Sinnvoll und spannend. Beides geht. JUSTIZ HESSEN
Mit der Arbeit in der hessischen Justiz gestalten Sie die Zukunft: Ihre eigene und die des Landes Hessen – sinnvoll, sicher und voller Perspektiven.
Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind Beamte des gehobenen Justizdienstes, die als Fachjuristen bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und Ministerien tätig sind. Sie übernehmen wichtige gerichtliche Aufgaben und tragen aktiv dazu bei, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat und damit in unsere Demokratie zu stärken.
Als Rechtspflegerin bzw. Rechtspfleger sind Sie sachlich unabhängig. Das heißt, wie Richterinnen und Richter treffen Sie - ohne Anweisung von Vorgesetzten - Ihre Entscheidungen allein nach Recht und Gesetz.
Sie
… eröffnen das Testament nach dem Tod eines Menschen und stellen fest, wer die Erben sind.
… achten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei Überschuldung eines Unternehmens auf die gerechte Vermögensverteilung.
… setzen auch durch, dass Verurteilte ihre Gefängnisstrafe antreten und erlassen z. B. einen Haftbefehl
.… prüfen z. B. Kaufverträge und entscheiden über Eintragungen von Hypotheken, da in den elektronischen Grundbüchern alle Grundstücke mit ihren Eigentümern verzeichnet sind
.… führen die Zwangsversteigerung durch, wenn Hypothekenraten nicht gezahlt werden und die Bank das Grundstück versteigern lässt.
Wie läuft das duale Studium ab?
Sie absolvieren als Rechtspflegeranwärterin bzw. Rechtspflegeranwärter ein 3-jähriges duales Studium (auch Vorbereitungsdienst genannt), welches theoretisches Wissen und praktische Anwendung optimal verbindet.
Studienzeiten an der Hessischen Hochschule für Finanzen und Rechtspflege in Rotenburg an der Fulda wechseln sich mit Berufspraktika bei Ausbildungsgerichten und Staatsanwaltschaften (verschiedene Standorte in Hessen) ab.
Freuen Sie sich auf abwechslungsreiche und interessante Studienabschnitte:
- 11,5 Monate Fachstudium I mit einem 1-wöchigen Einführungspraktikum bei dem Ausbildungsamtsgericht
- 4,5 Monate Berufspraktikum I
- 9,5 Monate Fachstudium II
- 7,5 Monate Berufspraktikum II
- 3 Monate Fachstudium III
Während der Fachstudien lernen und wohnen Sie größtenteils in der Hessischen Hochschule für Finanzen und Rechtspflege oder an einem der weiteren Ausbildungsstandorte des Studienzentrums in Rotenburg an der Fulda.
Das erwartet Sie während Ihrer Zeit in Rotenburg:
- Kleine Studiengruppen mit bis zu 30 Studierenden
- Effektives und angenehmes Lernen durch die persönliche Unterstützung der Lehrkräfte des Fachbereichs Rechtspflege
- Möbliertes Einzelzimmer mit eigenem Badezimmer und frisch zubereitete Mahlzeiten in der Mensa (geringe Kostenbeteiligung)
- Kostenloses WLAN
- Cafeteria mit Sky-TV
- Hallenbad, Sporthalle und Sportplatz mit Lauftreff und vielen Sportkursen
- Fitness-Studio „SZ-Sports"
- Kino „SZinema"
- Innenhof mit Public Viewing-Leinwand und Lounge Areas
In den beiden Berufspraktika lernen Sie dann, wie Sie theoretisches Wissen in die Praxisumsetzen. Dabei werden Sie von Ihrer Ausbildungsleitung als zentrale Ansprechperson betreut und durchlaufen fast alle Abteilungen des Gerichts. Auch die Staatsanwaltschaft lernen Sie kennen. Erfahrene Ausbilderinnen und Ausbilder unterstützen Sie dabei persönlich.
Ihre Vorteile:
Eine respektvolle und wertschätzende Zusammenarbeit ist uns genauso wichtig wie Inklusion und Vielfalt. Wir setzen uns daher aktiv für die berufliche und persönliche Weiterentwicklung aller Beschäftigten ein:
3 Jahre duales Studium mit optimaler Verbindung von Theorie und Praxis - Verbeamtung ab dem 1. Tag
- KEINE Studiengebühren
- Bezüge in Höhe von ca. 1.300,- € netto monatlich
- Hessenweites Jobticket für alle öffentlichen Verkehrsmittel
- Sehr gute Übernahmechancen
- Umfassendes Gesundheitsmanagement (Yoga- und Rückenkurse, arbeitsmedizinische Betreuung, Aktionstage)
- Viele Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Nach dem Studium: grundsätzliche Übernahme, freie Arbeitszeitgestaltung und Homeoffice
- Vermögenswirksame Leistungen (Sparzulage durch das Land Hessen)
- Beihilfe in Krankheitsfällen mit der Möglichkeit zur privaten Krankenversicherung
Das bringen Sie mit:
- Berechtigung für ein Hochschulstudium (Abitur, Fachhochschulreife) oder gleichwertig anerkannter Bildungsstand
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder der Länder Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz (Für die spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe ist der Besitz d