Standesbeamtin / Standesbeamter bei Hanse und Universitätsstadt Rostock
Standesbeamtin / Standesbeamter (m,w,d) bei Hanse und Universitätsstadt Rostock
Bei der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt o.g. Planstelle im Stadtamt, Sachgebiet Standesamt zu besetzen.
Wir suchen eine*n Mitarbeiter*in für folgende Aufgaben:
- Beraten von Eltern/ Sorgeberechtigten, Kund*innen, Behörden und Institutionen (Entgegen-nehmen von Unterlagen und personenstandsrechtlichen Dokumenten)
- Beurkunden von Personenstandsfällen mit dem Schwerpunkt Geburten inkl. Entgegennehmen, Prüfen und Beurkunden von Anträgen zur Namens- und Rechtswahl (z.B. Namenserteilung oder -angleichung), Nachbeurkundungen, Registerführung
- Entgegennehmen, Prüfen und Beurkunden von Kirchenaustrittserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen
- Erarbeiten von Stellungnahmen zur Herbeiführung einer gerichtlichen Entscheidung
- Durchführen von Berichtigungsverfahren bei fehlerhaften Personenstandseintragungen un-ter Berücksichtigung aller sich daraus ergebenden Folgebeurkundungen, ggf. Einleiten einer gerichtlichen Berichtigung
- Bearbeiten von Anträgen auf Eheschließung/ Begründung von Lebenspartnerschaften
- Durchführen von Eheschließungen und Nottrauungen
Voraussetzungen, die Sie mitbringen: - Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, Fachrichtung allgemeiner Dienst oder (Fach)Hochschulabschluss Öffentliche Verwaltung, Fachrichtung Allgemeiner Dienst (Dipl. Verwaltungswirt*in bzw. Bachelor of Laws - öffentliche Verwaltung) bzw. erfolgreiche Fortbildung als Verwaltungsfachwirt*in/Verwaltungsbetriebswirt*in
- Bestellung zur Standesbeamtin*zum Standesbeamten entsprechend § 2 der Verordnung über die Bestellung von Standesbeamten (Standesbeamtenbestellungsverordnung - StBBestVO M-V) bzw. Bereitschaft zur Bestellung sowie Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen
- Einfühlungsvermögen sowie korrektes, sicheres und freundliches Auftreten
- Leistungs- und Verantwortungsbewusstsein
- selbstständiges und verantwortungsvolles Arbeiten
- hohe Belastbarkeit auch bei hohem Arbeitsaufkommen und Termindruck
- freies Sprechen vor mitunter großen Gesellschaften sollte Ihnen keine Schwierigkeiten bereiten, besondere rhetorische Fähigkeiten sind Voraussetzung
- Verschwiegenheit, Sorgfalt und Genauigkeit bei der Arbeit mit sensiblen Daten und besonde-ren, teilweise sehr persönlichen Momenten
- anwendungsbereite Fremdsprachenkenntnisse von Vorteil
- die Bereitschaft an einzelnen Freitagnachmittagen und Sonnabenden zu arbeiten (Nottrau-ungen können auch in den übrigen Zeiten abzusichern sein)
Entgelt: Die Planstelle ist nach TVöD, Entgeltgruppe 9b bzw. LBesG, Besoldungsgruppe A 9, Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt bewertet.
Zudem bieten wir:
- sehr gute Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- individuelle Personalentwicklung
- betriebliches Gesundheitsmanagement
- familienfreundliche Arbeitsbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- flexible Arbeitszeiten
- Leistungsentgelt (§ 18 TVöD-VKA)
- Jahressonderzahlung (§ 20 TVöD-VKA)
- Jahresurlaub 30 Tage
- betriebliche Altersvorsorge (ATV-K)
- DeutschlandTicket (mit einem Preisvorteil von insgesamt 30%)
- Standortsicherheit Rostock
- Dienstradleasing
Bitte bewerben Sie sich auf unserer Homepage (www.rostock.de/karriere) über das Online-Formular.
Schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerber*innen, die Tätigkeiten für das Allgemeinwohl ausüben, können bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt werden.
Bewerber*innen, die einen Umzug nach Rostock planen, können sich kostenlos an das Welcome Center der Region Rostock wenden. Die zentrale Anlaufstelle unterstützt bei der Suche nach Wohnraum, Kinderbetreuungsangeboten, Jobperspektiven für den mitziehenden Partner, Freizeitaktivitäten und vieles mehr.
Bewerbungsfrist
05.11.2023
Tätigkeitsaufnahme
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Vertragsart
Vollzeit, unbefristet
Ansprechpartner
Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gerne!
Frau Bärbel Seemann
Tel. 0381 381-1319
Bewerbungsunterlagen, die bis zum Ende der Bewerbungsfrist unvollständig sind, können im weiteren Verlauf des Auswahlverfahrens unberücksichtigt bleiben.
Kosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren werden nicht erstattet.
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