Brandenburgisches Oberlandesgericht
Der Präsident
Ausbildung zur/zum Justizfachwirt/in
Der Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts stellt – vorbehaltlich des Vorlie-gens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen – zum 1. September 2025
bis zu 12 Justizsekretäranwärter/innen für den Beruf Justizfachwirt/in
im Landgerichtsbezirk Cottbus (Landkreise: Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße und die Stadt Cottbus,),
bis zu 11 Justizsekretäranwärter/innen für den Beruf Justizfachwirt/in
im Landgerichtsbezirk Frankfurt (Oder) (Landkreise: Oder-Spree, Märkisch- Oderland, Barnim und die Stadt Frankfurt (Oder)),
bis zu 9 Justizsekretäranwärter/innen für den Beruf Justizfachwirt/in
im Landgerichtsbezirk Neuruppin (Landkreise: Oberhavel, Uckermark, Ostprignitz- Ruppin und Prignitz),
bis zu 9 Justizsekretäranwärter/innen für den Beruf Justizfachwirt/in
im Landgerichtsbezirk Potsdam (Landkreise: Havelland, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming und die Stadt Brandenburg an der Havel),
bis zu 4 Justizsekretäranwärter/innen für den Beruf Justizfachwirt/in
im Amtsgerichtsbezirk Potsdam (Stadt Potsdam einschließlich Alttöplitz, Beelitz, Bergholz-Rehbrücke, Bliesendorf, Buchholz, Busendorf, Caputh, Derwitz, Elsholz, Fahlhorst, Ferch, Fichtenwalde, Fresdorf, Geltow, Glindow, Göttin, Güterfelde, Kähnsdorf, Kemnitz, Kleinmachnow, Körzin, Krampnitz, Langerwisch, Leest, Michendorf, Neuseddin, Neutöplitz, Nudow, Philippsthal, Phöben, Plessow, Plötzin, Reesdorf, Rieben, Ruhlsdorf, Saarmund, Salzbrunn, Schäpe, Schenkenhorst, Schlunkendorf, Schönefeld, Seddin, Stahnsdorf, Stücken, Sputendorf, Teltow, Tremsdorf, Werder, Wildenbruch, Wilhelmshorst, Wittbrietzen und Zauchwitz)
ein.
Aufgaben einer/eines Justizfachwirt/in:
Beamtinnen und Beamte des mittleren Justizdienstes mit der Qualifikation „Justizfachwirt/in“ nehmen büroorganisatorische, verwaltende und rechtsanwendende Aufgaben wahr und sind überwiegend in Serviceeinheiten tätig. Dort arbeiten sie eng mit Richterinnen und Richtern zusammen.
Ihr Einsatz erfolgt in vielen unterschiedlichen Rechtsgebieten wie zum Beispiel in Strafprozess-, Zivilprozess-, Zwangsvollstreckungs-, Insolvenz-, Ehe- und Familien-, Grundbuch-, Nachlass-, Register-, Vormundschafts- und Betreuungsrecht. Darüber hinaus sind sie bei Verwaltungs- und Sozialgerichten sowie bei Staatsanwaltschaften tätig.
Sie sind Ansprechperson für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen. Zu ihren Tätigkeiten, die sie mit Hilfe von modernen Informations- und Kommunikationstechniken durchführen, gehören u. a.:
- Bearbeitung von Posteingängen und -ausgängen,
- Berechnen, Vermerken und Überwachen von Fristen,
- Erteilen von Auskünften,
- Anordnung von Zustellungen und Ladungen,
- Fertigung von Schriftstücken,
- Aufnahme von Anträgen, Rechtsmitteln, Rechtsbehelfen und Erklärungen,
- Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle und
- Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen.
Der Zuständigkeitsbereich der Justizwachwirtinnen und Justizfachwirte umfasst daneben auch Tätigkeiten, die weitreichende eigene Entscheidungen und eine selbstständige Sachbearbeitung erfordern, wie zum Beispiel die
- Erteilung von vollstreckbaren Ausfertigungen von Urteilen und gerichtlichen Vergleichen,
- Berechnung und Festsetzung der Vergütung für Zeugen und Sachverständige,
- Berechnung von Reisekosten,
- Berechnung von Gerichtskosten sowie
- Sachbearbeitung in Verwaltungsaufgaben.
Diese Aufzählung der Aufgaben ist nicht vollständig, macht aber deutlich, dass die Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte eine wichtige Kontaktstelle zwischen Bürger und Justiz darstellen. Von ihrem Geschick hängt es in vielen Fällen ab, ob die Justiz ihre Aufgaben erfüllen kann und die Bevölkerung, wenn sie mit der Justiz zu tun hat, in ihren berechtigten Erwartungen nicht enttäuscht wird.
Deshalb erfordert der Beruf neben vielseitigen Fachkenntnissen auch Kooperations- und Kommunikationsbereitschaft, Sorgfalt und Einfühlungsvermögen.
Ablauf der Ausbildung:
Die Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf dauert zwei Jahre und beginnt am 1. September eines jeden Jahres. Sie ist abschnittsweise untergliedert in eine insgesamt 10‑monatige fachtheoretische Unterweisung sowie eine fachpraktische Ausbildung von insgesamt 14 Monaten Dauer. Das theoretische Wissen wird an der Justizakademie des Landes Brandenburg in Königs Wusterhausen vermittelt.
Während der Praxis werden sämtliche Abteilungen eines möglichst wohnortnahen Amtsgerichts sowie einige Stationen bei einer Staatsanwaltschaft und einem Landgericht durchlaufen. Neben der fachspezifischen Ausbildung am Arbeitsplatz werden im Verlauf der