Stellenausschreibung
Bei der Staatsanwaltschaft Siegen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle im Justizwachtmeisterdienst als
Justizhelferin / Justizhelfer (m/w/d)
(Entgeltgruppe 4 TV-L)
unbefristet in Vollzeit zu besetzen.
Die Ausschreibung richtet sich an befristet und unbefristet beschäftigte Justizbeschäftigte sowie externe Bewerberinnen und Bewerber.
Die Einstellung erfolgt als Justizbeschäftigte/Justizbeschäftigter in der Entgeltgruppe 4 TV-L. Das monatliche Anfangsgehalt (brutto) beträgt im Regelfall 2.500,70 € (Stand: 01.12.2022).
Bei entsprechender Eignung und Vorliegen der persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen kommt eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes für den Justizwachtmeisterdienst in Betracht.
Die Arbeitszeit beträgt derzeit 39 Std. 50 Min./Woche. Flexible Arbeitszeit ist obligatorisch.
Der Einsatz erfolgt im Aufgabenbereich des Justizwachtmeisterdienstes:
- Mitarbeit im Pfortendienst
- Aktenzutrag und -abtrag
- Mitarbeit im Aktenarchiv
- Akten- und Schriftguttransporte auch umfangreicher Art
- allgemeine Botentätigkeit
- Mithilfe bei hausinternen Umzügen
- Fahrdiensttätigkeit
- Erledigung von Aufgaben nach Einzelzuweisung
bzw. bei absehbarer Übernahme in das Beamtenverhältnis auch nach der Dienstordnung für den Justizwachtmeisterdienst (u.a. im Rahmen der Gebäude- und Personensicherung). Wenn es der Anlass erfordert, tragen Sie dabei auch im Dienst eine Uniform.
Im Zuge der Digitalisierung und der sukzessiven Einführung der elektronischen Akte arbeiten Sie ebenfalls an EDV-Arbeitsplätzen im elektronischen Posteingang und der sog. Scanstelle.
- erfolgreicher Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand
- abgeschlossene Berufsausbildung (möglichst in einem handwerklichen Beruf) Volljährigkeit zum Zeitpunkt der Einstellung
- Belastbarkeit auch in Stress-Situationen
- Team- und Kommunikationsfähigkeit
- Verantwortungsbewusstsein und Einsatzbereitschaft
- selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten
- sicheres Auftreten und Durchsetzungsfähigkeit
- Bereitschaft und Fähigkeit zur Einarbeitung in neue Aufgabenfelder
- Grundkenntnisse im Umgang mit dem PC (Office-Anwendungen)
Führerschein Klasse B
Für eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis sollten bei einer Einstellung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) auch die Voraussetzungen für eine spätere Verbeamtung vorliegen, die Bewerberin/der Bewerber somit
- die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die EU vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben, besitzen,
- Gewähr dafür bieten, dass sie/er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
- über die erforderliche gesundheitliche Eignung verfügen; für Schwerbehinderte bedeutet dies den Nachweis des für den Justizwachtmeisterdienst erforderlichen Mindestmaßes körperlicher Rüstigkeit.
Da die Altersgrenze zur Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe bei 42 Jahren (für schwerbehinderte Personen bei 45 Jahren) liegt und zuvor eine Bewährung im Beschäftigtenverhältnis nach dem TV-L sowie ein erfolgreicher Abschluss des Ausbildungslehrgangs im Ausbildungszentrum der Justiz NRW, Nebenstelle Monschau erforderlich ist, sollte die Bewerberin/der Bewerber bei der Einstellung zudem nicht älter als 37 Jahre (schwerbehinderte Personen nicht älter als 40 Jahre) sein.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind ausdrücklich erwünscht.
Vielfalt und Chancengleichheit gehören zu unserer Personalpolitik. Wir begrüßen daher ausdrücklich Bewerbungen von Menschen aller Religionen und Weltanschauungen, sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identitäten sowie von Menschen mit Einwanderungsgeschichte.
Sich