MWS-Practitioner-Programme in Bonn bei Max Weber Stiftung
MWS-Practitioner-Programme in Bonn bei Max Weber Stiftung
Die MWS schreibt im Rahmen ihres Practitioner Programme vier Fellowships für ihre Beschäftigten aus. Das Practitioner Programme dient der arbeitsplatzbezogenen Fortbildung durch Hospitationen in anderen Organisationen im In- und Ausland.
Das Practitioner Programme
- ermöglicht eine vierwöchige Hospitation in einer Wissenschaftsorganisation oder einer Institution aus dem Bereich der Wissenschafts- und Kulturvermittlung und ggf. den Gegenbesuch eines Tandempartners/einer Tandempartnerin in der eigenen Einrichtung;
- bietet Einblicke in den Arbeitsalltag der jeweiligen Institution und soll zum Austausch von Best-Practice-Modellen und zur Weiterentwicklung des Arbeitsplatzes führen;
- ermöglicht die Entwicklung und Durchführung von Kooperationsprojekten und den Aus- und Aufbau von Netzwerken im In- und Ausland;
- dient der persönlichen Weiterqualifikation.
MWS-Practitioner-Programme
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind alle Beschäftigten aus den Bereichen Wissenschaftsmanagement, Öffentlichkeitsarbeit, Bibliothek, Digital Humanities, Redaktionen, IT und Verwaltung der MWS. Die Ausschreibung richtet sich gleichermaßen an Entsandte und lokal Beschäftigte. Voraussetzung ist ein mehrjähriger Arbeitsvertrag. Stipendiatinnen und Stipendiaten bzw. Praktikantinnen und Praktikanten sind vom Verfahren ausgeschlossen.
Antragsstellung
Die Bewerbungsfrist endet am 31. Juli 2024. Der Antrag ist an den Auswahlausschuss (Sprecherteam der Direktionsversammlung, Geschäftsführer, Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte) zu richten. Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
- Motivationsschreiben (max. 2 Seiten) mit inhaltlicher Begründung des Antrags und Darstellung der beabsichtigten Tätigkeit am aufnehmenden Standort sowie Erläuterung, wie die während des Förderzeitraums gesammelten Erfahrungen am eigenen Standort genutzt werden können; falls zutreffend Informationen zum Tandempartner/zur Tandempartnerin.
- Stellungnahme der eigenen Institution
- Betreuungszusage der gastgebenden Institution.
Mit der Bewerbung verpflichtet sich der/die Beschäftigte, zum Ende des Aufenthalts einen Erfahrungsbericht für das Stiftungsmagazin und/oder ein Blogformat der MWS zu erstellen.
Kooperationspartner
Der Kooperationspartner, bei dem ein Aufenthalt im Rahmen des Practitioner Programme stattfinden soll, muss eine für den eigenen Arbeitsbereich relevante Institution sein, an der die oben genannten Ziele des Programms sinnvoll umgesetzt werden können. Mögliche aufnehmende Kooperationspartner sind bspw. der DAAD, die DFG (jeweils mit ihren Auslandsbüros), die DAIs, das BMBF und das AA (Berlin sowie Auslandsvertretungen), die Merian Centres, der DLR, die Deutsche Welle, deutsche oder ausländische Universitäten etc. Darüber hinaus sind weitere Kooperationspartner ausdrücklich möglich. Die Kontaktaufnahme mit dem Gastgeber muss vor Antragsstellung erfolgen und durch eine schriftliche Befürwortung dokumentiert sein.
Bei Interesse eines/einer Beschäftigten des externen Kooperationspartners ist eine Bewerbung an einem der Auslandsinstitute oder der Geschäftsstelle der MWS möglich (Tandemaustausch).
Auswahlkriterien sind:
- Bezug des Vorhabens zum eigenen Arbeitsplatz und zur eigenen Karriereplanung
- Beitrag zur Vernetzung (z. B. durch Kooperationsprojekte, gemeinsame Vorhaben)
- Beitrag zur Verbesserung von Verwaltungs- und Steuerungsprozessen durch den Austausch über Best-Practice-Modelle
Neben der persönlichen Weiterqualifizierung dient das Practitioner Programme auch dem Ziel, die Netzwerkbildung der Standorte gleichmäßig zu fördern und dabei unterschiedliche Funktionsgruppen zu berücksichtigen.
Die Geförderten beziehen ihr Gehalt unverändert von der eigenen Institution. Falls ein Ortswechsel vorgesehen ist, erhalten sie die Erstattung der nachgewiesenen Reisekosten (max. 2 T€) sowie des nachgewiesenen Mehraufwands für die Unterbringung am Zielort (max. mtl. 2 T€). Lokalbeschäftigte erhalten bei einem Ortwechsel zudem Tagespauschalen zur Abdeckung erhöhter Kosten in Anlehnung an das BRKG.
Die Unterbringung am vorgesehenen Einsatzort ist durch die Geförderten selbst sicherzustellen. Die administrative Abwicklung erfolgt über die abgebenden Institute der MWS, die die Kosten bei der Geschäftsstelle im Zuge des Jahresabschlusses geltend machen können. Die Geförderten verpflichten sich, die Beförderungsmittel im Rahmen der Zumutbarkeit nach Nachhaltigkeitskriterien auszuwählen.
Bei einem Tandemaustausch stellen die Institute/Geschäftsstelle der MWS externen Personen nach Absprache einen Arbeitsplatz zur Verfügung. Weitere Leistungen (Reisekosten, Unterbringung, Gehaltsfortzahlung etc.) können von der MWS nicht übernommen werden.
Die Förderdauer beträgt bis zu vier Wochen. Die Hospitationen können individuell