Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ist die geografische Mitte Berlins. So vielfältig und kreativ wie unsere Bevölkerung sind auch unsere Beschäftigten.
Werden Sie Teil unserer Bezirksverwaltung und gestalten Sie mit uns die Stadt von morgen!
Das
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin sucht für das Ordnungsamt zur Kennziffer 2024-AOD II ab sofort, unbefristet, Personal (6 Stellen) für das Aufgabengebiet
als Tarifbeschäftigte / Tarifbeschäftigter (m/w/d)
Entgeltgruppe: E9a TV-L (weitere Informationen: https://oeffentlicher-dienst.info/)
Vollzeit mit 38,5 Wochenstunden bzw. vollzeitnahe Teilzeit möglich Bewerbungsfrist: 22.09.2024 Der Allgemeine Ordnungsdienst (AOD) ist als sichtbarster Teil des Ordnungsamtes direkter Ansprechpartner für die Menschen im Bezirk und täglich in Friedrichshain-Kreuzberg unterwegs, um einen Beitrag zu mehr Sicherheit, Sauberkeit und Lebensqualität zu leisten.
Möchten Sie uns dabei unterstützen und ein wertvolles Mitglied unseres Teams werden?
Dann sind Sie bei uns im Ordnungsamt genau richtig.
- Der Allgemeine Ordnungsdienst wird für die Allgemeinheit tätig, wenn die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gefährdet ist. Seine Zuständigkeit erstreckt sich also auf den öffentlichen Raum und die Durchsetzung der dort geltenden gesetzlichen Vorschriften. Durch Präsenz, Aufklärung und gezielte Ahndung von Ordnungswidrigkeiten wollen wir zur Verbesserung der Sauberkeit und Ordnung in unserem Bezirk beitragen.
- Zu den vielfältigen Aufgaben gehört die Überwachung der Ordnung und Sicherheit (inkl. Gefahrenabwehr) im öffentlichen Raum sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs und des fließenden Verkehrs auf Gehwegen und in Fußgängerzonen.
- Sie führen Kontrollen der Sondernutzungen und der Sauberkeit auf öffentlichem Straßenland und in öffentlichen Grünanlagen sowie Kontrollen der Einhaltung der Regelungen zur Benutzung öffentlicher Grün- und Erholungsanlagen nach dem Grünanlagengesetz durch.
- Zu Ihren Aufgaben zählen außerdem die Kontrollen der Einhaltung von Nichtraucherschutzvorschriften, Kontrolle der Einhaltung des Ladenöffnungsgesetzes und die Einleitungen von Maßnahmen bei Haus- und Nachbarschaftslärm.
- Als Mitarbeiterin / Mitarbeiter im Allgemeinen Ordnungsdienst sind Sie meistens die erste Anlaufstelle und nehmen somit Beschwerden vor Ort zu Störungen der öffentlichen Ordnung auf und leiten die Informationen an die zuständigen Stellen zwecks weiterer Veranlassung.
- Zudem tätigen Sie Feststellungen von Verstößen und deren Beseitigung durch Einleitung geeigneter Sofortmaßnahmen sowie Ahndungen der Verstöße durch Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren
Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Sie und Ihre Bewerbung!
Angaben zu den formalen Voraussetzungen, fachlichen und außerfachlichen Kompetenzen entnehmen Sie bitte dem Anforderungsprofil, welches Sie unter "weitere Informationen" herunterladen können. Das Anforderungsprofil ist die verbindliche Grundlage für die Auswahlentscheidung.
Hinweis: Bitte laden Sie sich das Anforderungsprofil bei Bedarf herunter, da es nach Ende der Ausschreibungsfrist nicht mehr verfügbar ist. Bitte beachten Sie die folgend aufgeführten formalen Voraussetzungen. Die formalen Voraussetzungen müssen
ZWINGEND erfüllt sein, damit eine Zulassung zum Verfahren erfolgen kann.
- Realschulabschluss/ Mittlerer Schulabschluss (MSA) mit abgeschlossener Berufsausbildung zur/ zum Verwaltungsfachangestellten, Kauffrau/ -mann für Bürokommunikation und vergleichbare Ausbildungen oder
- Es kommen auch Beschäftigte mit einem erfolgreich abgeschlossenen Verwaltungslehrgang I oder
- Einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung und mindestens 3- jähriger einschlägiger Berufserfahrung (z. B. Parkraumbewirtschaftung) oder
- Einer erfolgreich abgeschlossenen mindestens dreijährigen Berufsausbildung und einem nächsthöheren Abschluss (z. B. Meister ) oder
- Einem Abschluss zur/zum Polizeibeamtin/Polizeibeamten oder zur/zum Justizvollzugsbeamtin/Justizvollzugsbeamten (Einstellung als Tarifbeschäftigte/Tarifbeschäftigter) infrage.
Darüber hinaus: - ist uneingeschränkte Außendienst- und Schichtdiensttauglichkeit erforderlich.
- ist die erfolgreiche Teilnahme am Grundlehrgang für den Allgemeinen Ordnungsdienst an der Verwaltungsakademie Berlin (VAk) erforderlich.
- besteht die Verpflichtung zur Verrichtung der Streifentätigkeit mit dem Fahrrad, zum Tragen von Dienstkleidung sowie zur Teilna