Stell dich vor und mach es mit deinem Quereinstieg zum*zur Verwaltungsfachwirt*in bei der Landeshauptstadt Düsseldorf
IHR HERZ SCHLÄGT FÜR DIE BÜRGER*INNEN DÜSSELDORFS? SIE ARBEITEN GERNE KUNDENORIENTIERT UND BÜRGERNAH? DANN HABEN WIR EIN ANGEBOT FÜR SIE!
Die zweijährige Qualifizierung zum*zur Verwaltungsfachwirt*in ist ein Angebot zum Quereinstieg bei der Landeshauptstadt Düsseldorf, einer der größten Arbeitgeberinnen in der Region. Sie arbeiten Hand in Hand mit rund 12.000 Kolleg*innen. Dazu stellen wir Sie mit Qualifizierungsbeginn zum 8. April 2024 bis zum 30. April 2026 ein. Mit erfolgreichem Abschluss erlangen Sie zwei anerkannte Berufsabschlüsse und sehr gute Chancen in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis bei der Landeshauptstadt Düsseldorf in mindestens Entgeltgruppe 9b übernommen zu werden.
Was Sie mitbringen sollten:
- Abitur oder volle Fachhochschulreife
- ein abgeschlossenes Studium oder eine zweijährige Studienerfahrung (bitte der Bewerbung Leistungsnachweise des Studiums beifügen) oder
- eine abgeschlossene verwaltungsnahe (kaufmännische) Ausbildung
- Wunsch zur Umorientierung
- Interesse an rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Themen, wie zum Beispiel Verwaltungsrecht, Bürgerliches Recht und Kosten- und Leistungsrechnung
Kundenorientierung, Leistungsbereitschaft, Belastbarkeit, Teamfähigkeit und Flexibilität.
Was Sie von uns erwarten dürfen:
- einen verkürzten Quereinstieg in die Verwaltung (zwei Jahre) bei einer der größten Arbeitgeberinnen in der Region.
- Erlangung von zwei Berufsabschlüssen (Verwaltungswirt*in, Verwaltungsfachwirt*in)
- eine unbefristete Beschäftigung nach erfolgreichem Abschluss
- während der Qualifizierung ein monatliches Entgelt von mindestens Entgeltgruppe 8, Stufe 1 (3.281,44 Euro brutto, Stand: 1. März 2024)
- nach erfolgreicher Übernahme ein Einstiegsgehalt von mindestens Entgeltgruppe 9b Stufe 1 (3.566,89 Euro brutto, Stand: 1. März 2024)
- 30 Tage Urlaub plus jährliche Sonderzahlung
- Firmenticket
- abwechslungsreiches, kundenorientiertes und bürgernahes Arbeiten.
Praxis und Theorie
Die Qualifizierung findet im Wechsel zwischen Praxis und Theorie statt.
Die praktische Qualifizierung (in der Regel an drei Tagen in der Woche) und der spätere Einsatz erfolgen im Amt für Migration und Integration, in dem über 500 Kolleg*innen an sehr vielfältigen Aufgaben arbeiten. Über 160.000 Düsseldorfer*innen mit ausländischem Pass und über 1.400 Menschen ohne Wohnung finden dort eine zentrale Anlaufstelle. Hinzu kommen 5.000 in Düsseldorf ansässige Unternehmen aus 139 Ländern, 40 konsularische Vertretungen, 33 ausländische Handelsvertretungen und eine internationale Schule.
Die Theorie wird am Studieninstitut für kommunale Verwaltung, Mecumstraße 10 in 40223 Düsseldorf vermittelt und findet in der Regel jeweils zweimal wöchentlich von 8 bis 15 Uhr sowie in mehreren Blocklehrgängen (montags bis freitags) statt. Innerhalb der zweijährigen Qualifizierung legen Sie eine erste Verwaltungsprüfung (Verwaltungslehrgang I) und eine Zweite Verwaltungsprüfung (Verwaltungslehrgang II) ab und erwerben damit zwei anerkannte Berufsabschlüsse: Verwaltungswirt*in und Verwaltungsfachwirt*in.
Die Qualifizierungsmaßnahme ist grundsätzlich auch in Teilzeit möglich. Allerdings muss bei einer Teilzeitbeschäftigung aufgrund der verpflichtenden Praxis- und Theorietage eine wöchentliche Mindestarbeitszeit von 34 Stunden abgedeckt werden.
Was Sie sonst noch wissen sollten
Wir leben Vielfalt –
Wir bekennen uns ausdrücklich zu Vielfalt in unserem Arbeitsumfeld und freuen uns über die Bewerbungen aller Talente – unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität. Deshalb hat die Landeshauptstadt Düsseldorf die Charta der Vielfalt unterzeichnet: www.charta-der-vielfalt.de
Wir freuen uns über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen Frauen nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht.
Dein Weg in unser Team:
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