Beim Landgericht Frankfurt (Oder) sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt
zwei Stellen für Beamte oder Justizbeschäftigte im Justizwachtmeisterdienst (m/w/d)
unbefristet extern zu besetzen.
Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
- Sitzungs-, Vorführungs-, Sicherheits- und Ordnungsdienst:
Vorführung von Gefangenen zu Terminen und Sitzungen sowie zwangsweise Vorführung anderer Personen; Bewachung der vorgeführten, in Haft genommenen oder auf besondere Anordnung zu beaufsichtigenden Personen innerhalb der Justizgebäude; Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit in den Gebäuden der Gerichte und Staatsanwaltschaften; Einlasskontrolle.
Aushändigung und Zustellung von Schriftstücken; Einziehung von Erkundigungen im Auftrag des Gerichts; mündliche Übermittlung dienstlicher Mitteilungen; Erledigung von Dienstgängen und Durchführung von Dienstfahrten (auch landesweit); Abholen und Weiterbefördern von Geldern, Wertsachen und Postsendungen.
Besorgung des gesamten Post- und Aktenverkehrs (auch elektronisch); Heben und Tragen schwerer Lasten; Archivarbeiten; Auskunftsdienst an den Eingängen der Dienstgebäude; Fernsprechvermittlungsdienst; Herstellung von Vervielfältigungen; Besorgung von Hausdienstgeschäften.
Wir freuen uns, wenn Sie sich durch die angegebenen Tätigkeitsfelder angesprochen fühlen und bitten um Ihre aussagekräftige Bewerbung, wenn Sie sich in dem nachfolgenden Anforderungsprofil wiedererkennen.
Die Anforderungen umfassen insbesondere:
- Berufsbildungsreife (erfolgreicher Hauptschulabschluss) oder als gleichwertig anerkannter
Bildungsabschluss,
- abgeschlossene Berufsausbildung,
- grundlegende PC-Kenntnisse,
- Flexibilität und freundliches Auftreten,
- Durchsetzungsfähigkeit,
- gute organisatorische und kommunikative Fähigkeiten,
- hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit,
- überdurchschnittliche Leistungsbereitschaft und hohe Belastbarkeit,
- ausgeprägte Teamfähigkeit,
- ausgeprägte Konflikt- und Kritikfähigkeit,
- uneingeschränkte gesundheitliche Eignung und sportliche Leistungsfähigkeit,
- erfolgreiche Absolvierung eines Sporttests,
- Fahrerlaubnis der Klasse B,
- Bereitschaft zur Mobilität.
Bewertung der Stellen:
Die Stellen sind bis zur Besoldungsgruppe A 6 bzw. bis zur Entgeltgruppe 4 TV-L bewertet.
Wir bieten:
- ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis bzw. die statusgleiche Übernahme bis A 6 Brandenburgische Besoldungsordnung bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen im Falle der Versetzung,
- Bei Bewährung auf Wunsch Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme zum Erwerb der Laufbahnbefähigung für den Justizwachtmeisterdienst (Beamtenlaufbahn)
- familienfreundliche und flexible Arbeitszeiten, Ausgleich von Überstunden,
- vielfältige Weiter- und Fortbildungsangebote in der Justizakademie oder der Landesakademie des Landes Brandenburg,
- zahlreiche Angebote im Rahmen des bestehenden Gesundheitsmanagements,
- ein mit 15 EURO monatlich bezuschusstes VBB-Firmenticket oder Deutschlandticket- Job,
- 30 Tage Erholungsurlaub jährlich,
- Arbeit im Team,
- Gewährung einer Zulage bei der Teilnahme am Sitzungs- und Vorführdienst nach entsprechender Qualifizierung,
- Gewährung einer Jahressonderzahlung und betrieblichen Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte gemäß dem Tarifvertrag der Länder,
- Dienstkleidung wird gestellt.
Nach Erfolgreichem Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme sowie bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen wird eine Ernennung zur Justizhauptwachtmeisterin bzw. zum Justizhauptwachtmeister angestrebt. Die Einstiegsbesoldung beginnt bei A 5 Brandenburgische Besoldungsordnung.
Die Bewerberauswahl erfolgt unabhängig von Geschlecht, Behinderung, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität.
Die Präsidentin des Landgerichts hat sich die berufliche Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt und ist deshalb besonders an Bewerbungen von Frauen interessiert.
Auch Bewerbungen mit dem Wunsch nach Teilzeitarbeit werden berücksichtigt. Die personellen und organisatorischen Möglichkeiten für gewünschte Teilzeitarbeit werden bei Eingang von entsprechenden Bewerbungen geprüft.
Die Bewerberinnen / Bewerber erklären sich durch die Abgabe einer Bewerbung mit der Einsichtnahme in die Bewerbungsunterlagen einverstanden und stimmen der vorübergehenden Speicherung ihrer Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens zu. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundver-ordnung (DSGVO) entnehmen Sie bitte der Internetpräsentation des Landgerichts Fra