Bewerbungsfrist
01.11.2024
Dienstverhältnis
Ausbildung_Praktikum_DualesStudium
Teilzeit / Vollzeit
Vollzeit
Erforderliches Studium
Pädagogik/Erziehungswissenschaften
Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Sozialwesen
Psychologie
Behörde
Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes
Arbeitsort
Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken
Ausschreibung des Ministeriums für Bildung und Kultur des Saarlandes
Quereinstieg
in das Lehramt für Sonderpädagogik
Zum 1. Februar 2025
lässt das Saarland zur Sicherung des Lehrkräftenachwuchses
Quereinsteiger (m, w, d)
in den Vorbereitungsdienstzu mit dem Ziel,
die Zweite Staatsprüfung
für das Lehramt für Sonderpädagogik
abzulegen.
Die Voraussetzung für eine Zulassung zum Vorbereitungsdienst zum 1. Februar 2025 für das Lehramt für Sonderpädagogik im Rahmen des Quereinstiegs ist ein Masterabschluss einer Universität oder einer gleichgestellten Hochschule beziehungsweise gleichgestellte Hochschulabschlussprüfung (z. B. Diplom) als auch ein Masterabschluss aus einem akkreditierten Studiengang an Fachhochschulen in:
-
- Allgemeiner Sonderpädagogik
- Sprachtherapie
- Rehapädagogik
- Psychologie
- Heilpädagogik
- Inklusionspädagogik
- Soziale Arbeit und Pädagogik der Kindheit
Es wird vor Zulassung zum Vorbereitungsdienst geprüft, ob und welchen beiden sonderpädagogischen Förderschwerpunkten die genannten Studiengänge je nach dem konkreten Inhalt des Studiums zugeordnet werden können.
Während des Vorbereitungsdienstes findet am Studienseminar eine hinreichende Nachqualifizierung in einem weiteren Unterrichtsfach der Fächer der Primarstufe statt. Die für eine Lehrbefähigung notwendigen Kompetenzen der Bildungswissenschaften werden während des Vorbereitungsdienstes ausgebildet.
Mit Zulassung zum Vorbereitungsdienst wird die Anwärterin bzw. der Anwärter dem Studienseminar für das Lehramt für Sonderpädagogik am Bildungscampus Saarland zugewiesen.
Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 18 Monate und erfolgt grundsätzlich unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf und unter Ernennung der zur Ausbildung zugelassenen Person zur Anwärterin bzw. zum Anwärter für das Lehramt für Sonderpädagogik. Für die Dauer des Vorbereitungsdienstes werden – vorbehaltlich möglicher Änderungen – Anwärterbezüge in folgender Höhe gewährt (Stand: 16.07.2024, ohne Gewähr):
Anwärtergrundbetrag (brutto): 1497,82 Euro
Daneben werden der Familienzuschlag und die vermögenswirksamen Leistungen gewährt.
Der Vorbereitungsdienst schließt mit der Zweiten Staatsprüfung ab.
Wer die Zweite Staatsprüfung bestanden hat, ist berechtigt, sich für eine unbefristete Einstellung in den saarländischen Schuldienst zu bewerben.
Ausbildung und Zweite Staatsprüfung werden durch die Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik (LPO II - Sonderpädagogik) vom 20. Juli 2009 in der aktuell gültigen Fassung geregelt.
https://recht.saarland.de/bssl/document/jlr-LPOIISopVSLpELS
Zulassungsanträge sind bis zum
1. Oktober 2024
online über das Bewerbungsportal
Interamt möglich (
www.interamt.de
). Bitte registrieren Sie sich auf Interamt und bewerben Sie sich mit den im Bewerbungsformular geforderten Angaben.
Laden Sie bitte folgende Unterlagen als Datei auf Interamt hoch:
- unterschriebener Lebenslauf,
- Lichtbild aus neuester Zeit,
- Geburtsurkunde gegebenenfalls auch eine Heiratsurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder,
- beglaubigte Abschrift beziehungsweise Ablichtung der Hochschulzugangsberechtigung,
- formlose persönliche Erklärung darüber, ob die Bewerberin oder der Bewerber gerichtlich bestraft ist oder gegen sie oder ihn ein gerichtliches Verfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist,
- formlose persönliche Erklärung darüber, ob die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes vorliegt oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben,
- gegebenenfalls Bescheinigung über den geleisteten Wehr- oder Ersatzdienst nach Arti