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Johann-Hinrich-Wichern-Schule
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Förderschule mit ca. 250 SuS in den Förderschwerpunkten Lernen und Sprachheilförderung, Sonderpädagogisches Beratungs- und Förderzentrum in Kooperation mit der A.-Diesterweg-Schule Maintal.
Schwerpunkt im Schulprogramm: Berufs- und Lebensorientierung, Bewegung.
Ihre Aufgaben
Die Bewerberinnen und Bewerber werden nach erfolgter Auswahl an einer Förderschule als
Tarifbeschäftigte mit der Entgeltgruppe E 13 eingestellt. Sie werden nach erfolgter Auswahl mit
unbefristeten, aber auflösend bedingten Arbeitsverträgen beschäftigt; § 57 Abs. 7 HLbGDV gilt
entsprechend.
Nach Bestehen der Zusatzprüfung nach § 57 HLbG und damit dem Erwerb des Förderschullehramtes erfolgt bei Vorliegen aller beamtenrechtlichen Voraussetzungen die Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Probe und die Übertragung eines nach A 13 besoldeten Statusamtes „Lehrer/Lehrerin - an Förderschulen“. Die Verbeamtung erfolgt nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung; frühestens nach Ablauf von 26 Monaten nach Vertragsbeginn.
Genauere Informationen finden Sie im Erlass „Einstellung und Weiterbildung zum Erwerb des Lehramts an Förderschulen“ vom 19.12.2022 auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums.
Unsere Anforderungen
Lehramt an Haupt- und Realschulen mit mindestens einem der Unterrichtsfächer, Arbeitslehre, Deutsch, Biologie, Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache, Englisch, Erdkunde, Geschichte, Informatik, Katholische Religion, Mathematik, Politik und Wirtschaft, Sport.
bzw.
- Lehramt an Gymnasien mit mindestens einem der Unterrichtsfächer Biologie, Chemie, Deutsch, Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache, Englisch, Erdkunde, Geschichte, Informatik, Katholische Religion, Kunst, Mathematik, Musik, Physik, Politik und Wirtschaft, Sport sowie die Bereitschaft zur berufsbegleitenden Teilnahme an der sich über 26 Monate erstreckenden Qualifizierung zum Erwerb der Lehramtsbefähigung an Förderschulen
Die aufgrund des Erlasses „Einstellung und Weiterbildung zum Erwerb des Lehramts an
Förderschulen“ vom 19.12.2022 eingestellten Lehrkräfte, erklären im Arbeitsvertrag bei der Einstellung ausdrücklich ihr Einverständnis dazu, im Anschluss an das Bestehen der Zusatzprüfung und die Verbeamtung im Förderschullehramt mindestens für einen Zeitraum von vier Jahren als Förderschullehrkraft tätig zu sein. Nach einem Zeitraum von vier Jahren, für den Sie sich verpflichtet haben, als Förderschullehrkraft tätig zu sein, besteht auf Wunsch die Möglichkeit, in das ursprünglich studierte Lehramt an Gymnasien bzw. Hauptschulen und Realschulen zu wechseln.
Solange ist keine Teilnahme an Einstellungsverfahren möglich.
Wünschenswert sind:
Erfahrungen im Unterricht an Förderschulen/ in der Inklusion
Unsere Angebote
Möglichkeit der kostenfreien Nutzung des Personennah- und Regionalverkehrs in Form einer persönlichen, nicht übertragbaren Fahrkarte mit der Bezeichnung LandesTicket Hessen.
Allgemeine Hinweise
Schwerbehinderte und Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt, die Vorschriften des SGB IX werden dabei berücksichtigt.
Die Eingruppierung erfolgt gem. Erlass zur Vergütung von im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräften an allgemeinbildenden
Schulen und beruflichen Schulen nach BAT i.V.m. TV-H / TVÜ-H.
Sämtliche Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einem Vorstellungsgespräch entstehen können (z. B. Reisekosten), werden nicht übernommen.
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