Ab sofort haben wir mehrere zunächst für 6 Monate sachgrundlos befristete Stellen als
zu besetzen. Eine dauerhafte Übernahme ist – abhängig von Leistung, Befähigung und Eignung sowie vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen – beabsichtigt. Die zu besetzenden Stellen sind grundsätzlich auch für jeweils zwei Teilzeitkräfte geeignet.
Als Justizbeschäftigte/r für Büroorganisation sind Sie bei der Staatsanwaltschaft Duisburg in sogenannten Serviceeinheiten tätig. Sie nehmen büroorganisatorische und verwaltende Aufgaben in ganzheitlicher Arbeitsweise wahr. Zu Ihren Tätigkeiten zählen unter anderem:
- Aufgabenorientierte Anwendung von Informations- und Kommunikationstechniken - insbesondere IT-Fachverfahren der Staatsanwaltschaft
- Erteilung von Auskünften
- Aufnahme von Anträgen, Rechtsmitteln, Rechtsbehelfen und Erklärungen
- Registraturarbeiten (Aktenverwaltung)
- Bearbeitung von Posteingängen und -ausgängen
- Berechnung, Notierung und Überwachung von Fristen
- Gewährung von Akteneinsicht
- Erstellung von Schreibwerk und Beglaubigung von Schriftstücken.
- Abgeschlossene Berufsausbildung zur/zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten, zur/zum Steuerfachangestellten oder zur/zum Bürokauffrau/Bürokaufmann für Büromanagement. Bewerber/innen, mit einer Weiterqualifizierung zur/zum Rechtsfachwirt/in werden bevorzugt berücksichtigt.
- sicheres Auftreten
- Durchsetzungsvermögen
- Verantwortungsbewusstsein
- Einsatzbereitschaft
- Team- und Kommunikationsfähigkeit
- gute Computer, insbesondere MS Office-Kenntnisse
- deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben.
Aufgrund der sachgrundlosen Befristung dürfen Sie keine Vortätigkeit beim Land NRW gehabt haben.
Ihre Einstellung als Justizbeschäftigte/r erfolgt in die Entgeltgruppe 6 TV-L.
Eine Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 9a TV-L ist in Aussicht gestellt.
Die praktische Einarbeitung findet im Rahmen des tariflichen Arbeitsverhältnisses statt. Eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis ist möglich, sofern Sie das Auswahlverfahren bestehen und die sonstigen allgemeinen Voraussetzungen für eine Verbeamtung vorliegen.
Arbeiten bei der Justiz NRW bedeutet Arbeiten mit Sinn. Bei 204 Gerichten,19 Staatsanwaltschaften, 3 Generalstaatsanwaltschaften, 36 Justizvollzugseinrichtungen, 5 Jugendarrestanstalten und 19 Dienststellen des ambulanten Sozialen Dienstes sorgen rund 40.000 Menschen dafür, dass Bürger/innen zu Ihrem Recht kommen und der Rechtsfrieden in der Gesellschaft gewahrt wird. Wir bieten vielfältige Tätigkeitsfelder und Karrieremöglichkeiten, Unsere Mitarbeiter/innen profitieren außerdem von unterschiedlichen Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung, einer guten Work-Live-Balance, sicheren Arbeitsplätzen und der Möglichkeit der Verbeamtung bei Erfüllen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung – und den Kontakt mit Ihnen!
Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit Lebenslauf, Zeugnisabschriften und Unterlagen über Ihre bisherigen Tätigkeiten
entweder per Email an
Bewerbung@sta-duisburg.nrw.de
oder auf dem Postweg
An die
Leitende Oberstaatsanwältin
Koloniestr. 72
47057 Duisburg
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land Nordrhein-Westfalen bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ausdrücklich erwünscht.