Mitarbeiterin oder Mitarbeiter (m/w/d) in der Zentralen Materialverwaltung, Poststelle und dem Empfang Hagen Vollzeit/Ausbildung Polizeipräsidium Hagen
Bezirksregierung Münster
Die Bezirksregierung Münster sucht zum 01.09.2025
Regierungsinspektorinnen und Regierungsinspektore (m/w/d) zur Ausbildung -
Duales Studium zur/zum Bachelor of Laws -
Fachbereich Allgemeine innere Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen
Ausbildungsdauer 3 Jahre
Bezüge Anwärterbezüge in Höhe von 1.405,68 Euro (Stand: 12/2022)
Bewerbungsfrist 30.11.2024
Wir für die Region!
Wir vertreten die NRW-Landesregierung im Münsterland und in der Emscher-Lippe-Region
und planen die regionale Entwicklung in den Bereichen Wirtschaft, Umwelt, Schule, Kultur,
Gesundheit, Städtebau, Verkehr und Sicherheit. Unsere etwa 1.800 Mitarbeitenden bieten ei-
nen umfangreichen Service für Unternehmen, Kommunen und Verbände. Damit tragen sie
Mitverantwortung für das Wohl von 2,6 Millionen Menschen in unserer Region.
Einsatzmöglichkeiten
Mit dem Abschluss des Bachelorstudiums Bachelor of Laws, LL.B. erwerben Sie die Laufbahn-
befähigung für die Laufbahngruppe 2.1 des allgemeinen Verwaltungsdienstes des Landes
NRW. Sie erwartet ein breitgefächertes Tätigkeitsfeld in mit modernster Informationstechnik
ausgestatteten Behörden und ein weitgehend selbstständig zu erledigender Arbeitsbereich als
Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter in vielfältigen Aufgabenbereichen der allgemeinen Ver-
waltung (u.a. in den Bereichen Schulaufsicht, Verkehrswesen, Wirtschaftsförderung, Perso-
nalwesen, Umweltschutz, Gefahrenabwehr, Gesundheitswesen).
Nach bestandener Laufbahnprüfung ist eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe
in Landesbehörden in ganz Nordrhein-Westfalen möglich.
Für weitere Informationen besuchen Sie unsere Internetseite www.brms.nrw.de/go/ausbildung
Die Ausbildung
gegliedert in fünf praktische und vier theoretische Abschnitte
praktische Ausbildung in verschiedenen Dezernaten der Bezirksregierung Münster so-
wie anderen Landesbehörden in den Bereichen: Finanzverwaltung, Ordnungs- und
Leistungsverwaltung und Personalwesen
Studienabschnitte an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte des Studiums sind u.a.: Allgemeines Verwaltungsrecht, Öffentliches
Dienstrecht, Staats- und Europarecht, Wirtschafts-, Sozial- und Finanzwissenschaften
Das Studium ist grundsätzlich auch in Teilzeit möglich. Die theoretischen Lehrveranstaltungen
finden dabei an maximal drei Wochentagen (Studienort Dortmund oder Köln) statt. Während
der fachpraktischen Ausbildung beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden bei Reduzie-
rung der Vergütung um 25%. Die Regelstudienzeit beträgt vier Jahre. Weitere Informationen
zum Ablauf des Teilzeitstudiums finden Sie unter:
https://www.hspv.nrw.de/studium/bachelorstudiengaenge/svd-teilzeit
Das bringen Sie mit
Allgemeine Hochschulreife oder uneingeschränkte Fachhochschulreife zum Einstel-
lungstermin
die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union bzw. eines
Staates mit EU-Rechtsabkommen
gesundheitliche Eignung und Führungszeugnis ohne Eintragungen
fachliche Eignung (wird als Stellenanforderung im Rahmen eines Einstellungstests
festgestellt)
Interesse an juristischen und betriebswirtschaftlichen Abläufen.
Lernbereitschaft, selbstständiges Arbeiten, Flexibilität und Teamorientiert
hohe IT-Affinität, da das Land NRW die Digitalisierung der Verwaltung weiter ausbaut
Bewerbung
Sind Sie bereit, sich mit Kompetenz und Engagement für die öffentliche Verwaltung einzuset-
zen? Dann bewerben Sie sich bis zum 30.11.2024 ausschließlich unter
www.ausbildung-bezirksregierungen-nrw.de
Sollten Sie aufgrund einer Schwerbehinderung Probleme mit dem Online-Bewerbungsverfah-
ren haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Eine Bewerbung ist nicht möglich, wenn Sie innerhalb der letzten drei Jahre bereits zweimal
am mündlichen Verfahren für diesen Ausbildungsgang teilgenommen haben.
Falls Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unser Ausbildungsdezernat:
Kathrin Holtkamp, Tel.: 0251/411-3653 oder per E-Mail: ausbildung@brms.nrw.de
Besondere Hinweise
Aus laufbahnrechtlichen Gründen können grundsätzlich nur diejenigen Bewerberinnen und
Bewerber berücksichtigt werden, die am Ende der Ausbildung das 42. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben (für schwerbehinderte Menschen und oder ihnen Gleichgestellte gilt das 45.
Lebensjahr).
Erziehungszeiten können auf die Regelungen zur Höchstaltersgrenze angerechnet werden
(§ 14 Landesbeamtengesetz NRW).
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert d
Mitarbeiterin oder Mitarbeiter (m/w/d) in der Zentralen Materialverwaltung, Poststelle und dem Empfang Hagen Vollzeit/Ausbildung Polizeipräsidium Hagen