18.12.2023 | Wissenschaftliches Personal | Frist: 31.01.2024
Am Institut für Psychologie, Lehrstuhl für Allgemeine Psychologie (Schwerpunkt Kognitionspsychologie) der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Greifswald ist vorbehaltlich haushaltsrechtlicher Regelungen ab 01.04.2024 eine Stelle als vollbeschäftigte*r
wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in
(akademische*r Rat*Rätin)
unbefristet zu besetzen. Die Stelle ist teilzeitgeeignet. Der Dienstposten ist mit der Besoldungsgruppe A13 bewertet. Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen wird eine Übernahme in das Beamtenverhältnis der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt des Wissenschaftlichen Dienstes angestrebt. Anderenfalls erfolgt die Einstellung als Beschäftigte*r bei Vorliegen der persönlichen und tariflichen Voraussetzungen nach Entgeltgruppe 13 TV-L Wissenschaft.
Arbeitsaufgaben:
- selbständige Organisation und Durchführung von Lehrveranstaltungen (derzeit 10 LVS) in der Ausbildung im Fach Psychologie gemäß der am 14.02.2020 vom Bundesrat verabschiedeten Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO)
- Schwerpunkte in der Lehre liegen beispielsweise in den Bereichen Forschungsmethoden, Statistisches Denken, Multivariate Verfahren (u.a. in der Psychotherapieforschung), Evaluation und Metaanalyse; einzelne Lehrveranstaltungen wie z. B. Seminare können zum Teil doppelzügig (Kurs A & B) angeboten werden
- (studentische) Beratung im Bereich fortgeschrittener wissenschaftlicher Methoden und Programmierung sowie eine engmaschige Betreuung und Beratung bei den Übungen der Methoden-Seminare
- Mitwirkung und Ergänzung aktueller Forschungsschwerpunkte des Lehrstuhls
- Anwendung fortgeschrittener multivariater Methoden für kognitionspsychologische, klinisch-psychotherapeutische und gesundheitsbezogene Forschungsfragen
- Verfassen von Drittmittelanträgen und Publikationen
Das erwarten wir von Ihnen (Einstellungsvoraussetzungen):
- erfolgreich abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Diplom oder Master of Science) im Fach Psychologie o. ä. (z. B. Cognitive Science, Mathematik, Data Science)
- für die Übernahme in das Beamtenverhältnis ist zusätzlich die Laufbahnbefähigung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung des Wissenschaftlichen Dienstes Voraussetzung. Bei nicht vorliegender Laufbahnbefähigung kommt auch die Anerkennung eines wissenschaftlichen Hochschulabschlusses (Master oder äquivalent im Bereich Psychologie) und einer geeigneten hauptberuflichen Tätigkeit von mindestens zwei Jahren und sechs Monaten als Laufbahnbefähigung in Betracht. Details sind in § 14 Absatz 4 Landesbeamtengesetz Mecklenburg-Vorpommern sowie § 12 Allgemeine Laufbahnverordnung Mecklenburg-Vorpommern geregelt.
Weitere Kenntnisse und Fähigkeiten, die bei der Auswahlentscheidung maßgeblich berücksichtigt werden, sind:
- abgeschlossene oder kurz vor dem Abschluss stehende Promotion im Fach Psychologie, o. ä.
- sehr gute und vertiefte Kenntnisse sowie ausgewiesene Lehrerfahrungen im Bereich psychologischer Forschungsmethoden und multivariater Verfahren
- hohe didaktische Kompetenzen und überdurchschnittliches Engagement in der Lehre
- Erfahrungen mit der statistischen Auswertung von Untersuchungen mittels fortgeschrittener multivariater Verfahren (z. B. Modellierung von Längsschnittdaten, Auswertung von Individual- und Paneldaten, Analyseverfahren für Experience Sampling-Daten)
- Interesse an der wissenschaftlichen Weiterentwicklung
- Interesse an Methodenanwendung und -entwicklung für kognitionspsychologische, klinisch-psychologische, sowie gesundheitsbezogene Fragestellungen
- sicherer Umgang mit skriptbasierter Statistik-Software (z. B. R oder MPlus)
- Teamfähigkeit, hohe Leistungsbereitschaft, selbständige Arbeitsweise und gute Arbeitsorganisation
- sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift
Diese Ausschreibung richtet sich an alle Personen unabhängig von ihrem Geschlecht.
Die Universität will eine Erhöhung des Frauenanteils dort erreichen, wo Frauen unterrepräsentiert sind; daher sind Bewerbungen von Frauen besonders willkommen und werden bei gleichwertiger Qualifikation vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß § 68 Abs. 3 PersVG M-V erfolgt die Beteiligung des Personalrats in Personalangelegenheiten des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals nur auf Antrag.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.
Bewerbung
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Bewerbungen – vorzugsweise per E-Mail als eine