Kiel sucht frische Köpfe.
Kieler Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen sucht 2 neue Kolleg*innen
Starten Sie bei uns als
Leitungsspringkraft
(vergütet nach EG S 16 TVöD)
und werden Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt Teil der Kieler Stadtverwaltung unbefristet in Teilzeit jeweils mit einer Arbeitszeit von 30 Wochenstunden.
Was wir bieten - Ihre Vorteile
- die Möglichkeit, Familie, Freizeit und Arbeitsalltag zu einem sinnhaften Ganzen zu vereinen
- Einarbeitung, die auf den eigenen Erfahrungen aufbaut - und diese täglich erweitert
- abwechslungsreiche Sport- und Fitnessangebote, einzeln und in Gruppen
- flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen wechselnder Prozesse und Aufgabenfelder
- passgenaue Pendler*innen-Förderung - via Jobticket oder Förderung privater Fahrradbeschaffung (auch E-Bikes)
Was zu tun ist - Ihre neue Aufgabe
In den 35 Kindertageseinrichtungen und Familienzentren werden je nach Einrichtungsprofil Kinder in der Krippe, dem Elementarbereich, in altersgemischten Gruppen und im Hort auf der Grundlage der Rahmenkonzeption der Landeshauptstadt Kiel in einem offenen Konzept betreut. Über 800 pädagogische Fachkräfte in kleinen und großen Kindertageseinrichtungen/Familienzentren im gesamten Stadtgebiet tragen im Bereich der frühkindlichen Bildung zur Angebotsvielfalt unserer Stadt bei.
- Sie sind für die Vertretung (Dienst- und Fachaufsicht) der Leitungskraft einer KTE/eines Familienzentrums zuständig. Dazu gehören die Dienstplangestaltung, Krank- und Gesundmeldungen, Planung und Begleitung der pädagogischen Arbeit, Konzeptionelle Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit (Einrichtungskonzept), Planung und Durchführung der Erziehungs- und Bildungsarbeit.
- Sie sind für die Sicherstellung der Verwaltungsabläufe verantwortlich wie z.B. Eingaben pflegen in die Software TOLINA und Bestellungen sowie Kontierungen vornehmen.
- Sie unterstützen bei der Öffentlichkeitsarbeit, bei der Repräsentation der KTE/des Familienzentrums und der Stadtteilarbeit. Dies beinhaltet den Kontakt zur Elternvertretung sowie das Führen von Elterngespräche.
- Sie arbeiten eng mit übergreifenden Ämtern in einrichtungsspezifischen Sachverhalten mit Bezug zu Bedarfsplanung, baulichen Sachverhalten, Außengelände oder EGHv zusammen.
- Sie arbeiten im Gruppendienst mit.
Was Sie mitbringen - Ihre Qualifikationen
- Studium. Sie sind staatlich anerkannte*r Sozialpädagog*in bzw. haben ein Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mind. 6 Semestern (Bachelor oder FH-Diplom) im Studiengang Soziale Arbeit bzw. Erziehung und Bildung im Kindesalter jeweils mit staatlicher Anerkennung erfolgreich abgeschlossen oder entsprechend vergleichbarer Studiengänge anderer Bundesländer (gem. § 3 PQVO i.V.m § 28 Abs.3 KitaG):
- Diplompädagog*innen, Diplomerziehungswissenschaftler*innen und Diplomerziehungswissenschaftler*innen sowie Absolvent*innen entsprechender Ein-Fach-Bachelorabschlüsse und Ein-Fach-Masterabschlüsse in Pädagogik oder in der Erziehungswissenschaft
- Diplompsycholog*innen sowie Absolvent*innen entsprechender Ein-Fach-Bachelorabschlüsse und Ein-Fach-Masterabschlüsse in Psychologie mit relevanten Studieninhalten insbesondere im Bereich kindliche Entwicklung, sprachliche Bildung oder Grundlagen zur Erziehung.
- Lehrkräfte mit der Befähigung zum Lehramt bzw. mit zweitem Staatsexamen für Grundschulen oder Sonderpädagogik.
- Absolvent*innen eines mit dem Master of Education (M. Ed.) abgeschlossene Studiums für das Lehramt an Grundschulen oder das Lehramt für Sonderpädagogik sowie Bildungswissenschaftler*innen und Personen mit einem Universitäts- oder Fachhochschulabschluss, die im Zweitfach Pädagogik studiert haben.
- Personen mit mindestens fünfjähriger Berufserfahrung als Leitung, stellvertretende Leitung oder Gruppenleitung in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung und Personen, deren Qualifikationen nach § 7 PAVO als vergleichbar anerkannt worden sind.
- Berücksichtigt werden auch Bewerbungen von Bewerber*innen mit anderen vergleichbaren Vor- und Ausbildungen (Einstellungen erfolgen vorbehaltlich der Anerkennung durch die Heimaufsichtsbehörde gem. § 1 Nr.4 i.V.m § 7 PQVO i.V.m §28 Abs. 5 KitaG [nach Berücksichtigung des jeweiligen Werdeganges und der Prüfung, ob die Qualifikation inhaltlich und dem Umfang nach vergleichbar ist.]
- Erfahrung. Sie kommen aus der Praxis: Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe und hiervon mind. 1 Jahr Leitungserfahrung bzw. Erfahrung als Ständige Vertretung sind erforderlich.