DAS ANFORDERUNGSPROFIL
Wir suchen für diese Stelle eine/n Bewerber/in, die/der ein Studium gemäß
§ 15 Abs. 1 Nr. 2 LBG in einem Studiengang in der Fachrichtung Informatik oder in einer anderen für
den gehobenen informationstechnischen Dienst geeigneten Fachrichtung abgeschlossen hat sowie
danach eine zwölfmonatige laufbahnqualifizierende Zusatzausbildung nach Maßgabe des § 11 Abs.
2 LVO-IM oder eine mindestens dreijährige seiner Fachrichtung entsprechende Berufstätigkeit, die
die Eignung zur selbständigen Wahrnehmung eines Amtes des gehobenen informationstechnischen
Dienstes vermittelt, absolviert hat.
DES WEITEREN SIND VON VORTEIL
sehr gute Kenntnisse von gängigen Programmiersprachen (z.B. C#, PHP, Java),
hohes analytisches Verständnis,
sehr gute Kenntnisse und ein sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office Anwendungen,
gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit,
Aufgeschlossenheit und Organisationstalent,
Zuverlässigkeit und Fähigkeit zur Diskretion,
Flexibilität und Einsatzbereitschaft sowie
serviceorientiertes Handeln.
UNSER ANGEBOT
Abwechslungsreiche Aufgabenwahrnehmung im polizeilichen Kontext
Sukzessive Einarbeitung in das Aufgabengebiet
Aufgabenwahrnehmung in einem kompetenten Team, in dem Teamarbeit gefördert wird
Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Flexible Arbeitszeiten
Zuschuss für den öffentlichen Nahverkehr (JobTicket BW)
WEITERE INFORMATIONEN
Der Dienstposten ist nach Besoldungsgruppe A11 der Landesbesoldungsordnung A des
Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg (LBesO) bewertet.
Bei einer Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe im gehobenen informationstechnischen
Dienst erfolgt die Einstellung im Eingangsamt A10.
Die Altersgrenze für die Einstellung in das Beamtenverhältnis beträgt grundsätzlich 42 Jahre, unter
bestimmten Voraussetzungen sind Ausnahmen möglich.
Sollten Sie zum Einstellungszeitpunkt die Voraussetzungen für eine Übernahme in das
Beamtenverhältnis auf Probe (noch) nicht erfüllen, wird die Möglichkeit einer Einstellung im
Beschäftigungsverhältnis nach dem TV-L mit dem Ziel der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf
Probe geprüft.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Es steht Ihnen
frei, im Rahmen Ihrer Bewerbung auf eine eventuell vorliegende Schwerbehinderung oder
Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen i. S. v. § 2 Abs. 2 und 3 Neuntes Buch
Sozialgesetzbuch (SGB IX) hinzuweisen, wenn diese Eigenschaft im Bewerbungsverfahren
besondere Berücksichtigung finden soll.