Die Berliner Verwaltung ist die größte Arbeitgeberin in der Region. Rund 120.000 Beschäftigte der unmittelbaren Landesverwaltung sorgen täglich dafür, dass Berlin als pulsierende Metropole und als Zuhause für 3,7 Millionen Menschen funktioniert.
Das Ziel der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ist es, Berlin gesünder, mobiler, sicherer und klimafreundlicher zu gestalten. Wir wollen, dass Berlin eine noch lebenswertere Stadt wird. Unsere Senatsverwaltung schafft Mobilität für alle Berlinerinnen und Berliner, kümmert sich um die Infrastruktur - vom Radweg über Bahn und Bus bis hin zu Straßen -, um saubere Luft, lebendige Gewässer und um ein ausgewogenes städtisches Klima.
Werden Sie Teil von uns.
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt - Abteilung V - Tiefbau - sucht ab sofort, unbefristet - eine/n
Sie sind zuständig für die Wahrnehmung der Bauherrenaufgaben bei der Planung, dem Bau, der Instandsetzung und der Erhaltung/Unterhaltung von Gebäuden und technischen Anlagen in Verbindung mit Verkehrsanlagen (u. a. Tunnel und Tunnelanlagen, Betriebsgebäuden).
Dazu gehört u. a.:
- die Bedarfsermittlung, Anmeldung zu I-Planung bzw. Haushaltsplanung,
- das Mitwirken im Rahmen der Mittelsteuerung, Mittelbewirtschaftung,
- das Erarbeiten von Ausschreibungsunterlagen,
- das Beauftragen von Leistungen,
- die Abnahme und Abrechnung der Leistungen.
- ein abgeschlossenes Studium an einer technischen Hochschule/ Universität im Studiengang Bauingenieurwesen, Elektrotechnik oder Facility Management oder in einem Studiengang mit vergleichbaren Studieninhalten mit dem Abschluss Bachelor of Science/ Engineering oder Diplom-Ingenieur/in (FH) oder gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen
Von Vorteil sind darüber hinaus: - Erfahrungen in der Planung und Durchführung von Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen an Straßen
- Kenntnisse der dazugehörigen Rechtsvorschriften, wie der BauOBln, dem Vergaberecht und dem BerlStrG
Die Amtssprache ist deutsch. Verhandlungssichere Deutschkenntnisse sind zwingende Voraussetzungen.
Das ausführliche Anforderungsprofil mit allen Anforderungen finden Sie unter
„weitere Informationen". Wir bieten...
- eine abwechslungsreiche Tätigkeit mit allen Vorteilen eines öffentlichen Arbeitgebers (u. a. 30 Tage Urlaub sowie eine Jahressonderzahlung; Betriebsrente; sicherer Arbeitsplatz)
- eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Teilzeitbeschäftigung ist unter Berücksichtigung dienstlicher Belange möglich)
- flexible Arbeitsmodelle (u. a. Telearbeit, Mobiles Arbeiten, Gleitzeit)
- eine individuelle Personalentwicklung mit vielfältigen Angeboten der Fortund Weiterbildung
- betriebliche Sport- und Gesundheitsangebote
- ein kollegiales Arbeitsumfeld und ein gutes Betriebsklima
- eine monatliche Hauptstadtzulage bis zu 150 Euro bestehend aus einem monatlichen Zuschuss für ein Firmenticket und einem monatlichen Zulagenbetrag
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung
online unter folgendem Link: https://karriereportal-stellen.berlin.de/ingenieurin-im-fachbereich-technik-wmd-de-j41987.html
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:
- aussagekräftiges Anschreiben,
- tabellarischer Lebenslauf,
- entsprechende Ausbildungs- und Fortbildungsnachweise,
- bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes eine "Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte" (unter Angabe der personalaktenführenden Stelle).
- Arbeitszeugnisse
- ggf. Anerkennungsbescheid bei ausländischen Bildungsabschlüssen.
Die Übersendung eines (Pass-)Fotos ist nicht erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass nur Bewerbungen mit vollständig vorliegenden Unterlagen berücksichtigt werden können. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen wird um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss gebeten.
Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Hinweis: Bewerbungen von Frauen werden sehr begrüßt, denn bei gleicher Qualifikation (Eignung, Befähigung, fachliche Leistung) erfolgt auf der Grundlage des § 5Absatz 5 Satz 2 Landesgleichstellungsgesetz eine bevorz