Bei dem Amtsgericht Leipzig sind zwei Stellen einer Justizbeschäftigten/eines Justizbeschäftigten im Wachtmeisterbereich (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2024 in Vollzeit (40 Stunden) oder Teilzeit gemäß § 14 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 TzBfG zu besetzen. Eine Anschlussbeschäftigung wird zu gegebener Zeit geprüft.
Es handelt sich hierbei um Ersatzeinstellungen zur Vertretung anderer Arbeitnehmer. Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist eine weitere Befristung zur Erprobung zur Übernahme in das Beamtenverhältnis als Justizwachtmeisterin bzw. Justizwachtmeister möglich.
Aufgabengebiet:
- Aktenumlauf/Aktentransport
- Bearbeitung der ein- und ausgehenden Post und Akten
- Mitarbeit an der Sicherheitspforte und in der Telefonzentrale
- Kurierfahrten
- Mitarbeit im Materiallager
- Kopiertätigkeiten
- Unterstützung bei Möbeltransporten/Umzügen
- Spätdienst an Telefonzentrale
Anforderungsprofil:
- erfolgreicher Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig aner-kannter Bildungsstand
- abgeschlossene Berufsausbildung
- PKW-Führerschein
- keine gesundheitlichen Einschränkungen, körperliche Belastbarkeit und Fitness zwingend erforderlich
- Teamfähigkeit
- Kommunikationsfähigkeit
Stelle: Entgeltgruppe 4 (Teil II, Abschnitt 12.1 der Anlage A zum TV-L)
Auf die bevorzugte Berücksichtigung von schwerbehinderten Menschen bei Vorliegen gleicher Qualifikation, Eignung und Befähigung wird geachtet. Zur angemessenen Berücksichtigung ist der Bewerbung ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen.
Die Bewerbung von Frauen ist ausdrücklich erwünscht.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, können nicht erstattet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung und Speicherung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen. Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Die Daten werden nach endgültigem Abschluss des Auswahlverfahrens gelöscht, soweit sie nicht mehr notwendig sind.