Leitung des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes und Koordination des Fachbereichs 1 bei Land Berlin
Leitung des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes und Koordination des Fachbereichs 1 (m,w,d) bei Land Berlin
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin – Abteilung Jugend und Gesundheit - Gesundheitsamt –
01.07.2024
- unbefristet -
Vollzeit mit 40 Wochenstunden, Teilzeitbeschäftigung ist möglich
Besoldungsgruppe: A15
Tätigkeitsbereiche - Leitung des Bereiches Kinder und Jugendgesundheitsdienst mit Weisungs- und Aufsichtsbefugnis gegenüber allen Dienstkräften des KJGD, fachliche Kontrolle der Mitarbeitenden sowie Beratung und Anweisung in schwierigen Situationen
- Vertretung des Fachbereichs innerhalb des Gesundheitsamtes sowie nach außen im Auftrag oder stellvertretend für den Amtsarzt/ die Amtsärztin auch bei Besprechungen mit anderen Behörden, Ämtern und den Mitarbeitenden
- Außendarstellung einschl. Vortragstätigkeit bei Fragen der Kinder- und Jugendmedizin
- Information und Unterstützung des Amtsarztes/ der Amtsärztin im Rahmen der Gefahrenabwehr und des Direktionsrechtes
- Weiterentwicklung und Umsetzung von Konzepten und Standards
- Arbeitsorganisation und Steuerung des Dienstablaufes innerhalb des Fachbereiches, Dienst- und fachliche Verantwortung
- Fertigung sozialpädiatrischer Stellungnahmen und Gutachten, in der Regel in Amtshilfe, auch zur Adoptionstauglichkeit
- Konzeptionierung und Durchführung von Maßnahmen zum Kinderschutz
- Entwicklung und Durchführung von Konzepten und Projekten zur Gesundheitsförderung in Kitas und Schulen
- Untersuchung von Säuglingen, Kleinkindern und Schülerinnen/Schülern in Sprechstunden, Kitas, Schulen, Heimen
- Einschulungsuntersuchungen, Entwicklungsscreening in Kindertagesstätten, Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
- Beratung von Schülerinnen/Schülern, Personensorgeberechtigten, Lehrerinnen/Lehrern sowie Erzieherinnen/Erziehern
- Impfberatung und Durchführung von Impfungen
- Einleitung von Hilfen aus gesundheitlicher und sozialmedizinischer Sicht und Therapieverordnungen
- Mitwirkung bei Maßnahmen im Rahmen des Kinderschutzes
- Präventiver gesundheitsbezogener Kinderschutz
- Mitwirkung bei Beratung und Integration behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder
- Durchführung von Früherkennungsuntersuchungen und Untersuchungen vor Aufnahme in eine Gemeinschaftseinrichtung
- Gutachten und Stellungnahmen, in der Regel in Amtshilfe
- Gesundheitsberichterstattung und Statistik
Besonderheiten
Das Arbeitsgebiet ist an Sprechzeiten gebunden; Teilnahme an der Infektionsschutz-Rufbereitschaft des Gesundheitsamtes (auch außerhalb der normalen Dienstzeit).
Für Beamtinnen/Beamte:
- Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 gemäß LfbG/LVO Ges für die Laufbahnfachrichtung Gesundheit und Soziales - Gesundheitswesen - Laufbahnzweig Ärztlicher Dienst und
- Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Humanmedizin und
- Approbation als Ärztin bzw. Arzt und
- Berechtigung zur Führung der Gebietsbezeichnung Facharzt/Fachärztin für Kinderheilkunde (Pädiatrie).
- Es kommen ausschließlich Bewerber_innen in Betracht, die bereits in einem Dienstverhältnis zum Land Berlin stehen.
- Verhandlungssichere Kenntnisse der deutschen Sprache entsprechend der Stufe C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
- Mehrjährige Berufserfahrungen innerhalb der Facharztqualifikation und in einer Leitungs- bzw. stellvertretenden Leitungsfunktion erforderlich.
Hinweis:
Qualifikationen, Bildungsabschlüsse oder Berufserfahrungen etc. können nur dann Berücksichtigung finden, wenn diese auch mit entsprechenden Nachweisen belegt werden. Bei Qualifizierungen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland erlangt wurden, ist die Gleichwertigkeit zu einem deutschen Abschluss nachzuweisen. Die Gleichwertigkeit kann über das „Informationsportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen“ (anabin.de) belegt werden. Sollte Ihr Studienabschluss in der anabin Datenbank nicht aufgeführt sein, können Sie alternativ eine Gleichwertigkeitsbescheinigung über die „Zentralstelle für ausländische Abschlüsse (ZAB)“ beantragen.
Bitte fügen Sie dann Ihrer Bewerbung unbedingt eine beglaubigte Übersetzung Ihres Abschlusses bei.
Qualifizierungen, die in der ehemaligen Deutschen Demokratis