Kiel sucht frische Köpfe.
Kieler Jugendamt sucht Unterstützung
Starten Sie bei uns als
Sozialpädagog*in / Sozialarbeiter*in im Sachbereich Flexible Betreuung
(vergütet nach EG S 12 TVöD zzgl. SuE-Zulage / A 10 SHBesG)
und werden Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Kieler Stadtverwaltung unbefristet in Voll-/Teilzeit.
Was wir bieten - Ihre Vorteile
- ein vielfältiges Arbeitsfeld, das aktive Mitgestaltung erfordert und wünscht
- Einarbeitung, die auf den eigenen Erfahrungen aufbaut - und diese täglich erweitert
- abwechslungsreiche Sport- und Fitnessangebote, einzeln und in Gruppen
- passgenaue Pendler*innen-Förderung - via Jobticket oder Förderung privater Fahrradbeschaffung (auch E-Bikes)
- für Dienstwege: E-Mobilität mittels Carsharing und Nutzung der Kieler „Sprottenflotte“
Was zu tun ist - Ihre neue Aufgabe
Die Arbeitsgruppe Flexible Betreuung leistet ambulante Hilfen im Bereich des Sozialgesetz-buches VIII. Im Einzelnen sind das die Sozialpädagogische Familienhilfe, die Erziehungs-beistandschaft, sonstige Hilfen zur Erziehung, die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung und präventiv ausgerichtete Gruppenarbeit. Bei den Hilfen geht es generell um die Bereitstellung intensiver Betreuungs- und Unterstützungsangebote für Familien und deren Kindern bzw. Jugendlichen. Die Gestaltung einer Hilfe erfolgt auf der Grundlage der vorgegebenen Zielsetzungen aus der gemeinsamen Hilfevereinbarung mit den Sorgeberechtigten/Eltern und den Mitarbeiter*innen des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD).
- Sie sind für die Unterstützung von Eltern und Alleinerziehenden bei der Bewältigung von Entwicklungsschwierigkeiten ihrer Kinder und Jugendlichen zuständig.
- Sie sind für die Bearbeitung konflikthafter Lebens- und Beziehungskrisen der Bezugspersonen und deren Auswirkungen auf die Entwicklung und Erziehung der Kinder in der Familie zuständig.
- Sie sind für die Gestaltung des Hilfeprozesses auf der Grundlage der gewünschten Ziele von Eltern und Kostenträgern unter Anwendung verschiedener Arbeitsmethoden, z.B. Betreuung, Familiengespräche und Einzelfallhilfen zuständig.
- Sie führen präventiv ausgerichtete Gruppenangebote durch.
- Sie sind für die Durchführung/Umsetzung der Hilfeplanung nach § 36 Kinder- und Jugendhilfegesetz und des gesamten Hilfeprozesses in Zusammenarbeit mit den Kindern, den Eltern und dem ASD sowie dem sozialen Umfeld der Familien und anderer Institutionen (mittels Familien- und Einzelgesprächen zuständig. Zudem die Arbeit mit dem familiären Bezugssystem auch in Krisensituationen, die allgemeine Unterstützung der Familien inklusiver Abwendung möglicher Gefährdungssituationen von Kindern und Jugendlichen sowie die Vornahme von Gefährdungseinschätzungen in den Familien) gehört.
- Sie übernehmen die Hilfeplanung, die Dokumentation des Hilfeprozesses sowie die Erstellung von Entwicklungsberichten.
Was Sie mitbringen - Ihre Qualifikationen
- Studium. Sie haben erfolgreich ein Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mind. 6 Semestern (Bachelor oder FH-Diplom) als Sozialpädagog*in oder Sozialarbeiter*in abschlossen, jeweils mit staatlicher Anerkennung.
- Alternativ verfügen Sie über die Laufbahnbefähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe zwei, Fachrichtung Gesundheits- und Soziale Dienste (früher: gehobener Sozialdienst) und o.g. Studium.
- Gesundheitsnachweise. Sie sind nach 1970 geboren? Bitte legen Sie Ihren Impfnachweis nach dem Masernschutzgesetz bei.
Die vorstehend genannten Ausschreibungskriterien müssen zum 01.06.2024 erfüllt sein.
Was Sie auszeichnet - Haltung und Persönlichkeit
Sie sind flexibel und besitzen die Bereitschaft zur Kooperation mit den für die Familien relevanten Institutionen (Schulen, Kindertageseinrichtungen, Jobcenter etc.). Darüber hinaus sind konfliktfähig und können ihr eigenes Verhalten reflektieren.
Gut zu wissen - Besonderheiten Ihrer Stelle
Sie erhalten (zusätzlich zum tariflichen Tabellenentgelt) eine monatliche SuE-Zulage in Höhe von 180,00 Euro (bei Vollzeittätigkeit).
Sie bringen die Bereitschaft mit für den Dienst zu ungünstigen Zeiten, gelegentlich in den Abendstunden sowie seltene Tätigkeiten am Wochenende. In Ausnahmen kann die Teilnahme an Ferienfahrten mit Übernachtungen erwünscht sein.
Wir weisen darauf hin, dass das Gebäude aufgrund der baulichen Gegebenheiten nicht barrierefrei ist.
Die Zugangsvoraussetzung richtet sich nach der Vorbemerkung Nr. 4 der Entgeltordnung (VKA) zum TVöD.
Interessiert? – Wir auch.
Gern möchte