Stellenanbieter:
Bundesverwaltungsamt
Kennziffer:
BVA-2024-121
Bewerbungsfrist:
16.09.2024
Arbeitsbeginn:
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Arbeitszeit:
Vollzeit oder Teilzeit
Beschäftigungsdauer:
Unbefristet
Laufbahn:
Mittlerer Dienst
Entgeltgruppe
E 8 TVöD
Einstiegsgehalt:
3.281,44 bis 3.628,68 € brutto
Ort:
Stuttgart
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat. Als zentraler Dienstleister des Bundes nimmt das BVA mit rund 6.000 Beschäftigten an 23 Standorten mehr als 150 Aufgaben wahr.
- Selbstständige und eigenverantwortliche Festsetzung und Zahlbarmachung von Bezügen für Beamtinnen/Beamten, Anwärterinnen/Anwärter, Berufssoldatinnen/Berufssoldaten und Soldatinnen/Soldaten auf Zeit
- Selbstständige und eigenverantwortliche Festsetzung und Zahlbarmachung von Übergangsgebührnissen, Übergangsbeihilfen und Ausgleichsbezügen für ausscheidende Soldatinnen/Soldaten auf Zeit (Dienstzeitversorgung)
- Rückforderung zu viel gezahlter Bezüge
- Umsetzung der materiell-rechtlichen Entscheidungen in das SAP-gestützte Personalwirtschaftssystem SASPF
- Überwachung und Kontrolle der Zahlungsvorgänge in SASPF
- Führung des Schriftverkehrs mit Bezügeempfängerinnen und Bezügeempfängern, personalbearbeitenden Dienststellen der Bundeswehr sowie telefonische Auskunftserteilung
Für ein erstes Kennenlernen und einen Austausch über noch offene Fragen stehen wir Ihnen gerne am 11.09.2024 um 16:00 Uhr unter dem Link https://t1p.de/gg22m zur Verfügung. DasOnline-Meetingkann zum angegebenen Zeitpunkt durch Anklicken des Links betreten werden.
Sofern Sie im Vorfeld Ihrer Bewerbung inhaltliche Fragen zum Aufgabengebiet haben, können Sie sich gerne an die Referatsleitung Jan Lüdtke-Reißmann unter der Telefonnummer 022899-35866-3500 wenden.
Die mündlichen Auswahlgespräche finden voraussichtlich in der Kalenderwoche 42/2024 statt.
Es können ggf. weitere Bedarfe in anderen Aufgabenbereichen über die Ausschreibung gedeckt werden.
- Sie verfügen über eine Laufbahnausbildung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst oder eine erfolgreiche Teilnahme am Angestelltenlehrgang I oder eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter, Fachangestellte/Fachangestellter Kauffrau/Kaufmann für Bürokommunikation/Büromanagement, Sozialversicherungsfachangestellte/Sozialversicherungsfachangestellter, Steuerfachangestellte/Steuerfachangestellter, Justizfachangestellte/Justizfachangestellter, Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte/Notarfachangestellter, Bank-, Industrie-, Groß- und Außenhandelskauffrau/-kaufmann bzw. eine sonstige grundsätzlich dreijährige einschlägige Berufsausbildung im Bereich Verwaltung bzw. als Kauffrau/Kaufmann
- Berufserfahrungen bzw. nachvollziehbare Kenntnisse im Bereich des Besoldungsrechts oder im Bereich der Lohn- und
Gehaltsabrechnung sind erwünscht, jedoch keine Voraussetzung
- Berufserfahrungen in der öffentlichen Verwaltung sind erwünscht, jedoch keine Voraussetzung
- Sie arbeiten gründlich, erledigen Ihre Aufgaben termingerecht und haben ein Auge fürs Detail
- Sie kommunizieren sicher mit unterschiedlichen Zielgruppen und erledigen Ihre Aufgaben eigenverantwortlich
- Als Beamtin/Beamter bis A 8 BBesO besteht die Möglichkeit einer statusgleichen Abordnung mit dem Ziel der Versetzung
- Flexible und familienfreundliche Arbeitszeitmodelle (z. B. keine Kernarbeitszeiten, Möglichkeit von Homeoffice, Stundenausgleich durch Gleittage, Sabbatical)
- Wir besetzen ausgeschriebene Stellen flexibel in Voll- und Teilzeit
- Vielfältige Fortbildungs- und Personalentwicklungsmöglichkeiten
- Förderung der Gesundheit mit Arbeitszeitbonus (z. B. Sportgruppen, mobile Massage)
- Deutschland Jobticket mit Arbeitgeberzuschuss bzw. kostenfreie Parkplätze sowie eine Kantine
- Jahressonderzahlung, betriebliche Altersvorsorge mit Arbeitgeberanteil und Entgeltumwandlung für Tarifbeschäftigte nach den jeweils geltenden tariflichen Bestimmungen
- Zulagenzahlung gemäß § 16 Abs. 6 TVöD zur Personalgewinnung möglich
Darüber hinaus gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
- Zahlung einer Personalgewinnungsprämie gemäß § 43 BBesG möglich
- Bei Wechsel aus einem Dienstver