Die Stadt Schwelm, Kreisstadt des Ennepe-Ruhr-Kreises, ist die südwestliche „Pforte Westfalens“. Umgeben von schöner Natur bietet Schwelm ein vielfältiges Angebot von privaten und öffentlichen Dienstleister*innen. Als flächenkleinste Stadt Nordrhein-Westfalens ist Schwelm die Stadt der kurzen Wege mit optimaler Verkehrsanbindung. Im Fachbereich 320 – Administratives Immobilienmanagement, Abteilung 322 - Stadtgrün ist im Rahmen einer Elternzeitvertretung eine befristete Stelle als
Baumkontrolleur*in (m/w/d)
(39 Std./Woche, Entgeltgruppe EG 6 TVöD-V)
zu besetzen.
Die Stelle ist grundsätzlich auch in Teilzeit zu besetzen. Über den Umfang und die Verteilung der Arbeitszeit entscheidet die Fachbereichsleitung nach den dienstlichen Erfordernissen.
Die Abteilung Stadtgrün betreut neben den beiden Kommunalfriedhöfen ca. 420.000 m² öffentliche Grünflächen, über 40 Kinderspielplätze, 3 Sportanlagen, 6 Stadtparks sowie 188 ha Forstflächen und weitere Freiräume, die zur Gliederung und Gestaltung der Stadt beitragen.
Die Tätigkeit umfasst schwerpunktmäßig folgende Aufgaben:
- Baumkontrolle gemäß FLL-Baumkontrollrichtlinie im digitalen Baumkataster
- In Vertretung Baumpflege mit der Hubarbeitsbühne gemäß ZTV-Baumpflege
- Verkehrssicherungsmaßnahmen auf öffentlichen Straßen
- Baumumfeldverbesserungen und Grünpflegearbeiten im öffentlichen Grün
- Führen und Pflege von Kraftfahrzeugen der Führerscheinklasse C1E oder höher
- Unterstützung in anderen Bereichen der Technischen Betriebe
- Winterdiensteinsatz
Ihr Profil:
- Eine abgeschlossene Ausbildung zum*zur Gärtner*in Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau oder zum*zur Forstwirt*in
- Abgeschlossene Ausbildung zum*zur FLL-zertifizierten Baumkontrolleur*in
- Zertifikate über Lehrgänge AS Baum I+II, SKT A+B und ggf. Baumpfleger*in / Baumkontrolleur*in (ETW/ETT)
- Gültige Fahrerlaubnis C1E oder höher
- Erfahrungen in der Nutzung von Hubarbeitsbühnen und ggf. Forstschleppern
- Körperliche Belastbarkeit auch bei ungünstigen Witterungsbedingungen
- Teamfähigkeit und kommunikativer Arbeitsstil
- Flexibilität bei unterschiedlichen Arbeitseinsätzen im Stadtgebiet
- freundliches und sicheres Auftreten im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern
Wir bieten Ihnen:
- Eine befristete Stelle im Rahmen einer Elternzeitvertretung bis zum 14.08.2024 nach Entgeltgruppe EG 6 TVöD-V
- Eine zweite Jahressonderzahlung
- 30 Tage Erholungsurlaub pro Jahr gemäß einer 5-Tage-Woche
- Betriebliche Altersversorgung durch die Zusatzversorgungskasse (ZVK)
- Fortbildungs- und Weiterbildungsangebote
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Möglichkeit des Fahrradleasings
- Corporate Benefits / Mitarbeitendenrabattaktionen
Die Schaffung von familienfreundlichen Arbeitsbedingungen liegt der Stadt Schwelm am Herzen. Die Stadt Schwelm fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiter*innen. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Menschen, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Bewerber*innen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls bevorzugt. Die Stadt Schwelm hat sich verpflichtet, den Anteil von Frauen in unterrepräsentierten Berufsbereichen zu erhöhen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Zur Vereinfachung im Bewerbungsverfahren und zur Kostenreduzierung setzt die Stadt Schwelm auf elektronische Kommunikation. Dies ermöglicht eine kürzere Reaktionszeit und schont die Umwelt.
Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen und Nachweisen richten Sie daher bitte online über das Stellenportal des öffentlichen Dienstes www.interamt.de oder per E-Mail als PDF an bewerbungen@schwelm.de an uns.
Einen direkten Link zu dieser Ausschreibung finden Sie auf unserer Homepage.
Schriftliche Bewerbungsunterlagen übersenden wir Ihnen ausschließlich auf Wunsch zurück, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Alternativ können die Unterlagen innerhalb einer Frist von 2 Monaten persönlich abgeholt werden. Alle übrigen Bewerbungsunterlagen werden im Falle einer Absage oder einer Rücknahme der Bewerbung datenschutzgerecht vernichtet.
Wir bitten um Verständnis, dass ggf. entstehende Kosten im Bewerbungsverfahren nicht erstattet werden können.
Für weitere Informationen bzw. bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an die zuständige Sachgebietsleitung Herrn Stockermann (Tel. 02336/80 47-26) oder bei Verfahrensfragen an Frau Manscheid (Tel. 02336/801-210).