behördliche*n Datenschutzbeauftragte*n bei Stadt Duisburg
behördliche*n Datenschutzbeauftragte*n bei Stadt Duisburg
Duisburg – kontrastreich und lebendig:
Naherholungsgebiete, Industrie- kultur, kulturelle Angebote, sportliche Highlights und eine attraktive Arbeitgeberin.
Die Stadt Duisburg sucht für das Dezernat für Recht, Familie und Integration, Stabsstelle Datenschutz eine*n
behördliche*n Datenschutzbeauftragte*n
Der Datenschutz hat für die Stadt Duisburg eine sehr hohe Bedeutung und beinhaltet die Sicherung der informationellen Selbstbestimmung betroffener Personen. Um dieses Grundrecht sicherzustellen, bedarf es der Sensibilität und permanenten Abwägung zwischen den Schutzbelangen der Allgemeinheit und des Einzelnen. Zu den Aufgaben der Stabsstelle Datenschutz zählen die Unterstützung, Beratung und Kontrolle aller Organisationseinheiten.
Ihre Aufgabenschwerpunkte
- behördliche*r Datenschutzbeauftragte*r der Stadt Duisburg gemäß Artikel 39 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Unterrichtung und Beratung der Behördenleitung, der Führungskräfte und der Beschäftigten hinsichtlich ihrer Pflichten nach der DSGVO sowie nach sonstigen Datenschutzvorschriften
- Überwachung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten
- Übernahme der Funktion der*des betrieblichen Datenschutzbeauftragten in städtischen Beteiligungsunternehmen (z.B. Wirtschaftsbetriebe Duisburg, Duisburg Kontor)
- Planung von Informations-, Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen
- Beratung im Zusammenhang mit der Datenschutzfolgeabschätzungen in risikobehafteten Fällen und deren Überwachung
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen
- Anlaufstelle für Bürger*innen und Bedienstete in Angelegenheiten des Datenschutzes
- Verantwortlichkeit für die Führung, Steuerung sowie die Zielerreichung der Stabsstelle
- Sicherstellung der Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie des Datenschutzes
- Mitarbeiter*innen motivieren, führen sowie deren eigenständiges Handeln fördern
Ihre fachlichen Kompetenzen
- die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt des allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienstes oder
- eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung (Master oder Diplom Univ.) der Fachrichtungen Rechts-, Wirtschafts- oder Verwaltungswissenschaften oder
- eine abgeschlossene Hochschulbildung (Bachelor oder Diplom FH) der Fachrichtungen Rechts-, Wirtschafts- oder Verwaltungswissenschaften und gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen im Hinblick auf die Wertigkeit der Funktion oder
- eine verwaltungsspezifische Ausbildung mit zweiter Verwaltungsprüfung (Verwaltungslehrgang II) oder erster Verwaltungsprüfung (Verwaltungslehrgang I) sowie eine Befreiung von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht und gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen im Hinblick auf die Wertigkeit der Funktion
- und eine min. 3-jährige einschlägige Berufserfahrung im Bereich des Datenschutzes nach Erlangung der o. a. Qualifikation
Ihre persönlichen Kompetenzen
- Erfahrungen aus einer verantwortlichen Tätigkeit in einer vergleichbaren Position sind wünschenswert
- umfassende Kenntnisse im Datenschutzrecht (u.a. DSGVO, Datenschutzgesetz NRW)
- vertiefte Kenntnisse der Aufgaben und Arbeitsweise einer Behörde, möglichst aus eigener Erfahrung
- Fähigkeit zu eigenverantwortlicher, selbstständiger und methodischer Arbeit
- hohe motivierende Leitungs- und Sozialkompetenz (kommunikative Kompetenz, Entscheidungsfähigkeit, konstruktives Konfliktmanagement)
- souveränes Auftreten sowie analytisches Denkvermögen in komplexen Sachverhalten
- routinierte schriftliche Ausdrucksweise, insbesondere die Eigenschaft, Sachverhalte zusammengefasst und verständlich schriftlich auszudrücken
- selbstständiges, verantwortungsbewusstes und kundenorientiertes Arbeiten
- Team-, Konflikt- und Kooperationsfähigkeit
Details
- Einstellungszeitpunkt: ab sofort
- Stellenwert: A 15 LBesG NRW / EG 15 TVöD
- über die Berücksichtigung von stufenlaufzeitrelevanter Berufserfahrung wird auf individueller Basis entschieden
- Besoldung nach dem Landesbesoldungsgesetz NRW (LBesG) bzw.
- Eingruppierung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
- Vollzeit (Teilzeit grundsätzlich möglich)
Wir bieten Ihnen
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