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Sie sind Verwaltungsfachwirt*in oder haben die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes
oder Sie verfügen über einen Hochschulabschluss (Diplom (FH) oder Bachelor) Fachrichtung Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften oder Verwaltungswissenschaften (beispielsweise Public Management, Public Administration)
Sie besitzen die erforderliche Sensibilität für die Bedürfnisse hilfesuchender Menschen und die Fähigkeit, sich auf deren Problemlagen einzustellen und können kundenorientiert Denken und Handeln
Sie sind stressstabil beziehungsweise belastbar
Sie besitzen Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen und sind team- und kooperationsfähig
Sie haben ein sicheres Auftreten sowie eine gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
Sie verfügen über einen sicheren Umgang mit Gesetzen in den Bereichen der Sozialgesetzbücher (SGB V, X, XI und XII) beziehungsweise sind bereit, sich diese Kenntnisse kurzfristig anzueignen.
Für das Auswahlverfahren können auch leistungsfähige Personen, die lediglich die Erste Verwaltungsprüfung abgelegt haben oder die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt besitzen, zugelassen werden, wenn Sie über drei Jahre Berufserfahrung in einem sozialleistungsgewährenden Bereich verfügen.
In diesen Fällen kommt für Beamt*innen die Zahlung einer Amtszulage in Höhe des in der Landesbesoldungsordnung festgelegten Betrags in Betracht. Da es für die Anzahl der mit dieser Zulage ausgestatteten Stellen eine im Landesbesoldungsgesetz geregelte Höchstgrenze gibt, ist die Gewährung der Amtszulage ggf. nicht zeitgleich mit dem Erreichen der persönlichen Beförderungsvoraussetzungen möglich. Für tariflich Beschäftigte mit erster Verwaltungsprüfung ist nach Vorbemerkung 7 zur EGO ab dem vierten Monat der Aufgabenwahrnehmung die Gewährung einer Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen der tatsächlichen Eingruppierung - in der Regel EG 9a - und der Eingruppierung nach EG 9c möglich.
Gehören Sie zu dem Personenkreis der Verwaltungsfachangestellten, werden Sie in den ersten fünf Jahren berufsbegleitend an dem stadtinternen Verwaltungslehrgang II teilnehmen. Der erfolgreiche Abschluss ermöglicht Ihnen dann eine adäquate Eingruppierung.
Das bieten wir Ihnen:
flexible Arbeitsmodelle wie zum Beispiel Teilzeit, Alternierende Telearbeit und Mobile Arbeit
geregelte Arbeitszeiten und Gleitzeit
Zusammenarbeit mit einem engagierten und aufgeschlossenen Team