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Freistaat Sachsen
Stelleninformationen
Gerichte
Qualifikationsebene: Duale Berufsausbildung, Meister und vergleichbar
Dienstort: Chemnitz
Anstellungsverhältnis: befristet
Bewerbungsfrist: 31.12.2023
Aktenzeichen: E 250-24/23
Bewerbungsadresse
Sozialgericht Chemnitz
Verwaltung
Straße der Nationen 2-4
09111 Chemnitz
E-Mail: verwaltung@sgc.justiz.sachsen.de
Beim Sozialgericht Chemnitz ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle in Vollzeit (40 Wochenstunden) als Justizbeschäftigter (m/w/d) im Justizwachtmeisterdienst (Einstiegsebene 1, Laufbahngruppe 1 Fachrichtung Justiz) zunächst zeitlich befristet längstens bis zum 31. Dezember 2025, mit dem Ziel der späteren Verbeamtung, zu besetzen.
Aufgabengebiet:
(vergleiche Abschnitt C. Ziff. I.3 der VwV Justizorganisation)
- Sicherheits- und Ordnungsdienst im Gericht,
- Einlass- und Gepäckkontrollen im Dienstgebäude,
- Entgegennahme und Bearbeitung von Postein- und Postausgängen sowie Lieferungen,
- handwerkliche Tätigkeiten (z.B. Kleinreparaturen, Möbeltransport, Auf- und Abbau von Mobiliar).
Anforderungsprofil:
alternativ:
- abgeschlossene Berufsausbildung und Ausbildung als Justizwachtmeister oder berufliche Aus- oder Weiterbildung, bzw. Einsatzerfahrung im Sicherheitsbereich, insbesondere im Bereich der Personen- und Gepäckkontrolle,
- Bereitschaft zur Teilnahme an der Ausbildung für Justizwachtmeister, sofern nicht vorliegend sowie Bereitschaft zur Teilnahme an sonstiger justizeigener Aus- und Fortbildung, auch außerorts und mehrtägig,
- von Vorteil sind Erfahrungen im Pforten- oder Sicherheitsdienst,
Vergütung:
Das Entgelt richtet sich nach Entgeltgruppe 4 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Das Arbeitsverhältnis ist zunächst befristet für die Dauer der Ausbildung zum Erlangen der Laufbahnbefähigung für den Justizwachtmeisterdienst gem. §§ 5 Abs. 2, 10 Abs. 4 AOJwD.
Bei Vorliegen der sonstigen beamtenrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen erfolgt die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe als Erster Justizhauptwachtmeister (m/w/d). Bei der Stellenbesetzung sind deshalb beamtenrechtliche Altersgrenzen (§ 7 SächsBG) zu berücksichtigen.
In das Beamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland eintritt und sich danach verhält (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 BeamtStG).
Es wird die Bereitschaft vorausgesetzt an der Aus- und Fortbildung im Umgang mit Reizstoffsprühgerät und Teleskop-Einsatzstock teilzunehmen. Vor Abschluss eines Arbeitsvertrages wird die gesundheitliche Eignung des Bewerbers/der Bewerberin durch eine amtsärztliche Untersuchung überprüft.
Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung hat sich die Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt. Frauen werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Auf die bevorzugte Berücksichtigung von schwerbehinderten Menschen bei Vorliegen gleicher Qualifikation und Eignung wird geachtet. Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen werden daher ebenfalls ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nur
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