Das Finanzamt Bad Segeberg ist u.a. für die Festsetzung und Beitreibung von Abgaben für große Teile des Kreises Segeberg zuständig. Ca. 250 Mitarbeitende sind in der Behörde beschäftigt.
- Durchführen der Vollstreckung in bewegliche Sachen, Wert- und Namenspapiere, Früchte (wenn sie vom Boden noch nicht getrennt sind) und in Forderungen aus Wechsel und anderen indossablen Papieren
- Herausgeben, Entgegennehmen und Verwerten von Sachen, Verwerten von Forderungen und anderen Vermögensrechten
- Ermitteln der Vermögensverhältnisse einschl. Vollstreckungsmöglichkeiten, Feststellen von Anschriften und anderen auch für den Festsetzungsbereich relevanten Daten
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
- vorzugswe|se eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten / Justizfachangestellten. ln Betracht kommen aber auch Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossener Ausbildung im kaufmännischen Bereich
- Berufserfahrungen im Bereich der Vollstreckung
- gute PC-Kenntnisse, u.a der gängigen OfficeProdukte (Word, Excel, Outlook
etc.) sowie die Bereitschaft, sich in steuerspezifische EDV-Anwendungen
einzuarbeiten und diese zu nutzen
- Bereitschaft zur Teilnahme an - mehreren - Fortbildungsveranstaltungen
(teilweise dezentral in den Finanzämtern des Landes bzw. im Bildungszentrum der Steuerverwaltung in Bad Malente-Krummsee)
- Führerscheinklasse B
- Bereitschaft zur gelegentlichen Verlagerung der Arbeitszeit in die
Abendstunden
Anforderungen an den Arbeitsplatz:
- Bewältigung der übertragenen Aufgaben
- Zweckmäßiges Handeln
- Beachten von Prioritäten und Terminen
- Auffassungsgabe
- Entschlusskraft und Durchsetzungsfähigkeit
- Organisationsfähigkeit
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A8 erreicht werden. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 6 TV-L vorgesehen.
Es erfolgt eine Einarbeitung in die theoretischen und praktischen Grundlagen der dargestellten Tätigkeiten.
Das Land Schleswig-Holstein setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Deshalb können sich Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte auf diese Stellenausschreibung bewerben, auch wenn sie nicht im Landesdienst beschäftigt sind und werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
Ihre Bewerbung und eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte, richten Sie bitte bis zum
19. Januar 2024
an die Amtsleitung des Finanzamts Bad Segeberg, Frau Uta Geertz, Theodor-Storm-Str. 4