Das Finanzamt Elmshorn ist u.a. für die Festsetzung und Beitreibung von Abgaben für große Teile des Kreises Pinneberg zuständig.
- Koordinieren der Aufgaben im Team
- Durchführen von Veranlagungen im Bereich der sonstigen natürlichen Personen nach RMS-Gesichtspunkten, insbesondere auch Veranlagungen mit schwierigen Sachverhalten sowie Bearbeiten der Prüf- und Hinweisfälle (Verursacherprinzip)
- Pflege der Grunddaten und der prüfungsrelevanten Dauersachverhalte in den Festsetzungsnahen Daten (soweit dieses im Rahmen einer ganzheitlichen Fallbearbeitung erforderlich ist)
- Bearbeiten von Anträgen, Änderungen und Berichtigungen
- Bearbeiten von außergerichtlichen Rechtsbehelfen und Entscheidungen über die Aussetzung der Vollziehung (soweit nicht andere Stellen zuständig sind)
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
- abgeschlossenen Ausbildung nach dem Steuerbeamtenausbildungsgesetz i.V.m. der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Steuerbeamtinnen und Steuerbeamte
- Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Steuerverwaltung
- abgeleistete Probezeit
- umfassene Erfahrungen in der Steuerverwaltung
Anforderungen des Arbeitsplatzes:
- Bewältigung der übertragenen Aufgaben
- Sachkompetenz
- Zweckmäßigkeit des Handelns
- Urteilsfähigkeit
- Soziale Kompetenz
- Entschlusskraft und Durchsetzungsfähigkeit
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 11 erreicht werden. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis richtet sich die Eingruppierung nach dem TV-L.
Darüber hinaus bieten wir:
- ein vielfältiges und gemeinwohlorientiertes Aufgabenspektrum
- ein kollegiales Arbeitsklima
- ein vielseitiges Angebot in- und externer Fortbildungen
- individuelle Personalentwicklung
- eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Möglichkeit mobil und flexibel zu arbeiten
- 30 Tage Urlaub im Jahr
- ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement
- eine gute Anbindung an den ÖPNV sowie kostenfreie Parkplätze
Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Diese Ausschreibung richtet sich nur an Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein.
Das Land Schleswig-Holstein setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Deshalb können sich Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte auf diese Stellenausschreibung bewerben, auch wenn sie nicht im Landesdienst beschäftigt sind und werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unte