Ausbildung zur*m Beton- und Stahlbetonbauer*in bei Land Berlin
Ausbildung zur*m Beton- und Stahlbetonbauer*in (m/w/d) bei Land Berlin
Die Tätigkeit im Überblick:
Beton- und Stahlbetonbauer*innen stellen Bauwerke und Bauteile aus Beton und Stahlbeton her, montieren diese oder setzen sie instand.
Sie fertigen Schalungen, setzen Bewehrungen ein, mischen Beton und bringen ihn in die Schalung ein.
Beton- und Stahlbetonbauer*innen arbeiten vor allem für Betriebe des Hoch- oder Fertigteilbaus, z.B. für den Wohnungs-, Büro-, Verwaltungs- und Gewerbebau.
Die Dauer der Ausbildung beträgt insgesamt drei Jahre.
Wir bieten Dir: - eine hochwertige Ausbildung mit ständigem Theorie- und Praxisbezug
- eine vielseitige, abwechslungsreiche interessante Aufgabenbreite
- geregelte Arbeitszeiten
- pünktliche und regelmäßige Zahlung des Ausbildungsentgelts nach dem TVA-L BBiG
- Zahlung einer Abschlussprämie gemäß § 20 Abs. 1 TVA-L BBiG
- Zahlung einer Jahressonderzahlung gemäß § 16 TVA-L BBiG
- Zahlung Vermögenswirksamer Leistungen gemäß § 15 TVA-L BBiG
Du bringst mit: - mindestens die Berufsbildungsreife (Hauptschulabschluss)
- ein vorhandenes Interesse im Handwerk
- Zuverlässigkeit, persönliches Engagement, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit sowie Lern- und Leistungsbereitschaft
Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Deine vollständige Online-Bewerbung bis zum 30.06.2023
! Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das Karriereportal.
Bewirb Dich jetzt unten über den „jetzt bewerben“ Button! Solltest du dazu Hilfe benötigen, kontaktiere uns unter 030 3350-3445.
Bitte halte die folgenden Unterlagen für die Online-Bewerbung bereit und beachte die unten genannten Hinweise.
erforderliche Bewerbungsunterlagen: - Bewerbungsschreiben (unterschrieben!)
- Lebenslauf (tabellarisch, lückenlos, vollständig, chronologisch und unterschrieben!)
- Aufenthaltstitel mit Nachweis über Gestattung der Erwerbstätigkeit in Kopie, wenn Du keine Staatsangehörigkeit eines EU-Staates besitzt
- Ausgefüllte Erklärung über besuchte Oberstufenzentren (OSZ) oder Berufsfachschulen (BFS)
- Unter 18 Jahre: ausgefüllte Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten über die Bewerbung an der Knobelsdorff-Schule
- Datenschutzerklärung
- Unter 18 Jahre: Ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber nach § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Darf am 01.09.2023 nicht älter als 14 Monate sein. Die Unterlagen erhältst Du beim Jugendgesundheitsdienst.
Hinweis: Bitte achte darauf, dass die Angaben auf der Ärztlichen Bescheinigung für den Arbeitgeber
(- Blatt 1 – und – Blatt 2 -) vollständig und korrekt ausgefüllt sind:
– Blatt 1 –:
Name, Vorname, Geburtsdatum des/der Jugendlichen
Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Wohnort
Stempel des Arztes
– Blatt 2 –:
Name, Vorname des/der Jugendlichen
Leserliches Datum der abschließenden Beurteilung
Unterschrift des untersuchenden Arztes
- Kopie vom Abschlusszeugnis oder Abgangszeugnis (Vorder- und Rückseite)
- Falls vorhanden: Kopie des Beiblattes zum Zeugnis beim Erwerb der Berufsbildungsreife
- Kopien der letzten zwei Halbjahreszeugnisse (Vorder- und Rückseite) und die Zeugnisanlagen über das Arbeits- und Sozialverhalten
- Kopien Zeugnisse von der Berufsschule
- Kopien Zeugnisse vom Oberstufenzentrum
- Kopien Zeugnisse der Berufsfachschule
- Kopien Zeugnisse vom Studiengang
- Kopien von Praktika und / oder Weiterbildungen
Ein Bewerbungsfoto ist im Rahmen des Auswahlverfahrens nicht erforderlich.
Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden! Hinweis: Die ausgeschriebene Stelle gehört zu einem Bereich, in dem Frauen unterrepräsentiert sind. Deshalb sind deren Bewerbungen besonders erwünscht. Frauen werden bei gleichwertiger Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) bevorzugt berücksichtigt.
Anerkannte Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen werden bei gleichwertiger Qualifikation (Eignung, Befähigung, fachliche Leistung) bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund oder Angehörige einer ethnischen
Minderheit, die die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, sind ebenfalls ausdrücklich erwünscht.
Im Auswahlverfahren entstehende Kosten können nicht erstattet werden.
Wichtig!
In der Bewerbungsphase wird in der Regel per E-Mail kommuniziert, bereits der Eingang Deiner Bewerbung wird mit einem elektronischen Empfangsbekenntnis quittiert.
Bitte überprüfe in