Berlin engagiert sich für die Gleichstellung von Frauen und Männern in verschiedenen Bereichen wie Recht, Arbeit, Bildung und Gewaltschutz. Ziel ist es, gleiche Chancen in zu fördern und die Vielfalt weiblicher Lebensentwürfe von Frauen zu berücksichtigen.
Gleichstellung - Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist zentrales politisches Anliegen des Berliner Senates.
Keine Gewalt - Gewalt gegen Frauen ist eine Menschenrechtsverletzung und wird als eine Form der Diskriminierung der Frau anerkannt. Die Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Recht - Die Gleichheit vor dem Gesetz und der Schutz aller Menschen vor Diskriminierungen ist ein Menschenrecht, das insbesondere in Artikel 3 des Grundgesetzes festgeschrieben ist.
Bildung - Gleichstellung im Bildungsbereich Bildung bedeutet Zukunftssicherung sowohl auf der individuellen als auch der gesellschaftlichen Ebene.
Arbeit - Frauen und Männer sollten gleichermaßen für sich selber sorgen können und gleichermaßen Zeit für Familie und Privatleben haben.
Gesundheit -Die Notwendigkeit zur geschlechterdifferenzierten Auseinandersetzung ergibt sich aus unterschiedlichen Lebensentwürfen, Gesundheitsbewusstsein und Krankheitsverläufen.
Vielfalt - Berlin hat viele Gesichter. Für die Offenheit und Toleranz ist Berlin weltweit bekannt. Menschen aus 190 Staaten leben in Berlin.
Öffentlichkeit - Frauen ziehen in immer weitere Bereiche der Berufswelt ein, übernehmen politische Ämter, sowie Funktionen in Religion, Kultur und Sport – die Öffentlichkeit wandelt sich und ist nicht mehr allein Sache der Männer.
Ab 01.10.2024 ist folgendes Aufgabengebiet unbefristet zu besetzen:
Fachaufsicht und Controlling der externen Zuwendungssachbearbeitung, Begleitung der Förderprogramme im Bereich Arbeitsmarkt für Frauen, frauenspezifische Beratungsleistungen in Bezug auf berufliche Bildung und Beruf.
Aufgabenschwerpunkte:
Fachaufsicht über einen externen Bewilligungsdienstleister und Controlling der Umsetzung der Verträge des Bewilligungs- und des Prüfdienstleisters, die die mit ESF- und Landesmitteln finanzierten Maßnahmen durchführen;
Zuwendungssachbearbeitung in Bezug auf alle finanziellen Aspekte der Förderung in Abstimmung mit den fachlich für die Projekte zuständigen Kolleg:innen und im Rahmen der Fachaufsicht mit dem Bewilligungsdienstleister, Mitarbeit bei der Organisation und Umsetzung der Rückverlagerung der externen Zuwendungssachbearbeitung in die Verwaltung, Unterstützung bei der Durchführung von Vergabe- und Interessensbekundungsverfahren;
Vor-Ort-Kontrollen; Recherchen, Stellungnahmen und Votierungen zu Einzel- und Grundsatzfragen im Zusammenhang mit der Vergabe von Fördermitteln, insbesondere im Kontext der EU-Strukturfondsförderung;
Bearbeitung von Widerspruchsbescheiden;
Bearbeitung von zuwendungsrechtlichen Einzelproblemen Verweisberatung für Anfragende , Mitarbeit bei der Aufstellung der Haushalts- und Finanzplanung der Abteilung, Buchungen in Profiskal , Öffentlichkeitsarbeit zu den Arbeitsmarktprojekten.
- Bewerberinnen und Bewerber, mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium (Bachelor oder Dip-lom/FH) im Hauptfach Verwaltungswissenschaften, Rechtswissenschaften oder Betriebswirtschaft oder einem abgeschlossenen Verwaltungslehrgang II oder Gleichwertige Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen.
- Einschlägige Berufserfahrung / Verwaltungserfahrung vorzugsweise in der Umsetzung arbeitsmarktspezifischer Förderprogramme, die aus Landes- und ESF-Mitteln finanziert werden (inhaltliche und zuwendungsrechtliche Prüfung von Projektanträgen, Controlling sowie Beratung und Umsetzungsbegleitung von Zuwendungsempfangenden).
- Sicherheit und sinnvolles Arbeiten im Herzen Berlins
auf einem interessanten, krisensicheren und modern eingerichteten IT-Arbeitsplatz mit wichtigen Aufgaben für das Gemeinwohl Berlins - Tätigkeit bei dem größten Arbeitgeber der Stadt
mit über 100.000 Stellen in der Berliner Verwaltung - Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatem
dank ortsflexibler mobiler Arbeit, Homeoffice und flexiblen Arbeitszeitmodellen sowie 30 Tage Erholungsurlaub bei einer 5-Tage-Woche mit arbeitsfreien Tagen am 24.12. und 31.12. - Vielfalt und Teamarbeit
in einem kollegiale