Die Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (HTWD) ist eine regional verankerte und international orientierte Hochschule, welche eine hohe Anerkennung in der Wirtschaft und in der Wissenschaft genießt. Als zweitgrößte Hochschule der sächsischen Landeshauptstadt besitzt sie ein ausgeprägtes ingenieur- und wirtschaftswissenschaftliches Profil, ergänzt durch künstlerische Kompetenzen.
„Praktisch mehr erreichen“ prägt das Studium an der HTWD für 4.800 Studierende in 43 Studiengängen an 8 Fakultäten. 170 Professorinnen und Professoren sowie 500 Beschäftige ermöglichen ein Studium, in dem die anwendungsbezogene Lehre und die praxisorientierte Forschung ineinandergreifen. Durch kooperative Promotionen wird der wissenschaftliche Nachwuchs gefördert. Die Hochschule ist eingebunden in ein Netzwerk von Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Verbänden und Interessenvertretungen. Die HTWD leistet aktiv ihren Beitrag zur Bewältigung gesamtgesellschaftlicher Herausforderungen wie die der digitalen Transformation oder der Klimakrise.
Als Arbeitgeberin bietet die Hochschule ausgezeichnete Arbeitsbedingungen in einer Vielzahl von Berufsbildern in Lehre, Forschung und Verwaltung an. Die Vereinbarkeit von Beruf, Studium und Familie ist für Studierende wie Beschäftige gleichermaßen bedeutend.
An der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden ist zum 1. April 2025 die Stelle als
Rektorin/Rektor (m/w/d)
zu besetzen.
Zu den Aufgaben gehört es, die nationale und internationale Wirksamkeit und die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschule weiterzuentwickeln sowie die Verankerung in der sächsischen Hochschullandschaft und in der Region inklusive der positiven öffentlichen Wahrnehmung der Hochschule zu verstetigen.
Gesucht wird eine führungserfahrene, durchsetzungsfähige Persönlichkeit, die den Anforderungen des Amtes gewachsen ist und die in der Lage ist, die strategische Entwicklung der HTWD zukunftsorientiert im Sinne ihres Leitbilds und im Kontext der Hochschulentwicklungsplanung in ihrem bewährten Profil interdisziplinär zu fördern sowie die Interessen der Hochschule gegenüber Politik, Verwaltung, anderen Hochschulen und in der Öffentlichkeit zu vertreten.
Erwartet werden
- eine akademische Ausbildung in einer der Profillinien der HTWD
- mehrjährige Erfahrungen im Wissenschaftsbetrieb, im Forschungsmanagement, bei der Organisation des Hochschulbetriebes und der akademischen Selbstverwaltung sowie in der Kooperation mit Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung,
- nachgewiesene Erfahrungen in Lehre und Forschung,
- mehrjährige Leitungstätigkeit,
- Gestaltungswillen und ausgewiesene Fähigkeiten zu strategisch-konzeptionellem Denken und zum Erarbeiten kreativer zielorientierter Lösungen,
- eine hohe Sozial- und Motivationskompetenz, ein wertschätzendes, kooperatives und integratives Führungsverhalten,
- ausgeprägte Kommunikationsstärke schriftlich und mündlich in Deutsch und Englisch,
- Leistungsbereitschaft, Verhandlungsgeschick und Überzeugungskraft.
Nach dem sächsischen Hochschulgesetz kann zur Rektorin oder zum Rektor bestellt werden, wer einer Hochschule als Professorin oder als Professor angehört oder eine abgeschlossene Hochschulausbildung besitzt und auf Grund einer mehrjährigen leitenden beruflichen Tätigkeit, insbesondere in Wissenschaft, Kunst, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege, erwarten lässt, den Aufgaben des Amtes gewachsen zu sein.
Die Wahl der Rektorin oder des Rektors erfolgt für eine Amtszeit von 5 Jahren. Eine Wiederwahl für eine zweite Amtszeit ist zulässig. Das Amt ist der Besoldungsgruppe W3 zugeordnet. Darüber hinaus werden Funktionsleistungsbezüge gewährt.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen:
Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Peter Joehnk
Vorsitzender des Hochschulrates
Tel.: 0172-3743100
Bewerbung:
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung als "persönlich/vertraulich" gekennzeichnet mit aussagekräftigen Unterlagen bis zum 15.1.2024 an:
Prof. Peter Joehnk
Vorsitzender des Hochschulrates der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
Friedrich-List-Platz 1
01069 Dresden
Das mehrstufige Auswahlverfahren folgt den Vorschriften von § 87 Abs. 6 SächHSG. Die Bestellung erfolgt durch das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. Abhängig von den pers