Auszubildende zur/zum Pflegefachfrau/-mann bei Schwesternschaft Nürnberg vom Bayerischen Roten Kreuz e V
Auszubildende zur/zum Pflegefachfrau/-mann (m/w/d) bei Schwesternschaft Nürnberg vom Bayerischen Roten Kreuz e V
Schwesternschaft Nürnberg vom Bayerischen Roten Kreuz e.V.
WIR SUCHEN FÜR UNSERE BERUFSFACHSCHULE FÜR PFLEGE IN NÜRNBERG
Auszubildende zur/zum Pflegefachfrau/-mann (m/w/d)
jeweils zum 01. April und zum 01. September eines Jahres· Vollzeit
Die Rotkreuz-Schwesternschaft ist eine Gemeinschaft von Gesundheits- und KrankenpflegerInnen, KinderkrankenpflegerInnen, Hebammen und AltenpflegerInnen, die sich den Grundsätzen und Zielen des Roten Kreuzes verpflichtet fühlen. Den Grundsätzen des Roten Kreuzes ist jedes Mitglied verpflichtet, gleichgültig, ob es die Hilfe innerhalb oder außerhalb des Krankenhauses leistet. Der Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz hat seinen Sitz in Berlin. Darüber hinaus gibt es noch weitere 31 Rotkreuz-Schwesternschaften in ganz Deutschland.
Das Ziel unserer Berufsfachschule ist es, nach den neuesten pflegewissenschaftlichen, medizinischen und weiteren bezugswissenschaftlichen Erkenntnissen auf Grundlage einer professionellen Ethik aufgeschlossenen, jungen Menschen fachliche, personale, soziale, interkulturelle, kommunikative und methodische Kompetenzen zu vermitteln, um in der Pflege professionell tätig werden zu können.
Professionelle Pflege ist gekennzeichnet durch eine selbständige, umfassende und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersgruppen in akut und dauerhaft stationären wie ambulanten Pflegesituationen.
Wir fördern und fordern bei unseren Schülerinnen und Schülern Selbständigkeit beim Kenntniserwerb sowie Eigenverantwortlichkeit bei der Umsetzung des Erlernten.
Wir fördern die kritische Auseinandersetzung mit dem Beruf und seinen gesamten gesellschaftlichen Bedingungen.
Wir bieten abwechslungsreichen Unterricht und individuelle persönliche Begleitung.
Die Ausbildung basiert auf dem bayerischen Rahmenlehrplan für den theoretischen und praktischen Unterricht, am Rahmenausbildungsplan für die praktische Ausbildung sowie auf den Lehrplanrichtlinien für die Berufsfachschulen für Pflege des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, die ein individuelles Schulcurriculum inhaltlich ausgestaltet.
Der theoretische und praktische Unterricht findet in der Berufsfachschule für Pflege der Schwesternschaft Nürnberg vom BRK e.V. statt.
Die praktische Ausbildung erfolgt in unterschiedlichsten Einrichtungen, z.B. Klinikum Nürnberg, Kliniken Dr. Erler gGmbH, Krankenhäuser Nürnberger Land und anderen Einsatzgebieten im stationären und ambulanten Bereich.
Schwerpunkte der praktischen Ausbildung:
- Stationäre Akutpflege
- Stationäre Langzeitpflege
- Ambulante Akut- / Langzeitpflege
- Pädiatrische Einsatzbereiche
- Psychiatrische Einsatzbereiche
Wir bieten Ihnen: - Vergütung nach TVAöD-Pflege
- kostenloses WLAN im Schulbereich und ausleihbare Laptops
- Gute Übernahmechancen nach Abschluss der Ausbildung in unsere Schwesternschaft
- Interne und externe Weiterbildungsmöglichkeiten nach der Ausbildung
- Zusätzlichen Qualifizierungsmöglichkeiten nach Beendigung der Ausbildung
- Wohnmöglichkeiten im SchülerInnen-Wohnheim
- Einrichtungsbezogene Schichtzulagen
- Multimediale Lern- und Fortbildungsplattformen
- Einmalige Abschlussprämie bei erstmalig bestandener staatl. Abschlussprüfung in Höhe von 400 Euro
Ihr Profil: Voraussetzung für den Zugang zu einer Ausbildung in der Pflege ist:
- dass die Bewerberin oder der Bewerber nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist und
- der mittlere Schulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss oder
- der Hauptschulabschluss (Abschluss der Mittelschule) oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss (gemäß §20 MSO), zusammen mit dem Nachweis
- a) einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer,
- b) einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer, die die von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2012 und von der Gesundheitsministerkonferenz 2013 als Mindestforderungen beschlossenen "Eckpunkte für die in Länderzuständigkeit liegenden Ausbildungen zu Assistenz- und Helferberufen in der Pflege" (BAnz AT 17.02.2016 B3) erfüllt.
- c) einer bis zum 31. Dezember 2019 begonnenen, erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe von mindestens einjähriger Dauer oder
- der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung,
- sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt
- über die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenn