen der Zuwendungsbearbeitung sowie Begleitung der Qualitätsentwicklung im Rahmen der Weiterentwicklung des Berliner Hilfesystems; Projektcontrolling sowie Prüfung von und Stellungnahmen zu Projekteinzelangelegenheiten; Beratung von Trägern.
- Verantwortung für die statistischen Erhebungen und regelmäßige Auswertungen inkl. Berichterstattung; Kooperation mit den einschlägigen Akteurinnen und Akteuren sowie Durchführung von regelmäßigen, interdisziplinären Fachgesprächen mit den Trägern und Mitarbeiterinnen der Projekte sowie anderen Akteurinnen und Akteuren; Ergebnissicherung;
- Mitwirkung bei der strategischen Weiterentwicklung der Projektelandschaft im Rahmen der Umsetzung politischer Vorgaben sowie deren Umsetzung. Mitwirkung in der Fachkommission Häusliche Gewalt und weiteren Gremien.
- Mitwirkung bei der Entwicklung und Durchführung von Kampagnen und Projekten / Projektmanagement. Mitarbeit bei Querschnittsaufgaben im Referat V C insbesondere bei der Koordination der fachlichen Zuwendungsbearbeitung.
- Bewerberinnen und Bewerber mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium (Abschluss: Bachelor oder Diplom/FH) im Hauptfach Sozialwissenschaften, Soziale Arbeit/Sozialpädagogik, Öffentliche Verwaltung, Politikwissenschaft, Soziologie, Genderstudies, Bachelor of Laws – Rechtswissenschaft.
- Erwünscht wird eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung mit Bezug zu den Themen Anti-Gewalt-Arbeit / Umsetzung Istanbul Konvention und der Kooperation mit Projekten freier Träger.
- Wünschenswert sind Kenntnisse des Projektmanagements.
- Sicherheit und sinnvolles Arbeiten im Herzen Berlins
auf einem interessanten, krisensicheren und modern eingerichteten IT-Arbeitsplatz mit wichtigen Aufgaben für das Gemeinwohl Berlins - Tätigkeit bei dem größten Arbeitgeber der Stadt
mit über 100.000 Stellen in der Berliner Verwaltung - Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatem
dank ortsflexibler mobiler Arbeit, Homeoffice und flexiblen Arbeitszeitmodellen sowie 30 Tage Erholungsurlaub bei einer 5-Tage-Woche mit arbeitsfreien Tagen am 24.12. und 31.12. - Vielfalt und Teamarbeit
in einem kolle