medizinische Mitarbeiter (m/w/d) Homeoffice Ausbildung Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Körperschaft des öffentlichen Rechts
Medical Rescue College
Am 22. März 2013 hat der deutsche Bundesrat das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) verabschiedet. Damit wurde ab 1. Januar 2014 der Weg für die Berufsausbildung zum Notfallsanitäter/zur Notfallsanitäterin frei gemacht.
Der Aufgabenbereich des Notfallsanitäters/der Notfallsanitäterin umfasst die notfallmedizinische Versorgung und den fachgerechten Transport von Patienten.
Der Notfallsanitäter/die Notfallsanitäterin muss unter Berücksichtigung der individuellen Gefahrenlage den Gesundheitszustand von verletzten oder erkrankten Personen eigenständig beurteilen, medizinische Maßnahmen zur Erstversorgung durchführen, die Transportfähigkeit herstellen und dem Notarzt bei weiteren Maßnahmen assistieren.
Außerdem führt der Notfallsanitäter/die Notfallsanitäterin auch ärztliche, invasive Maßnahmen durch, wenn der Zustand des Patienten dies erforderlich macht.
Wer Notfallsanitäter/-in werden möchte muss
Eine Bewerbung um einen Ausbildungsplatz ist nur bei einem Rettungsdienst-Durchführenden (privater Rettungsdienst, Feuerwehr, Hilfsorganisation) möglich. Mit diesem wird ein Ausbildungsvertrag geschlossen. Während der gesamten Ausbildungsdauer wird eine Ausbildungsvergütung gezahlt. Ähnlich anderer Berufsausbildungen wechselt der/die Auszubildende während der 3jährigen Ausbildung zwischen Berufsfachschule, Rettungsdienst- und Klinikabschnitten.
Eine Bewerbung ist nur bei unseren Kooperationspartnern möglich. Nachfolgend finden Sie eine Auflistung mit allen Ansprechpartnern:
medizinische Mitarbeiter (m/w/d) Homeoffice Ausbildung Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Körperschaft des öffentlichen Rechts