Esens-Bensersiel Tourismus GmbH
Willkommen an der Nordseeküste
Reisebedingungen/Allgemeine Geschäftsbedingungen
Herzlich Willkommen in Esens-Bensersiel!
Lieber Urlaubsgast, wir freuen uns, dass Sie Ihren Urlaub bei uns an der schönen Nordsee verbringen
möchten. Leider geht es auch bei uns nicht ganz ohne Kleingedrucktes. Wir empfehlen Ihnen, die
folgenden Reisebedingungen, die wir bereits vor einer Buchung zusenden, sorgfältig durchzulesen.
I Reisebedingungen für Pauschalreisen
1. Anmeldung, Reisebestätigung
Aus organisatorischen Gründen sollten alle Pauschalen bis 10 Werktage vor Reiseantritt gebucht werden.
1.1. Reisevertrag
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie dem Reiseveranstalter (hier: der Tourismusbetrieb Esens-Bensersiel
– Eigenbetrieb der Stadt Esens) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung
kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder über elektronische Medien vorgenommen werden. Sie
erhalten nach Vertragsschluss eine schriftliche Reisebestätigung. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung
vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das der Reiseveranstalter für die Dauer
von 10 Tagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots
zustande, wenn die Buchungsperson durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung die
Annahme erklärt. Wir weisen darauf hin, dass, bei allen oben genannten Buchungsarten aufgrund der
gesetzlichen Vorschrift des § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB kein Widerrufsrecht nach Vertragsabschluss
besteht. Ein Rücktritt vom Vertrag hingegen ist unter Berücksichtigung der Regelung in Ziffer 5 jederzeit
möglich.
1.2. Haftung für Mitreisende
Die Reiseanmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten
Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen
einsteht, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung
übernommen hat.
2. Anzahlung/Restzahlung
2.1. Mit Vertragsschluss wird eine Anzahlung auf das in der Reisebestätigung angegebene Konto fällig,
die auf den Reisepreis angerechnet wird. Die Höhe beträgt 10% des Reisepreises. Der Restbetrag ist 14
Tage vor Reisebeginn auf das in der Rechnung angegebene Konto des Reiseveranstalters zu leisten. Der
Reiseveranstalter ist von der Insolvenzversicherungspflicht befreit, da es sich um eine Körperschaft des
öffentlichen Rechts handelt, weshalb die Ausnahmeregelung des § § 651 k Abs. 6 Nr. 3 BGB gilt.
2.2. Zahlungsverzug
Ist der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig überwiesen, kann der Reiseveranstalter nach
Mahnung und Fristsetzung vom Reisevertrag zurücktreten. In diesem Fall kann er als Entschädigung
Stornogebühren gem. Ziffer 5.2. verlangen.
3. Leistung, Preise
3.1. Leistungsbeschreibung
Der Umfang der zu erbringenden Reiseleistungen ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Reiseanmeldung
maßgeblichen Leistungsbeschreibung und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der
Buchungsbestätigung.
3.2. Für nicht durch Sie in Anspruch genommene Leistungen (z. B. bei Abbruch der Reise), die Ihnen
aber ordnungsgemäß angeboten wurden, besteht kein Anspruch auf Erstattung. Der Reiseveranstalter
bemüht sich jedoch um Erstattung der eingesparten Aufwendungen bei den Leistungsträgern.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Änderung von Reiseleistungen
Der Reiseveranstalter behält sich Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem
Inhalt des abgeschlossenen Reisevertrages vor, soweit diese nach Vertragsabschluss notwendig werden,
durch den Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glaube herbeigeführt wurden und den Inhalt der
gebuchten Reise nicht erheblich beeinträchtigen.
4.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit
Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen und
Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird der Reiseveranstalter
einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
5. Rücktritt durch den Gast
5.1. Rücktritt vor Reisebeginn/Stornogebühren
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang
der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder die Reise nicht an, so verlangt der Reiseveranstalter Ersatz für
die getroffenen Reisevorkehrungen und für Aufwendungen. Der prozentual berechnete pauschale
Ersatzanspruch ergibt sich aus dem Verhältnis von der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum
vertraglich vereinbarten Reiseb