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Basisinformationen
Aus Drei mach Eins!
Da die bisherigen Ausbildungsordnungen im Bürobereich aus den 1990er-Jahren nicht mehr den
Anforderungen der Ausbildungsbetriebe entsprachen, wurden die drei bisher bestehenden Büroberufe
(Bürokaufleute, Kaufleute für Bürokommunikation und Fachangestellte für Bürokommunikation) zu einem
einzigen Beruf „Kaufleute für Büromanagement“ zusammengeführt und modernisiert.
In dem neuen Büroberuf finden sich die spezifischen Belange von Betrieben der Wirtschaft, aber auch die
der öffentlichen Verwaltung wieder. Infolge gemeinsamer Pflichtqualifikationen erwerben die künftigen
Nachwuchskräfte übergreifende betriebswirtschaftliche Kompetenzen, wodurch ihre berufliche
Einsatzbreite und Flexibilität, auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, erweitert werden. Weitere
Schwerpunkte des Ausbildungsberufes liegen bei den Sekretariats- und Assistenzaufgaben, bei der
Technikkompetenz und beim Büromanagement. Betriebe der privaten Wirtschaft sowie des öffentlichen
Dienstes können damit ihren Fachkräftebedarf sichern!
Für den Bereich des öffentlichen Dienstes bestimmen die Landesbehörden die zuständigen Stellen (§ 73
Abs. 2 BBiG). Ursprünglich war angedacht, im Bereich des öffentlichen Dienstes eine Abgrenzung
zwischen BVS und IHK als zuständige Stelle nach Rechtsformen vorzunehmen. Nach einer Abstimmung
der Ministerien wird nun nach der Auswahl der Wahlqualifikationen unterschieden.
Die neue Zuständigkeitsregelung befindet sich zur Zustimmung im Umlaufverfahren und wurde noch nicht
von allen Ministerien anerkannt, sodass sie noch keine Bestandskraft hat.
Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement
Bürokaufmann/
Bürokauffrau
Fachangestellter/
Fachangestellte
für Büro-
kommunikation
Kaufmann/
Kauffrau für Büro-
kommunikation