Stellenausschreibung
Justizhelfer(in) - Entgeltgruppe 4 TV- L
Bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf ist eine Stelle als
Justizhelfer(in) der Entgeltgruppe 4 TV-L zu besetzen.
Die ausgeschriebene Stelle kann derzeit nur in Vollzeit besetzt werden.
Die Einstellung erfolgt zunächst als Justizhelfer(in) in der Entgeltgruppe 4 TV-L. Das monatliche Anfangsgehalt beträgt im Regelfall 2.500,70 € brutto (Stand: 1. Dezember 2022).
Die Ausschreibung richtet sich in gleicher Weise an Frauen und Männer. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Frauen werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Ebenfalls ausdrücklich erwünscht sind Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen, und diesen Gleichgestellte im Sinne des § 2 SGB IX.
Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Nach erfolgreichem Abschluss eines achtwöchigen Ausbildungslehrgangs im Ausbildungszentrum der Justiz NRW (Nebenstelle Monschau) und einer Dienstzeit von mindestens einem Jahr ist die spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis beabsichtigt, sofern die beamtenrechtlichen und sonstigen Voraussetzungen für eine solche Übernahme vorliegen. Es wird darauf hingewiesen, dass für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe die Altersgrenze bei 42 Jahren (Schwerbehinderte: bei 45 Jahren) liegt und zuvor eine Bewährung im Beschäftigtenverhältnis nach dem TV-L sowie ein erfolgreicher Abschluss des Ausbildungslehrgangs im Ausbildungszentrum der Justiz NRW (Nebenstelle Monschau) sowie eine gesundheitliche Eignung erforderlich ist. Daher sollte die Bewerberin/der Bewerber bei der Einstellung nicht älter als 40 Jahre sein (Schwerbehinderte: nicht älter als 43 Jahre).
Der Einsatz erfolgt nach der am 9. März 2015 in der Fassung vom 19. Januar 2018 in Kraft getretenen Dienstordnung für den Justizwachtmeisterdienst.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die über den Link: http://www.jvv.nrw.de/anzeigeText.jsp?daten=1109 abrufbare aktuelle Dienstordnung für den Justizwachtmeisterdienst Bezug genommen.
- Zu- und Abtragedienst, Transport von teilweise auch umfangreichen Akten und Schriftgut,
- Fallweise Mitarbeit in der Zentralen Vervielfältigungsstelle,
- Mitarbeit in der Poststelle, Postein und -ausgangsbearbeitung,
- Mitarbeit im Aktenarchiv,
- Fallweise Mitarbeit im Büchereidienst,
- Mithilfe bei hausinternen Umzügen,
- allgemeine Botentätigkeit,
- Einsatz in der Eingangsschleuse,
- Fallweise Besorgung von Hausdienstgeschäften,
- ggf. Fahrdiensttätigkeit,
- Scanarbeiten im Rahmen der elektronischen Akte sowie
- Erledigung von Aufgaben nach Einzelzuweisung.
Eine bedarfsorientierte Einarbeitung wird ermöglicht.
- Hauptschulabschluss oder als gleichwertig anerkannter Bildungsstand
- abgeschlossene Berufsausbildung (möglichst in einem handwerklichen Beruf)
- Belastbarkeit auch in Stress-Situationen
- Team- und Kommunikationsfähigkeit
- Verantwortungsbewusstsein und Einsatzbereitschaft
- selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten
- sicheres Auftreten und Durchsetzungsfähigkeit
- Bereitschaft und Fähigkeit zur Einarbeitung in neue Aufgabenfelder
- der Tätigkeitsbeschreibung entsprechende gesundheitliche Eignung
- Grundkenntnisse im Umgang mit dem PC (Office-Anwendungen)
Führerschein Klasse B
- die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Art.116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben, besitzen,
- Gewähr dafür bieten, dass sie/er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
- über die erforderliche gesundheitliche Eignung und sportliche Fitness verfügen; für Schwerbehinderte bedeutet dies den Nachweis des für den Justizwachtmeister dienst erforderlichen Mindestmaßes körperlicher Rüstigkeit.
- Der Nachweis der erforderliche