KÜCHENHILFE (M/W/D) München Vollzeit/Teilzeit/Ausbildung Eurest Deutschland GmbH
Landesfinanzschule NRW
In der Landesfinanzschule NRW in Wuppertal-Ronsdorf (LFSch NRW) ist zum 02.01.2024 eine unbefristete Vollzeitstelle
mit Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern (w/m/d) im Bereich der Küche zu besetzen.
Vergütung: Entgeltgruppe 3 TV-L
Die Einarbeitung in die zu übernehmenden Aufgaben erfolgt durch unser engagiertes Team. Von Ihnen erwarten wir freundliches, hilfsbereites und teamfähiges Auftreten.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.
Die Ausschreibung richtet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Einwanderungsgeschichte.
Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen.
Für weitere Auskünfte stehen
zur Verfügung.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit aussagekräftigen Unterlagen bis zum 03.12.2023 an die Landesfinanzschule NRW, Am Schmalenhof 4, 42369 Wuppertal, als E-Mail an poststelle-5018@fv.nrw.de
Mit der Abgabe Ihrer Bewerbung erklären Sie sich gleichzeitig damit einverstanden, dass erforderliche Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens vorübergehend gespeichert werden.
Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren
Der Landesfinanzschule NRW ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die
Landesfinanzschule NRW
Am Schmalenhof 4
42369 Wuppertal
Tel.: 0202698275 - 0
E-Mail: Poststelle-5018@fv.nrw.de
https://www.finanzverwaltung.nrw.de
Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Landesfinanzschule NRW erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:
E-Mail: Datenschutzbeauftragte_LFS@fv.nrw.de
Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung.
Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 18 Abs. 3 Satz 1 DSG NRW.
Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Landesfinanzschule NRW Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt.
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe
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