Beim Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte (LBZH) Hildesheim steht zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Platz zur
Ableistung des Berufsanerkennungsjahres
zur Erlangung der staatlichen Anerkennung als Sozialpädagoge*in/
Sozialarbeiter*in
im Fachdienst Wohnen zur Verfügung.
Bewerben können sich Personen, die den Studiengang Soziale Arbeit (B.A.) oder einen gleichartigen Studiengang absolviert haben. Die Beschäftigung erfolgt mit 38,5 Wochenstunden, bei Teilzeitarbeit mit mindestens 30 Wochenstunden.
Die Arbeitszeit verteilt sich auf Grundlage eines im Team abgestimmten Dienstplans auf die Nachmittage und Abende. Die Ableistung von Sonntags- und Nachtarbeit und die Übernahme von regelmäßigen Rufbereitschaften an Wochenenden werden erwartet.
Das LBZH Hildesheim ist eine soziale Einrichtung in der Trägerschaft des Landes mit Schulen im Sinne des Nds. Schulgesetzes (NSchG). Die Einrichtung nimmt Aufgaben der Bildung, der Frühförderung sowie der Erziehung und der Betreuung von Kindern sowie Schülerinnen und Schülern mit Hörschädigungen und den daraus resultierenden Kommunikationsbeeinträchtigungen sowie die Beratung der Eltern wahr und ist überregionales Förderzentrum i. S. d. NSchG.
Die Wohnangebote ermöglichen den jungen Menschen die Teilhabe an Bildung und am Arbeitsleben. Außerdem lernen die jungen Menschen Eigenverantwortung, Selbstbestimmung und Selbstständigkeit.
Ihre Aufgaben
Mit dem Arbeitsplatz sind im Wesentlichen die Wahrnehmung folgender Aufgaben verbunden:
- Betreuung der in den Wohngruppen untergebrachten hörgeschädigten jungen Menschen
- Planung, Gestaltung und Durchführung von pädagogischen Angeboten
- Beobachtung, Analyse und Reflexion des individuellen Verhaltens, der Kompetenzen und des Entwicklungsstandes der Bewohnenden
- Anleitung der Bewohnenden zur selbstständigen Lebensführung
- Aufsichtspflicht gegenüber minderjährigen Bewohnenden
- Anleitung der Bewohnenden zu einer üblichen Tagesroutine
- Intervention bei Krisen der Bewohnenden
- Zusammenarbeit und Austausch mit anderen Fachdiensten und externen Stellen
- Mitwirkung bei interdisziplinären Fallbesprechungen
- Dokumentation
Anforderungen
Für die erfolgreiche Wahrnehmung der Aufgaben sind folgende fachliche Kompetenzen von Vorteil:
- Erfahrungen in der Betreuung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen
- Kenntnisse über die Lebenswirklichkeiten von Jugendlichen und jungen Erwachsenen
- Kenntnisse nachhaltiger (Freizeit-)pädagogik
- Kenntnisse der Deutschen Gebärdensprache (DGS) oder die Bereitschaft, sich entsprechende Kenntnisse anzueignen
Darüber hinaus sind bei der Aufgabenwahrnehmung folgende persönliche Kompetenzen wünschenswert:
- Eigeninitiative, Selbständigkeit, Engagement
- ein hohes Maß an Kommunikations- und Teamfähigkeit
- Kreativität
- Kritik- und Konfliktfähigkeit und Durchsetzungsvermögen
Wir bieten:
- interessante und vielseitige Aufgaben, verantwortungsvolle Tätigkeiten und Einbindung in Entscheidungsprozesse
- die Möglichkeit, die pädagogische Arbeit aktiv mitzugestalten
- selbstständiges Arbeiten in einem leistungsstarken und motivierten Team
- eine strukturierte und umfassende Einarbeitung und Anleitung
- die Möglichkeit, in anderen Bereichen des LBZH zu hospitieren
- Flexibilität bei der Teilnahme an begleitenden Lehrveranstaltungen und Fortbildungen
- Heimerziehungs- und Schichtzulage
- Zeitzuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit
- Zusatzurlaub für Schichtarbeit
- Vergütung von Rufbereitschaften
- (hausinterne) Fortbildungsmöglichkeiten und Supervision
- Sozialleistungen wie z. B. vermögenswirksame Leistungen
- 30 Tage Erholungsurlaub pro Jahr
- eine jährliche Jahressonderzahlung, für Praktikanten/Praktikantinnen, die am 1. Dezember in einem Praktikantenverhältnis stehen
Das Praktikantenverhältnis richtet sich nach der Verordnung über die staatliche Anerkennung von Berufsqualifikationen auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit, der Heilpädagogik und der Bildung und Erziehung in der Kindheit (SozHeilKindVO) und nach dem Tarifvertrag über die Regelungen der Arbeitsbedingungen für die Praktikantinnen/Praktikanten der Länder (TV Prakt-L).
Für nähere Auskünfte und Fragen steht Ihnen die Leitung des Fachdienstes Wohnen, Herr Philipp Roetmann, unter der Rufnummer 05121/801-205 oder per Mail (philipp.roetmann@lbzh-hi.de) zur Verfügung.
Der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten