Beim Finanzamt Freiburg-Stadt ist zum 01.12.2023 eine Stelle als
mit der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von derzeit 39,5 Stunden zu besetzen.
Das Finanzamt Freiburg-Stadt ist eines von 65 Finanzämtern in Baden-Württemberg. Es ist zuständig für die Steuerveranlagung aller steuerpflichtigen Bürger und Betriebe in der Stadt Freiburg. Als moderner Dienstleister unterstützen wir unsere Steuerkunden bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten. Mit 69 Prüfer/innen überprüft die Betriebsprüfungshauptstelle in ihrem Zuständigkeitsbereich steuerpflichtige Einzelpersonen bis hin zu Konzernen.
Es handelt sich hierbei um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Vollzeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39,5 Stunden.
Aufgabenschwerpunkte:
- Versand von Prüfungsanordnungen und -berichten
- Verwaltung und Archivierung von Akten
- administrative Tätigkeiten (Erteilung von Zugriffsrechten u. ä.)
- Organisation der Bibliothek
- allgemeine Verwaltungstätigkeiten (Materialbestellung, Empfang und Betreuung von Handwerkern, Gästen, etc.)
Voraussetzungen:
- vertrauter Umgang mit digitalen Arbeitsmitteln (PC, Drucker, Scanner)
- Eigeninitiative und selbstständiges Arbeiten
- gute mündliche Ausdrücksfähigkeit
- Teamfähigkeit, Aufgeschlossenheit, Organisationsfähigkeit, strukturiertes Arbeiten und Flexibilität
- Zuverlässigkeit und körperliche Belastbarkeit
Was wir Ihnen bieten:
- Eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit
- Praktische Einarbeitung im Finanzamt
- Flexible Arbeitszeitmodelle zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Zuschuss für den öffentlichen Nahverkehr (JobTicket BW)
- Die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen und Sicherheiten
- Eine unbefristete Anstellung nach erfolgreicher Probezeit
Für das Beschäftigungsverhältnis gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sowie die Tarifverträge, die den TV-L ergänzen, ändern oder ersetzen in der für das Land Baden-Württemberg jeweils geltenden Fassung. Die Einstellung erfolgt in Entgeltgruppe 5 TV-L.
Das Land Baden-Württemberg ist außerdem weiter bestrebt, die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu fördern. Bewerbungen von geeigneten, schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls erwünscht und werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
In Durchführung des Chancengleichheitsgesetzes werden Frauen ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Ferner wird darauf hingewiesen, dass Vollzeitstellen grundsätzlich teilbar sind.
Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Schwörer (0761/204-3367) gerne zur Verfügung.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden bis zum 30.11.2023 erbeten an:
Finanzamt Freiburg-Stadt
Geschäftsstelle, z.Hd. Frau Schwörer
Sautierstr. 24
79104 Freiburg
oder per Mail an: poststelle-06@finanzamt.bwl.de
Aus Sicherheitsgründen werden ausschließlich E-Mail-Anhänge im PDF-Format akzeptiert und berücksichtigt. Sonstige Datei-Formate, wie z. B. WORD oder ZIP werden ungeöffnet gelöscht.
Danach eingehende Bewerbungen können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Hinweis zum Datenschutz:
Zur Bearbeitung Ihrer Bewerbung werden Ihre personenbezogenen Daten entsprechend Art. 88 Datenschutz-Grundverordnung i. V. m. § 15 Landesdatenschutzgesetz und § 3 Abs. 6 TV-L zu Zwecken des Bewerberverfahrens verarbeitet.