Mitarbeiterin/ Mitarbeiter (m/w/d) in der Abteilung D Landeshauptkasse des Saarlandes
Bewerbungsfrist
13.06.2024
Dienstverhältnis
Beamter, Arbeitnehmer
Entgelt / Besoldung
TV-L E 8 - TV-L E 8 / A7 - A9
Teilzeit / Vollzeit
beides möglich
Wochenarbeitszeit
39.5
Erforderliches Studium
Behörde
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft des Saarlandes
Arbeitsort
Mecklenburgring 23
66121 Saarbrücken
Stellenausschreibung des
Ministeriums der Finanzen und für Wissenschaft
In unserem nachgeordneten Bereich beim Landesamt für Zentrale Dienste ist in der
Abteilung D, Landeshauptkasse des Saarlandes, im Sachgebiet D 2 „Buchführung, Mahnungen und Beitreibungen, Abrechnungsverkehr“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters (m/w/d) zu besetzen.
Die Landeshauptkasse des Saarlandes (LHK) ist als eigene Organisationseinheit Teil des Landesamtes für Zentrale Dienste. Im Aufgabenumfeld Kassenmanagement nimmt die LHK die Aufgaben der Zentralkasse des Landes wahr. Zu ihren Aufgaben gehört die kassenmäßige Ausführung des Landeshaushaltes, die sie mittels eines automatisierten und integrierten Haushaltswirtschaftssystem (IHWS) wahrnimmt. Darin wird der gesamte Prozess der Haushaltswirtschaft – von der Haushaltsführung über den Haushaltsvollzug bis zur Haushaltsrechnung – abgebildet. Es gibt zahlreiche Schnittstellen mit anderen Verfahren der Landesverwaltung. Die lt. Haushaltsrecht zu führenden Bücher werden im IHWS elektronisch geführt und geben jederzeit Auskunft über den Kassenbestand. Die LHK verwaltet die bei den Kreditinstituten geführten zentralen Konten des Landes und kümmert sich um die Gelddisposition und Liquiditätssteuerung. Sie steht den Ministerien als auch den nachgeordneten Dienststellen als Ansprechpartner zur Verfügung. Der Zahlungsverkehr der LHK wird über die Bankenkommunikationssoftwareprodukte PTS/CURR zur Bundesbank und SFirm zur SaarLB abgewickelt.
Ihre Aufgaben
Zu den Aufgabengehören u.a.
- Wahrnehmung der Aufgaben gem. Nr. 12 VV zu § 79 LHO und Nr. 8 VV zu § 80 LHO und gemäß Nr. 11 und 13 VV zu § 71 LHO (soweit die Bücher nicht maschinell geführt werden) für die Bearbeitung im IHWS – Verfahren,
- sonstiger Schriftverkehr, z.B. Insolvenzverfahren nach § 59 LHO usw.,
- Betreuung ländereigener Steueranwendungen mit Datenübernahme, Verfahrensdokumentation und Meldewesen gegenüber dem Bund (AVENUE-Verfahren),
- Aufgaben nach Weisung der Sachgebietsleitung.
Ihre Qualifikation
- abgeschlossene kaufmännische Ausbildung sowie mehrjährige Berufserfahrung im Bereich der Finanzbuchhaltung.
- Bewerben können sich auch Beamte (m/w/d) der allgemeinen Verwaltung sowie des mittleren Dienstes der Steuerverwaltung nach erfolgreich abgeleisteter Probezeit.
Die Stelle soll mit einer Persönlichkeit besetzt werden, die Einsatzbereitschaft, ein hohes Maß an Eigeninitiative, Flexibilität, Belastbarkeit und die Fähigkeit zum logischen und analytischen Denken sowie zum selbstständigen Arbeiten mitbringt. Darüber hinaus werden neben einer ausgeprägten Dienstleistungs- und Kundenorientierung auch Teamfähigkeit und Kommunikationsvermögen vorausgesetzt. Die Bereitschaft zur Weiterbildung wird erwartet.
Für die Aufgabenwahrnehmung in der Buchführung ist es von Vorteil, wenn vertiefte Kenntnisse der Microsoft Office Produkte Word, Excel und nach Möglichkeit auch Access vorhanden sind. Darüber hinaus ist ein sehr gutes Zahlenverständnis Voraussetzung. Kenntnisse im integrierten Haushaltwirtschaftssystem (IHWS; MACH-Software) und im Haushalt- und Kassenrecht sind von Vorteil. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt weitestgehend in automatisierter Form.
Kurzvorstellung der saarländischen Landesverwaltung
Wir sind der größte Arbeitgeber des Saarlandes – die saarländische Landesverwaltung bietet eine große Vielfalt an verantwortungsvollen Tätigkeiten in verschiedensten Gebieten. Unsere Arbeit zeigt Wirkung: Sei es in den Bereichen Polizei, Schule, Justiz, IT, Wirtschafts- und Arbeitsmarktförderung, Verkehrs- und Energiepolitik, Umwelt, Gesundheitswesen, allgemeine Verwaltung, Technik, Finanzen, Bauen oder Soziales. Wir gestalten die Zukunft des Saarlandes.
Kurzvorstellung des Landesamtes für Zentrale Dienste (LZD)
Das Landesamt für Zentrale Dienste (LZD) ist als nachgeordnete Behörde des Ministeriums der Finanzen und für Wissenschaft eines von sieben Landesämtern im Saarland. Das LZD umfasst einerseit