Beim Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte (LBZH) Hildesheim ist mit Wirkung vom 01.02.2024 der nach Besoldungsgruppe A 15 NBesG bewertete Dienstposten bzw. ein nach Entgeltgruppe 15 TV-L bewerteter Arbeitsplatz der
neu zu besetzen.
Bewerben können sich sowohl Lehrkräfte (m/w/d), die die Lehrbefähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen gem. § 6 NLVO-Bildung besitzen oder Oberstudienräte (m/w/d), die die Lehrbefähigung für die besondere Laufbahn des Lehramts an Förderschulen mit dem Schwerpunkt Hören in den Landesbildungszentren für Hörgeschädigte gem. § 11 NLVO-Bildung erworben haben.
Eine Ernennung zur Studiendirektorin bzw. zum Studiendirektor erfolgt erst, wenn die beamtenrechtlichen und personalwirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen. Eine bewertungsgerechte Planstelle steht zur Verfügung.
Eine langjährige Tätigkeit in der Funktion der Fachbereichsleitung in der berufsbildenden Schule ist wünschenswert.
Das Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte Hildesheim ist eine soziale Einrichtung in der Trägerschaft des Landes mit Schulen im Sinne des Nds. Schulgesetzes (NSchG).
Die Einrichtung nimmt Aufgaben der Bildung, der Hörfrühförderung sowie der Erziehung und der Betreuung von Kindern sowie Schülerinnen und Schülern mit Hörschädigungen und den daraus resultierenden Kommunikationsbeeinträchtigungen sowie die Beratung der Eltern wahr und ist überregionales Förderzentrum i. S. d. NSchG.
Die Bewerberin bzw. der Bewerber sollen aufgrund ihrer bzw. seiner bisherigen Tätigkeit in der Lage sein, die Leitung der Abteilung eigenverantwortlich zu übernehmen.
Der Abteilungsleitung der Abteilung „Berufliche Bildung für Hörgeschädigte“ obliegen folgende Aufgaben:
- Leitung der Abteilung in Zusammenarbeit mit der Direktion
- Mitwirkung im Leitungsteam
- Vorbereitung und Durchführung der Abteilungskonferenzen
- Koordinierung der Arbeit in der Abteilung und in den berufsschulischen Fachbereichen (schulfachliche Koordinierungsaufgaben)
- Mitwirkung in besonderen Ausschüssen an berufsbildenden Schulen gemäß § 40 NSchG
- Beratung von Mitgliedern des Kollegiums in schulrechtlichen Angelegenheiten
- Mitwirkung an der Unterrichtsverteilung, Stundenplan- Vertretungs- und Aufsichtsregelungen der Berufsschule
- Organisation der beruflichen Vorbereitung, Berufsfindung, Berufserprobung, Berufsberatung sowie der beruflichen Ausbildung und gewerblichen Berufsausbildung einschließlich berufsfördernder Maßnahmen; Zusammenarbeit mit komplementären Einrichtungen
- Mitwirkung bei Budgetverhandlungen und bei Verhandlungen mit Sozialleistungs- und Rehabilitationsträgern (insbesondere der Bundesagentur für Arbeit)
- Mitwirkung bei Personalangelegenheiten in der Abteilung
- Hospitationsbetreuungen und Praktikanteneinsatz
- Verantwortlichkeit für Außenkontakt und -darstellung der Abteilung;
Die Aufgaben umfassen insbesondere die Verantwortung für:
- Produktgruppenverantwortung auf der Grundlage der mit dem Direktor/oder Direktorin geschlossenen Zielvereinbarung
- Sicherstellung der zielorientierten, zweckmäßigen und aufgabengerechten Erledigung der Dienstgeschäfte der Abteilung unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und der Qualitätssicherung
- Fachvorgesetzter der Bediensteten der Abteilung. Die pädagogische Verantwortung für die Unterrichtsgestaltung der einzelnen Lehrkraft bleibt hiervon unberührt.
Eine spätere Änderung der Aufgaben bleibt im Hinblick auf eine künftige Neuausrichtung der LBZH vorbehalten.
Die mit der Leitungsfunktion betrauten Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter arbeiten auf der Grundlage der Geschäftsordnung vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich gegenseitig über wichtige Vorkommnisse, Maßnahmen und Planungen. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Landesbildungszentren für Hörgeschädigte können sich weitere Anforderungen an die Dienstposteninhaberin/ den Dienstposteninhaber ergeben. Eine Änderung der Zuordnung der Aufgaben insbesondere im Zuge des aktuell laufenden Projektes „Zukunftsoffensive Inklusion“ bleibt vorbehalten.
Reformvorhaben sind aktiv zu begleiten und zu unterstützen. Eigeninitiative und hohes Engagement wird bei der Fortentwicklung der Zukunftsfähigkeit der Angebote der Abteilung 4 und der Ausrichtung dieser Angebote auf die Anforderung der UN-BRK und einer inklusiven Gesellschaft erwartet.