- Als überdurchschnittliche Studien- und Prüfungsleistungen werden anerkannt:
- bei Bewerberinnen/Bewerbern aus Master-, Magister-, Diplom- oder Lehramtsstudiengängen
Abschlüsse mit dem Prädikat „sehr gut“ oder besser (d.h. ein Notendurchschnitt 1,5 und besser);
- für Bewerberinnen/Bewerber mit Erstem Juristischen Staatsexamen mit mindestens 9 Punkten;
- für Bewerberinnen/Bewerber der Medizinischen Fakultät im Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
eine Mindestnote von 1,5 sowie Leistungsnachweise mit der Note 2 in den Fächern
Hygiene, Mikrobiologie, und Virologie,
Klinische Chemie, Laboratoriumsdiagnostik,
Pathologie,
Pharmakologie, Toxikologie,
QB 1 Epidemiologie, medizinische Biometrie und medizinische Informatik,
QB 2 Geschichte, Theorie, Ethik der Medizin sowie
QB 3 Gesundheitsökonomie, Gesundheitssystem, Öffentl. Gesundheitspflege.
Ausschluss der Förderung:
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn der Antragsteller oder der Stipendiat
1. bereits promoviert worden ist,
2. für dasselbe Vorhaben bereits eine Förderung von öffentlichen oder privaten Einrichtungen erhält
oder erhalten hat,
3. für ein anderes Promotionsverfahren bereits eine Förderung von öffentlichen Einrichtungen oder von
mit öffentlichen Mitteln geförderten privaten Einrichtungen erhält oder erhalten hat,
4. sich in einem Ausbildungsgang oder in einer beruflichen Einführung befindet, sofern diese
Ausbildung nicht zum Zwecke und für die Dauer des Vorhabens unterbrochen ist oder
5. berufstätig ist, es sei denn, es handelt sich um eine mit der Förderung zu vereinbarende Tätigkeit in
geringem Umfang.
Förderkonditionen:
Es wird ein monatliches Stipendium in Höhe von 1.500,- € gewährt.
Für die Dauer der Förderung ist der jeweilige Stand des wissenschaftlichen Vorhabens maßgeblich.
(individueller Förderzeitraum.) Die Regelförderungsdauer beträgt 3 Jahre. Nur in begründeten
Ausnahmefällen kann die Förderung um 6 Monate verlängert werden.
Bei entsprechenden Voraussetzungen wird ein Familienzuschlag in Höhe von 150,- € für jedes erste Kind
und 100,- € für jedes weitere Kind im Monat gezahlt.
Ein Anspruch auf Förderungsleistungen besteht nicht.
Bewerbungsunterlagen:
Für die Bewerbung ist das Formblatt „Antrag auf Landesgraduiertenförderung“ (s. Link) zu verwenden
und mit den dort geforderten Unterlagen zu ergänzen. Die Hinweise zur Antragstellung (s. Link) sind zu
beachten.
https://www.uni-rostock.de/forschung/nachwuchsfoerderung/landesgraduiertenfoerderung/
Universität Rostock
Dezernat für Personal und Personalentwicklung