Nachwuchskräfte des Justizwachtmeisterdienstes im Geschäftsbereich des Landgerichts Köln bei Landgericht Köln
Nachwuchskräfte des Justizwachtmeisterdienstes (m/w/d) im Geschäftsbereich des Landgerichts Köln bei Landgericht Köln
- Sie übernehmen vielfältige und abwechslungsreiche Aufgaben. Jede Auskunft, die Sie geben, jede Akte, die Sie bewegen, hat auch Einfluss auf das Leben eines Menschen.
- Sie unterstützen Gerichte und Staatsanwaltschaften beim Aktentransport innerhalb des Hauses und sorgen dafür, dass Posteingang und Postausgang sowie der Postaustausch zwischen Justizbehörden reibungslos funktionieren.
- Sie kontrollieren den Zutritt zu den Justizgebäuden, sichern Termine und Sitzungen, bewachen Gefangene und führen Angeklagte in den Gerichtssaal.
- Sie übernehmen oder unterstützen nach Anweisung das Bewachen, Festhalten, Festnehmen, Vorführen oder Verhaften einer Person.
- Sie sorgen für Ruhe, Ordnung und Sicherheit bei Gericht. So gewährleisten Sie für alle Beteiligten ein ordentliches und störungsfreies Verfahren.
- Im Zuge der Digitalisierung und der sukzessiven Einführung der elektronischen Akte arbeiten Sie ebenfalls an EDV-Arbeitsplätzen im elektronischen Posteingang und der sogenannten Scanstelle.
- Auch Hausmeistertätigkeiten, Hausdienstgeschäfte sowie Fahr- und Pförtnerdienste gehören zu Ihren Aufgaben.
Routiniert erteilen Sie Auskünfte, verwalten Asservate, Archive und Aktenkeller. Sie packen bei Aktenaussonderung und Aktenvernichtung tatkräftig mit an.
- Sie werden zunächst als Justizhelfer (m/w/d) eingestellt und nach der Entgeltgruppe 4 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder bezahlt.
- Das monatliche Anfangsgehalt beträgt 2.500,70 EUR brutto (Stand: Dezember 2022).
- Die Einstellung erfolgt zunächst befristet, jedoch mit dem Ziel der Verlängerung.
- Nach einem erfolgreichen Ausbildungslehrgang und einer Dienstzeit von mindestens 18 Monaten erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe - als Justizwachtmeisterin oder Justizwachtmeister.
- Als Justizwachtmeister (m/w/d) werden Sie in die Besoldungsgruppe A 5 der Landesbesoldungsordnung A zum Landesbesoldungsgesetz (LBesG NRW) eingruppiert und genießen die Vorzüge der Beamtenversorgung und Beihilfeberechtigung.
Wir arbeiten in einem großen, zuverlässigen und gut funktionierendem Team.
- erfolgreicher Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand
- eine abgeschlossene Berufsausbildung
- körperliche Fitness und gesundheitliche Eignung
- Führerscheinklasse B
- Teamfähigkeit und hohe Einsatzbereitschaft
- Flexibilität
angemessene mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit in deutscher Sprache
- zum Zeitpunkt der Einstellung regelmäßig mindestens 18 und noch nicht 38 Jahre alt (Schwerbehinderte 41 Jahre alt) - im Hinblick auf § 14 LBG NRW -
- deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
absolute Bereitschaft, für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten
Das Auswahlverfahren beinhaltet neben einem Vorstellungsgespräch auch einen sportspezifischen Eignungstest.
Bei Interesse senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf und sämtlichen Schulabschluss- und Arbeitszeugnissen unter Angabe Ihres möglichen Eintrittsdatums an:
Der Präsident des Landgerichts Köln
- Geschäftsleitung -
Luxemburger Straße 101
50939 Köln
oder auf elektronischem Wege an: verwaltung@lg-koeln.nrw.de .
Bei einer Bewerbung per E-Mail sollten alle Anhänge der Bewerbung in einer PDF-Datei zusammengefasst werden.
Weitergehende Informationen stehen im Internet unter http://www.justiz.nrw.de in der Rubrik „Karriere > Berufswechsel in der Justiz > Beamter im Justizwachtmeisterdienst“ zum Abruf zur Verfügung.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten in Verwaltungsangelegenheiten durch die Justiz finden Sie unter www.lg-koeln.nrw.de (Datenschutzerklärung/Verwaltungsangelegenheiten).
Auf Anfrage werden diese Informationen auch in Papierform übersandt.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
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