Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter , Bonn in Bonn bei Bundeswehr
Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter (m/w/d), Bonn in Bonn bei Bundeswehr
Die Bundeswehr garantiert Sicherheit, Souveränität und außenpolitische Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland. Darüber hinaus schützt sie die Bürgerinnen und Bürger, unterstützt Verbündete und leistet Amtshilfe bei Naturkatastrophen und schweren Unglücksfällen im Inland. Hierbei unterliegt sie den Entscheidungen des Bundestages, dem deutschen Grundgesetz und dem Völkerrecht.
BESCHÄFTIGUNGSDIENSTSTELLE
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw), Referat ZA 2 „Dienstaufsicht/Allgemeine Verwaltung/Steuern/Bedarfsträger Infrastruktur IUD“, Bonn
- Sie sind als Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter (m/w/d) mit dem Aufgabengebiet Infrastruktur in Bonn tätig.
- Sie bearbeiten alle im Zusammenhang mit der Funktion als Oberinstanz des Bedarfsträgers Infrastruktur für den Organisationsbereich IUD anfallenden Aufgaben, die sich vorrangig aus den bundeswehrinternen Regelungen zur Steuerung der Infrastrukturplanung ergeben.
- Sie sind verantwortlich für das Prüfen und die Anerkennung von nicht grundlagenbasierten Bedarfen.
- Sie beraten die Nutzer im vorinfrastrukturellen Bereich.
- Sie beteiligen sich an der Erstellung von Nutzungskonzepten sowie von liegenschaftsbezogenen Ausbaukonzepten (LBAK).
- Sie beteiligen sich bei der Erstellung von bedarfsbegründeten Unterlagen sowie an der Erarbeitung von Vorschriften und Grundlagen.
- Sie wirken bei der Erstellung von Vorlagen an die Leitung BAIUDBw mit sowie an der Erstellung von Berichten an das Bundesministerium der Verteidigung.
- Die ausgeschriebene Stelle ist sofort zu besetzen.
- Die Bereitschaft zu regelmäßigen Dienstreisen im In- und Ausland und gegebenenfalls Vortragstätigkeiten wird vorausgesetzt.
- Die Bereitschaft zur Teilnahme an regelmäßigen und weiterführenden Aus- und Fortbildungen wird vorausgesetzt.
WAS FÜR SIE ZÄHLT
- Sie werden in ein Beamtenverhältnis oder mit dem Ziel der Verbeamtung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Vollzeit eingestellt.
- Sie erwartet ein attraktives Gehalt, bemessen nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG).
- Die ausgeschriebene Stelle ist mit der BesGr A 10 bis A 11 BBesG bewertet.
- Eine Eingruppierung erfolgt bis in die Entgeltgruppe E 11.
- Die Einstellung oder Übernahme in ein Beamtenverhältnis erfolgt grundsätzlich im Eingangsamt des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes. Die Einstellung in einem höheren Amt ist abhängig von der Erfüllung laufbahnrechtlicher Voraussetzungen und Ihren beruflichen Erfahrungszeiten. Darüber hinaus kann im Falle einer Einstellung in einem Beamtenverhältnis eine Personalgewinnungsprämie gemäß § 43 BBesG gewährt werden.
- Für die Zeit im Arbeitsverhältnis kann Ihnen eine Personalgewinnungszulage nach § 16 Abs. 6 TVöD und / oder eine außertarifliche Fachkräftezulage in Höhe von bis zu 1000 Euro gewährt werden.
- Sie profitieren von einer gezielten Personalentwicklung und einem umfangreichen Fort- und Ausbildungsangebot.
- Sie haben die Möglichkeit, an Angeboten der betrieblichen Gesundheitsförderung teilzunehmen.
- Sie arbeiten bei einem anerkannten und familienfreundlichen Arbeitgeber in sicheren wirtschaftlichen Verhältnissen.
- Die Bundeswehr fördert die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf beispielsweise durch die Beschäftigung in Form von mobilem Arbeiten oder in Teilzeit; die ausgeschriebene Stelle ist teilzeitfähig.
- Das BAIUDBw ist ein mit dem Audit berufundfamilie zertifizierter Arbeitgeber, der die Arbeitsbedingungen für seine Beschäftigten im Rahmen dienstlicher Möglichkeiten familien- und lebensphasenbewusst gestaltet.
WAS FÜR UNS ZÄHLT
- Sie verfügen über einen technischen Bachelorabschluss oder einen nichttechnischen Bachelorabschluss einer Hochschule oder vergleichbare Fähigkeiten.
Dabei sind Diplom-Fachhochschulabschlüsse und Abschlüsse von akkreditierten Bachelorausbildungsgängen an Berufsakademien hochschulrechtlich Bachelorabschlüssen von Hochschulen gleichgestellt.
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Sie treten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes ein.
- Im Hinblick auf eine mögliche Verbeamtung dürfen Sie zum Zeitpunkt der Ernennung grundsätzlich das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. (Hiervon kann in besonders begründeten Einzelfällen abgewichen werden.) Andernfalls können Sie ggf. in ein Arbeitsverhältnis eingestellt werden.
ERWÜNSCHT
- Sie verfügen über Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung des Softwarepakets MS-Office und MS-Visio.